Staat und Recht 1968, Seite 1381

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1381 (StuR DDR 1968, S. 1381); 1381 quelle für die Inanspruchnahme erfüllt. Die Durchführung von Investitionen und anderen Maßnahmen erfordert in anderen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft in vielerlei Hinsicht eine gleiche oder ähnliche Gestaltung der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse wie bei den städtebaulichen Maßnahmen. Die genaue Festlegung der materiellen Voraussetzungen für zwangsweise Eingriffe in die Eigentums- und Nutzungs rechte ausgenommen, sollte (erreicht werden, daß alle grundsätzlichen Fragen der obengenannten Komplexe in einem Gesetz geregelt werden. Ein einheitlich verbindliches Verfahren, die Zuständigkeit eines Organs, die einheitliche Regelung der einzelnen Formen notwendiger Veränderungen der Eigentums- und Nut-zungsverhältnisse und des Ausgleichs der ökonomischen und sozialen Auswirkungen wären wirksame Mittel für eine (einheitliche Leitung der Bodennutzung. Zu dem bereits jetzt für alle Inanspruchnahmeverfahren verbindlichen Entschädigungsgesetz kämen dann (einheitliche Grundsätze für die Gestaltung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse und ein einheitliches Verfahren zur Durchführung gesellschaftlich notwendiger Aufgaben hinzu. Ein Städtebaugesetz wäre berufen, diese Funktion zu übernehmen, die zukünftig eine große Rolle bei der Durchführung von Investitionen spielen wird. In der Stadt, der wichtigsten Siedlungsform, konzentrieren sich alle entscheidenden Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, so die Industrie, der Handel, das Verkehrswesen, die Verwaltung, die Kultur, die stadttechnische Versorgung, die Wohnkomplexe usw. Alle wichtigen Investitionen werden auch künftig in den Städten und Dörfern als den entscheidenden Siedlungs-schwerpunkten konzentriert. Damit werden sich in diesen Gebieten auch die Maßnahmen zur Veränderung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse häufen. Aus all diesen Gründen ist es geboten, mit dem künftigen Städtebaugesetz ein einheitliches Modell für die Gestaltung der Eigentums- und Nutzungsverhältmsse im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionen zu schaffen. Da die Bedingungen in der DDR für ein einheitliches Bodengesetzbuch noch nicht herangereift sind, würde das künftige Städtebaugesetz damit zur entscheidenden Bezugsbasis für diesen wichtigen Bereich der Leitung der Bodennutzung werden. Die Verfassung und die sozialistischen Eigentums- und Nutzungsbeziehungen am Boden Schlußfolgerungen für die Rechtsstellung der Betriebe Ellenor Oehler Mit der sozialistischen Verfassung der DDR haben auch die seit langem geführten Diskussionen um die Problematik der sozialistischen Eigentumsverhältnisse einen neuen Reifegrad erreicht. In der Verfassung sind nunmehr die Grundsätze für die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus als Ganzes festgelegt. Große Bedeutung erlangt bei deren Durchsetzung und weiteren Ausformung das sozialistische Wirtschaftsrecht, das zugleich wesentliche Bereiche 'des Bodenrechts umfaßt.* 1 Mit die- 1 Auf den Zusammenhang zwischen Bodenrecht und Wirtschaftsrecht hat R. Arlt bereits hingewiesen (vgl. „Die Lehre Lenins über die Nationalisierung des Bodens und sein Genossenschaftsplan in ihrer Bedeutung für die Entwicklung des Bodenrechts in der DDR“, Staat und Recht, 1967, S. 1578).;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1381 (StuR DDR 1968, S. 1381) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1381 (StuR DDR 1968, S. 1381)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens objektiv wirkenden Bedingungen genutzt, verändert neue geschaffen werden. Es gilt, über die Änderung der Motivierung die Zielstellung der Aussagen zu verändern.

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