Staat und Recht 1968, Seite 1365

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1365 (StuR DDR 1968, S. 1365);  das gemeinsame Eindringen in das Weisen der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung; das gemeinsame Herausarbeiten der grundlegenden Aufgaben als Entscheidungsvorbereitung für die Stadtverordnetenversammlung ; die ständige Analyse der kulturellen Entwicklung, besonders der Keime des Neuen (z. B. der wachsenden Rolle der Schrittmacher im kulturellen Leben der Stadt) ; die Bestimmung, welche differenzierten Aufgaben die verschiedenen Kräfte bei der Durchführung der gemeinsamen Aufgaben zu lösen haben; die gegenseitige Information über die Erfüllung der Aufgaben und über die Qualifizierung der Fühmmgstätigkeit. Das abgestimmte Wirken der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und wichtigsten Betriebe zur kulturellen Entwicklung in der Stadt unter der Leitung der Stadtverordnetenversammlung und ihres Rates ist dem Wesen nach Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit in der sozialistischen Führungstätigkeit. Zum zweiten plant und leitet die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung ihrer staatlichen Kultureinrichtungen und die gesellschaftlichen Organe zur kulturellen Betätigung der Bürger, z. B. die Klubs der Werktätigen. Die Stadtverordnetenversammlung und ihr Rat nehmen vor allem über ihre Kultureinrichtungen auf die Entwicklung der Kultur- und Kunstpropaganda Einfluß. Die Stadtverordnetenversiammlung sichert drittens, daß in den ihr zugeordneten Bereichen, wie Volksbildung, örtliche Bauwirtschaft, Gesundheitswesen, örtliche Versorgungswirtschaft, die kulturellen Aufgaben ausgearibeitet und erfüllt werden. Im Leitungsmodell sollte hierzu vor allem festgelegt werden, wie die politisch-ideologische Erziehung der in diesen Fachorganen tätigen Kader mit dem Ziel der Entwicklung des Systemdenkens geleistet werden muß. Die Modellierung der Verantwortung der Stadtverordnetenversiammlung für die Planung und Leitung kultureller Prozesse in der Stadt umfaßt auch die exakte Bestimmung der differenzierten Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung, ihres Rates und der Kommissionen, besonders derjenigen Kommission, die sich mit den Problemen der komplexen kulturell-geistigen Entwicklung beschäftigt. Dabei sollten die besten Erfahrungen aus der Leitungstätigkeit der Stadtverordnetenversammiungen (auch der Stadtkreise) und, was die Tätigkeit der Kommissionen angeht, die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Volkskammerausschüsse genutzt werden.40 3. Das Leitungsmodell sollte die Verantwortung der kulturellen Einrichtungen und ihrer Leiter in den Grundzügen enthalten. Das erfordert in erster Linie eine systematische und .zielgerichtete Qualifizierung der Tätigkeit des Rates und der Leiter der Kultureinrichtiungen. Die qualifizierte ideologische Führung der Einrichtungen durch den Rat umfaßt die Vorgabe der grundlegenden Aufgaben durch den Rat, die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahres- bzw. Zweijahrespläne durch die Einrichtungen, idie Verteidigung der Planaufgaben vor dem Rat, die Bestätigung der kulturpolitischen und finanziellen Zielstellungen durch den Rat oder die Stadtverordnetenversammlung sowie die Rechenschaftslegung der Leiter der kulturellen Einrichtungen. Die Sozialistische Demokratie vom 31.5.1968; „Zusammenwirken im Jenaer Kulturrat. Volkskammerausschuß für Kultur beriet in Gera“, ND vom 6. 6. 1968, S. 2. 40 vgl. W. Ulbricht, Die Konstituierung der staatlichen Organe und Probleme ihrer wissenschaftlichen Arbeitsweise, Berlin 1967, S. 10 f., und ders., „Schritt zur Verwirklichung unserer neuen Verfassung“, Sozialistische Demokratie vom 26.4. 1968, Beilage, S. 11. 1365;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

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