Staat und Recht 1968, Seite 1361

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1361 (StuR DDR 1968, S. 1361); gungsrechte, Koordinierungsfunktionen u. a. festgelegt worden.25 Sie ermöglichen auch den gemeinsamen Einsatz materieller und finanzieller Fonds für gemeinsam zu lösende Aufgaben. Rechtliche Bestimmungen sind schließlich auf die Durchsetzung ökonomischer Prinzipien auf kulturellem Gebiet gerichtet.26 Mit der Ausarbeitung des Ledtungsmodells muß die Anleitung durch die zentralen Staatsorgane, die Bezirke und Kreise verstärkt mit informativen Mitteln vorgenommen werden. Hierzu gehören z. B. zentrale Erfahrungsaustausche über neue Entwicklungsprobleme und -tendenzen in der Kultur und Kunst und über die Anwendung ökonomischer Prinzipien bei der Planung und Leitung kultureller Prozesse sowie die verschiedenartigsten Materialien zur Vermittlung von Erfahrungen, u. a. auf dem Gebiet der kulturellen Kooperation. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die kulturpolitische Wirksamkeit und ökonomische Effektivität in der Tätigkeit von Kultureinrichtungen quantitativ zu erfassen und zu messen. Es sind Kriterien zu ermitteln, die die Grundlage für die Vorgabe langfristiger informativer Kennziffern durch das Ministerium für Kultur für die örtlichen Räte sein könnten.27 Mit der Vorgabe solcher langfristiger Aufgaben, Kennziffern und Normative kann auch die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen mit der Eigenverantwortung der Städte am zweckmäßigsten verbunden werden.28 2. Das Leitungsmodell soll die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung exakt bestimmen. Diese entscheidet „auf der Grundlage der Gesetze in eigener Verantwortung über alle Angelegenheiten, die ihr Gebiet und seine Bürger betreffen“.29 Damit trägt sie auch die Verantwortung dafür, daß die kulturelle Funktion der Stadt unter Beachtung der territorialen Bedingungen und der Anforderungen, die aus der perspektivischen Entwicklung der Betriebe entspringen, auf dem gesamten Terri tori,um optimal erfüllt wird. Die Stadtverordnetenversaanmlung verwirklicht im Rahmen der Gesetze zuvorderst der im Staatsratsbeschluß vom 30. November 1967 gesetzten Führungsgrößen30 die sozialistische Kulturpolitik der Deutschen Demokratischen Republik in ihrem Territorium. Die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung für idle kulturelle Entwicklung sollte im Leitungsmodell durch folgende Grundsätze orientiert sein: a) Die Ausarbeitung ihrer Verantwortung muß von den komplexen entwick- 25 vgl. u. a. Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes, GBl. II 1967 S. 121 ff. ; Verordnung über die Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds, GBl. II 1967 S. 753 ff. ; Beschluß des Staatsrates der DDR über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden vom 15. 9. 1967, GBL I 1967 S. 111 ff. ; Beschluß des Staatsrates der DDR über weitere Maßnahmen zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus, GBl. I 1968 S. 223 ff. 26 vgl. Anordnung über die Leistungsfinanzierung der Theater, Variétés und Kabaretts, GBl. III 1966 S. 27 ff. ; Anordnung über die Leistungsfinanzierung der staatlichen Kulturhäuser, GBl. III 1966 S. 31 ff. ; Grundsätze zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung sowie einer leistungsabhängigen Finanzierung in staatlichen kulturellen Einrichtungen und Betrieben, Beschluß des Präsidiums des Ministerrates der DDR vom 29. 2. 1968. 27 vgl. W. Sieber, „Zu Problemen des quantitativen Erfassens, Messens und Vergleichen geistig-kultureller Aktivitäten“, Mitteilungen des Zentralhauses für Kulturarbeit, 1968, Nr. 4, Beilage. 28 vgl. „Perspektivplan wird Hauptsteuerungsinstrument“, ND vom 24. 4. 1968, S. 5. 29 Art. 81 Abs. 2 der Verfassung der DDR, a. a. O., S. 218 1361 30 Vgl. Die Aufgaben der Kultur ., a. a. O., 142 ff. 6 StR;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1361 (StuR DDR 1968, S. 1361) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1361 (StuR DDR 1968, S. 1361)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Angehörigen der Abteilung zu korrigieren. Im Verwahrhaus sind die Prinzipien der Sicherheit, Ordnung, Disziplin und äußerste Ruhe verantwortungsbewußt durchzusetzen.

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