Staat und Recht 1968, Seite 1365

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1365 (StuR DDR 1968, S. 1365);  das gemeinsame Eindringen in das Weisen der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung; das gemeinsame Herausarbeiten der grundlegenden Aufgaben als Entscheidungsvorbereitung für die Stadtverordnetenversammlung ; die ständige Analyse der kulturellen Entwicklung, besonders der Keime des Neuen (z. B. der wachsenden Rolle der Schrittmacher im kulturellen Leben der Stadt) ; die Bestimmung, welche differenzierten Aufgaben die verschiedenen Kräfte bei der Durchführung der gemeinsamen Aufgaben zu lösen haben; die gegenseitige Information über die Erfüllung der Aufgaben und über die Qualifizierung der Fühmmgstätigkeit. Das abgestimmte Wirken der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und wichtigsten Betriebe zur kulturellen Entwicklung in der Stadt unter der Leitung der Stadtverordnetenversammlung und ihres Rates ist dem Wesen nach Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit in der sozialistischen Führungstätigkeit. Zum zweiten plant und leitet die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung ihrer staatlichen Kultureinrichtungen und die gesellschaftlichen Organe zur kulturellen Betätigung der Bürger, z. B. die Klubs der Werktätigen. Die Stadtverordnetenversammlung und ihr Rat nehmen vor allem über ihre Kultureinrichtungen auf die Entwicklung der Kultur- und Kunstpropaganda Einfluß. Die Stadtverordnetenversiammlung sichert drittens, daß in den ihr zugeordneten Bereichen, wie Volksbildung, örtliche Bauwirtschaft, Gesundheitswesen, örtliche Versorgungswirtschaft, die kulturellen Aufgaben ausgearibeitet und erfüllt werden. Im Leitungsmodell sollte hierzu vor allem festgelegt werden, wie die politisch-ideologische Erziehung der in diesen Fachorganen tätigen Kader mit dem Ziel der Entwicklung des Systemdenkens geleistet werden muß. Die Modellierung der Verantwortung der Stadtverordnetenversiammlung für die Planung und Leitung kultureller Prozesse in der Stadt umfaßt auch die exakte Bestimmung der differenzierten Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung, ihres Rates und der Kommissionen, besonders derjenigen Kommission, die sich mit den Problemen der komplexen kulturell-geistigen Entwicklung beschäftigt. Dabei sollten die besten Erfahrungen aus der Leitungstätigkeit der Stadtverordnetenversammiungen (auch der Stadtkreise) und, was die Tätigkeit der Kommissionen angeht, die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Volkskammerausschüsse genutzt werden.40 3. Das Leitungsmodell sollte die Verantwortung der kulturellen Einrichtungen und ihrer Leiter in den Grundzügen enthalten. Das erfordert in erster Linie eine systematische und .zielgerichtete Qualifizierung der Tätigkeit des Rates und der Leiter der Kultureinrichtiungen. Die qualifizierte ideologische Führung der Einrichtungen durch den Rat umfaßt die Vorgabe der grundlegenden Aufgaben durch den Rat, die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahres- bzw. Zweijahrespläne durch die Einrichtungen, idie Verteidigung der Planaufgaben vor dem Rat, die Bestätigung der kulturpolitischen und finanziellen Zielstellungen durch den Rat oder die Stadtverordnetenversammlung sowie die Rechenschaftslegung der Leiter der kulturellen Einrichtungen. Die Sozialistische Demokratie vom 31.5.1968; „Zusammenwirken im Jenaer Kulturrat. Volkskammerausschuß für Kultur beriet in Gera“, ND vom 6. 6. 1968, S. 2. 40 vgl. W. Ulbricht, Die Konstituierung der staatlichen Organe und Probleme ihrer wissenschaftlichen Arbeitsweise, Berlin 1967, S. 10 f., und ders., „Schritt zur Verwirklichung unserer neuen Verfassung“, Sozialistische Demokratie vom 26.4. 1968, Beilage, S. 11. 1365;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1365 (StuR DDR 1968, S. 1365) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1365 (StuR DDR 1968, S. 1365)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

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