Staat und Recht 1968, Seite 1386

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1386 (StuR DDR 1968, S. 1386); verbundenen Personen sind die bereits aufgezeigten gesellschiaffliehen Beziehungen dm gesamten sozialistischen Produktions- und Reproduktionsprozeß getreten, zu dienen die Nutzung und Bewirtschaftung der volkseigenen Produktionsmittel durch die in Betrieben als sozialistische Warenproduzenten zusammenwirkenden Produzentenkollektive gehören. Dieser Ausgangspunkt gilt auch für die Untersuchung der Rechtsbeziehungen hinsichtlich des Volkseigentums am Boden im ökonomischen System des Sozialismus. Es zeigt sich, daß 'der Versuch nicht befriedigen 'kann, die Rechte und Pflichten der Betriebe als Nutzer volkseigenen Bodens in den Rahmen der Institute der „Rechtsträgerschaft“ bzw. „operativen Verwaltung“ einzuordnen, auch wenn man, wie Rohde sich bemüht,4 deren Weiterentwicklung entsprechend dem ökonomischen System des Sozialismus anstrebt. Das kann nicht befriedigen, weil sich die Beziehungen der Betriebe bei der Bodennutzung als Bestandteil des sozialistischen Aneignungsprozesses nicht mit den „vom sozialistischen Staat in Ausübung des ihm zustehenden subjektiven Eigentumsrechts für die Betriebe begründeten Besitz-, Niutzungs-und Verfügungsbefugnissen“5 als an sich zivilrechtlichen (d. h. von den Personen „ cives“ und nicht dem sozialistischen Wirts drafts Organismus ausgehenden) Sachenrechtsbefugnissen erfassen lassen. Es wird noch darzustellen sein, daß z. B. der Begriff einer „Verfügungsbefugnis“ den Beziehungen hinsichtlich der Nutzung des volkseigenen Bodens nicht gerecht werden kann. Volkseigentumsrecht am Produktionsmittel Boden und der Produktions-bedingung Bodenfläche ist die juristische Dokumentation des Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse in diesem Bereich als Grundlage der dargelegten Beziehungen bei der weiteren Vergesellschaftung seiner Nutzbarmachung. Dieser Prozeß der Vergesellschaftung wird vor allem mittels des Wirtschaftsrechts erfaßt. Auf die Rechtsstellung der Betriebe bei der Bodennutzung wird im Abschnitt II näher eingegangen; hier sei jedoch schon darauf hingewiesen, daß es dabei nicht um ein betriebliches Eigentumsrechtsinstitut gehen kann, sondern nur um die Einordnung der betrieblichen Rechte und Pflichten bei der Nutzung und Bewirtschaftung des volkseigenen Bodens in 'die Gesamtrechtsistellung der Bietriebe. Das genossenschaftliche Eigentum und wie dargelegt die genossenschaftliche Bodennutzung haben die Aneignung der dem Kollektiv der Genossenschaft gehörenden Produktionsmittel durch ihre Nutzbarmachung und Bewirtschaftung zum Inhalt. Dies geschieht, da es sich um sozialistische ökonomische Beziehungen handelt, ebenso wie beim Volkseigentum im Interesse der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums. Zur genossenschaftlichen Bodennutzung liegen bereits umfangreiche wissenschaftliche Abhandlungen, insbesondere von Arlt, vor; sie beschäftigen sich aber vor allem mit der Rolle des genossenschaftlichen Bodennutzungsrechts bei der Schaffung der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft. Nunmehr steht vor der Bodenrechtswissenschaft die Aufgabe, näher zu untersuchen, wie auf der Grundlage 'der genossenschaftlichen Bodennutzung (und dies genossenschaftlichen Eigentums) entsprechend den sozialistischen Gesetzmäßigkeiten der Prozeß der sozialistischen, d. h. ständig weiter vergesellschafteten Aneignung der genossenschaftseigenen Produktionsmittel erfolgt. Die sozialistischen Beziehungen bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung in der Feld- und Grünlandwirtschaft bilden, wie der X. Deutsche Bauemkon-;greß erneut hervorhob, einen besonderen Schwerpunkt für die Wedterent- 4 vgl. G. Rohde, in: R. Arlt / G. Rohde, Bodenrecht. Ein Grundriß, Berlin 1967, S. 193 f. 5 a. a. O., S. 185 1386;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1386 (StuR DDR 1968, S. 1386) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1386 (StuR DDR 1968, S. 1386)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Edelmetallen durchgeführt. Dabei wurden in einer Reihe von Ermittlungsverfahren sehr umfangreiche Ermittlungen zu führen oder sehr komplizierte Sachverhalte aufzuklären waren. Teilweise beanspruchten auch psychiatrische Begutachtungen unvertretbar lange Zeit.

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