Staat und Recht 1968, Seite 1332

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1332 (StuR DDR 1968, S. 1332); und den Betrieben über beiderseitige Leistungen zur Verbesserung der Arbeite- (und Lebensbediingungen.5 Sie bezwecken auf der Grundlage der Planabstimmung einen rationellen Einsatz der materiellen und finanziellen Mittel und die volle Nutzung der Fonds. Die Volksvertretungen können zum Abschluß solcher Verträge verpflichten; in ihnen sind Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung festzulegen. Diese Verträge sind grundsätzlich in Verbindung mit der Planung zu gestalten, insbesondere sollten sie zur Realisierung langfristiger Dispositionen dienen. Sie müssen stärker genutzt werden, um die gleichzeitige Zusammenarbeit mit mehreren Betrieben zu regeln. In der Praxis entwickeln sich gegenwärtig Verträge zwischen mehreren örtlichen Organen der Staatsmacht und Betrieben, die das Zusammenwirken bei der Errichtung und Leitung gemeinsamer Einrichtungen regeln (z. B. bei Naherholungszentren). Sie verfolgen das Ziel, materielle und finanzielle Mittel zur Erhöhung der Effektivität des geplanten Vorhabens zu konzentrieren, die Eigenerwirtschaftung der Mittel zu ermöglichen und die örtlichen Organe der Staatsmacht von der Geschäftstätigkeit zu entlasten. Der Vertrag müßte Bestimmungen enthalten über Aufgaben und Ziel, über die Mitgliedschaft, die Verpflichtung zur gemeinsamen Tätigkeit, die Beitragspflicht, die Regelung der Leitung und das Verhältnis zu den Volksvertretungen, den Status der gemeinschaftlichen Fonds, die Gewinn- und Verlustbeteiligung, die gegenseitige Verantwortlichkeit der Mitglieder, die Kündigung und Beendigung des Vertrages. Es gibt heute bereits Bemühungen, die Anwendung der Verträge nach dem Beschluß vom 15. September 1967 auch auf Aufgaben zu erweitern, die sich nicht als Arbeits- und Lebensbedingungen darstellen, z. B. Bau und Unterhaltung von Straßen unter dem Gesichtspunkt ihrer Nutzung durch Produktionsbetriebe gemeinsame Errichtung von Verwaltungsgebäuden, ständige Werterhaltung gemeinsam geschaffener Einrichtungen. Diese erweiterte Anwendung des Vertrages sollte auch eine gesetzliche Regelung finden. Die hier aufgeworfenen Probleme können u. U. anders gelöst werden, wenn die Beziehungen zwischen Stadt und Betrieb ökonomisch generell geregelt werden. 3.5 Zur Unterstützung strukturbestimmender und anderer wichtiger Betriebe bilden sich als Instrument der Koordinierung Verträge heraus, die umfassend die beiderseitigen (örtliches Organ, Betrieb) Maßnahmen bestimmen, die iauf die Sicherung bestimmter betrieblicher Entwicklungszüge gerichtet sind. Sie umfassen den Einsatz territorialer Ressourcen, Maßnahmen zur Förderung der Berufs en twicklung, der Investkoordinierung (besonders beim Bau von Wohnungen), die Schaffung und Unterhaltung von sozialen und kulturellen Einrichtungen, Maßnahmen zur Qualifizierung von Jugendlichen und Erwachsenen, zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedin-gungen sowohl im Betrieb als auch in der Stadt, Kindereinrichtungen u. a. m. Die Verbindung solcher komplexen Verträge mit der langfristigen materiellen und finanziellen Planung der Stadt ist geeignet, der Stadt als aktivem Partner der Betriebe einen notwendigen Vorlauf in der Planung zu sichern. Die wissenschaftlich begründete Planung erhöht die Bedeutung der Phase der Planvorbereitung, und diese ist mit der Koordinierung als notwendiges Element der Planung eng verbunden. 5 Vgl. Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden vom 15. 9. 1967, GB1. I S. 111 ff. 1332;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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