Staat und Recht 1968, Seite 1340

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1340 (StuR DDR 1968, S. 1340); tischer Ausgangspositionen. Zu ihrer Erörterung beizutragen ist das Anliegen dieses Artikels.1 I Unter der Vielzahl der sozialen Elemente der Gesellschaft nehmen die Städte einen spezifischen und bedeutsamen Platz ein. Ihre Entwicklung vollzog sich im Kapitalismus auf der Grundlage der von der Bourgeoisie mächtig entfalteten gesellschaftlichen Produktivkräfte. Die alte lokale und nationale Selbstgenügsamkeit und Abgeschlossenheit feudalen Landlebens mit Städten als Oasen ökonomischer Konzentration und politischer Feudalmacht wurde überwunden. Mit der raschen Verbesserung der Produktionsinstrumente und den erleichterten Kommunikationen wuchsen die alten Städte zu Zentren der sozialen Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft. Mit der wachsenden kapitalistischen Industrie schossen neue Städte aus dem Boden. Im „Manifest der Kommunistischen Partei“ finden wir die tiefgründige theoretische Analyse des Wesens dieses Prozesses: „Die Bourgeoisie hat das Land der Herrschaft der Stadt unterworfen. Sie hat enorme Städte geschaffen, sie hat die Zahl der städtischen Bevölkerung gegenüber der ländlichen in hohem Grade vermehrt und so einen bedeutenden Teil 'der Bevölkerung dem Idiotismus des Landlebens entrissen.“2 Marx und Engels deckten zugleich die bestimmenden Ursachen dieser Entwicklung auf: „Die Bourgeoisie hebt mehr und mehr die Ziersplitterung der Produktionsmittel, des Besitzes und der Bevölkerung auf. Sie hat die Bevölkerung agglomeriert, die Produktionsmittel zentralisiert und das Eigentum in wenigen Händen konzentriert. Die notwendige Folge hiervon war die politische Zentralisation.“3 In diesem VergeseEschaftungsprozeß verschärften sich aber auch außerordentlich alle in den vorkapitaiistischen Ausbeuterformationen, im Privateigentum an den Produktionsmitteln wurzelnden Widersprüche, die die „Urform der Gesellschaft“, „die Dorfgemeinden mit gemeinsamen Bodenbesitz“, zerstörten.4 In dem Maße, wie der Kapitalismus gesamtgesellschaftlich „die Klassengegensätze vereinfacht hat“5, entwickelten sich die Städte zu Zentren des Klassenkampfes zwischen Bourgeoisie und Proletariat. In dem Maße, wie die Bourgeoisie ihre Diktatur der Gesellschaft oktroyierte, wie dar bürgerliche Staat sich der Gesellschaft entfremdete, wurden die Städte zu 1 Die bisherigen staats- und rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Funktion der Städte gehen zwar von der Stadt als sozialer Gemeinschaft aus, behandeln jedoch dann vorwiegend und unmittelbar Details der staatsrechtlichen Verantwortlichkeit der Stadt (vgl. D. Hösel, „Die Verantwortung der Betriebe, Städte und Gemeinden für die territorialen Produktionsbedingungen“, Staat und Recht, 1967, S. 555 ff. ; H. Zienert, „Zur Funktion der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe als Teil der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“, Staat und Recht, 1967, S. 157 ff. ; G. Köhler, „Worin zeigt sich die gesellschaftliche Funktion der Stadt als Bürgergemeinschaft?“, Sozialistische Demokratie vom 8. 3. 1968, S. 2; D. Hösel/Н. Hofmann, „Die stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen als eine Funktion der Stadt im gesellschaftlichen System des Sozialismus“, Staat und Recht, 1968, S. 398 ff. ; G. Schulze, „Die verfassungsrechtliche Stellung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“, Staat und Recht, 1968, S. 554 ff. ; G. Koppen / K. Meißner, „Die eigenverantwortliche Leitung der Städte und Gemeinden“, Einheit, 1968, S. 223 ff. ; D. Hösel / G. Köhler / J. Misseiwitz / H. D. Moschütz, „Die sozialistische Stadt als soziale Einheit, ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen“, Staat und Recht, 1968, S. 922 ff.). 2 K. Marx / F. Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 466 3 a. a. O., S. 466 f. 4 vgl. a. a. O., S. 462. 5 Vgl. a. a. O., S. 463. 1340;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Ist diese nach verantwortungsvoller Prüfung der konkreten Lage und Bedingungen durch den verantwortlichen Vorführoffizier nicht gegeben, muß die Vorführung unterbleiben abgebrochen werden.

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