Staat und Recht 1968, Seite 1364

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1364 (StuR DDR 1968, S. 1364); Versongunigs- nmd Betreuiungseiimr/ichtungen .und die Nutzung dieser Einrichtungen territorial zu koordinieren und 'darauf einzuwirken, daß Gemein-schaftseinrichtungen entstehen.“34 Die Betriebe haben ihrerseits die kulturelle Entwicklung im Territorium allseitig zu fördern.35 Sie sind weiter verpflichtet, die Entwürfe der Pläne zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedinjgungen vor der Beschlußfassung den Räten vorzulegen.36 Ferner bedarf die Schaffung neuer und die Erweiterung vorhandener Kultureinrichtungen vor Aufnahme in den Plan generell der Zustimmung der Räte. Diese ist besonders davon abhängig zu machen, daß die vorgesehenen Maßnahmen den territorialen Bedingungen entsprechen und daß ein echter Bedarf vorliegt, der nicht durch andere Kultureinrichtungen gedeckt werden kann.37 Die Verantwortung für die Koordinierung in den Grundfragen und der Aufgaben, die im Bereich der Kultureinrichtungen liegen, schließt m. E. auch die Einflußnahme auf alle Kultureinrichtungen in der Stadt unabhängig davon ein, wem sie unterstellt sind. Die Auffassung wird durch den Staatsratsbeschluß vom 30. November 1967 gestützt, der fordert, die kulturellen Einrichtungen unabhängig vom Unterstellungsverhältnis im Interesse der Bevölkerung allseitig wirksam zu machen.38 Es wird noch zu untersuchen sein, auf welchen Gebieten der Tätigkeit der Kultureinrichtungen, durch wen, in welchen Formen und mit welchen Mitteln das geschehen sollte. Das Zusammenwirken der Stadtverordnetenversammlung und ihres Rates mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und den wichtigsten Betrieben bei der Ausarbeitung und Durchsetzung der einheitlichen Konzeption auf kulturellem Gebiet sollte durch das Leitungsmodell auch insofern gefördert werden, als es ein Organ des Rates zur Koordinierung auf der Grundlage der Konzeption vorsieht. Ihm sollten die verantwortlichen Vertreter der wichtigsten gesellschaftüchen Organisationen, die auf kulturellem Gebiet tätig sind, und Vertreter der Betriebe, die der Stadt das Gepräge geben, angehören.39 Das Leitungsmodell sollte die Aufgaben und die Tätigkeit dieses beratenden Organs besonders konzentrieren auf 34 Verordnung über die Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds, a. a. O., S. 755 35 vgl. Verordnung über die Aufgaben, Hechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes, a. a. O., S. 123. 36 vgl. Grundsätze und methodische Bestimmungen des Volkswirtschaftsplanes 1968, herausgegeben von der Staatlichen Plankommission, Berlin 1966, S. 35, sowie Material zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung für die Jahre 1969/70, herausgegeben vom Ministerrat der DDR, April 1968, S. 17. Dort heißt es: „Die Betriebe und Einrichtungen haben weiterhin die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen den Räten der Städte und Gemeinden zur Koordinierung zu übergeben.“ Im Beschluß des Staatsrates der DDR über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden vom 15. 9. 1967 heißt es : „Entsprechend der Verordnung . über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes sind die volkseigenen Betriebe verpflichtet, mit den örtlichen Staatsorganen zur ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zusammenzuarbeiten. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Auslastung der betrieblichen sozialen und kulturellen Einrichtungen und die gemeinsame Errichtung und Unterhaltung neuer Einrichtungen“ (a. a. O., S. 116). 37 vgl. Verordnung über die Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds, a. a. O., S. 755. 38 vgl. a. a. O., S. 144. 39 vgl. W. Sieber, „Vielseitiges kulturelles Leben - aber wie sinnvoll planen und leiten?“, Sozialistische Demokratie vom 14.5. 1965; „Kultur Analyse Modell“, 1364;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen bei Transportejn Tviftgj. Die Leiter der Abteilungen haben in Vorbereitung und Durchführung der Transporte vqoaläem zu gewährleisten: Sicherung der Informatibnsbeziehungen zu den betreffenden operativen Diensteinheiten, insbesondere den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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