Staat und Recht 1968, Seite 1325

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1325 (StuR DDR 1968, S. 1325); sozialistischen Geseflschaftsverhältnisse verstanden wird. In diesem Sinne hat die Stadtverordnetenversammlung eigenverantwortlich die komplexe Entwicklung 'der Stadt im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung zu gewährleisten. Die Stadtverordneten Versammlung wird bestrebt sein müssen, das städtische Leben ііп allen seinen Bereichen auf ein gleiches, hohes Niveau zu heben, um den Prozeß der Freisetzung und Pflege der schöpferischen Kräfte der Bürger zielstrebig fördern zu können. Eine prognostisch begründete, perspektivisch 'Orientierte komplexe Führungstätigkeit der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe ist dazu unerläßlich. 1.2 Mit einer systematischen ideologischen Arbeit in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung nimmt die Stadtverordnetenversammlung auf die Gestaltung der ökonomischen Struktur der Stadt Einfluß und erfüllt damit Aufgaben der Strukturpolitik. Dieser Prozeß beginnt mit der Planung der volkswiirtschaftlichen Schwerpunkte der Stadt. Er erstreckt sich auf Hinweise zur Produktionsstruktur, auf Maßnahmen zur rationellen Nutzung der territorialen Produktionsfaktoren sowie auf Empfehlungen zur optimalen Gestaltung der Infrastruktur. Mit der Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung an der Lösung solcher Entwicklungsprobleme werden zugleich günstige Voraussetzungen für die Ausarbeitung der eigenen perspektivischen Planaufgaben geschaffen. Das .gilt besonders für die Festigung der politischen Organisation aller Werktätigen durch die ständige und entscheidende Teilnahme der Werktätigen an der staatlichen Leitung des gesellschaftlichen Lebens in der Stadt; die Sicherung eines Vorlaufs im sozialistischen Bildungssystem ; die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Werktätigen dm umf assend en Sinne ; die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Wahrung der Rechte und Pflichten der Bürger. Die konstruktive Einflußnahme auf die Gestaltung der ökonomischen Struktur ider Stadt ist 'eine der wesentlichsten Voraussetzungen, daß die Stadt einen angemessenen Beitrag zum schnellen Wachstum des Nationaleinkommens und seiner effektiven Verwendung erbringen kann. 1.3 Die verfassungsrechtliche Eigen Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung setzt die Vorgabe von Führungsgrößen voraus, die eine komplexe, auf prognostischen Erkenntnissen beruhende perspektivische Planung und Leitung der gesellschaftlichen Prozesse in der Stadt gewährleisten. Führungsgrößen werden durch verfassungsrechtliche Regelungen, durch Gesetze und 'andere Rechtsakte zentraler Staatsorgane vorgegeben. Zugleich erhält die Stadtverordnetenversiammlung Führungsgrößen durch Beschlüsse des Bezirkstages bzw. des Kreistages sowie Informationen jener Betriebe, die wesentlichen Einfluß auf die Stadt haben. Mit der weiteren Vervollkommnung der wissenschaftlichien Planung werden in diesem Zusammenhang statistische Erfahrungswerte mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Umfang und Inhalt der für die Stadtverordnetenversammlung notwendigen Führungsgrößen werden je nach den territorialen Bedingungen differenziert sein. Deshalb ist es für die Stadtverordnetenversammlung unerläßlich, im Rahmen der zentral vorgegebenen Führungsgrößen die eigenen Aufgaben klar zu bestimmen. So wird es z. B. notwendig sein, Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne auszuar beiten, damit eine Standortgenehmigung exakt vorbereitet werden kann, Verträge mit Betrieben und Einrichtungen für die Ausarbeitung des Perspektivplanes zugrunde zu legen, eigene Planungsnor- 1325 mative aufzustellen und kadermäßige Voraussetzungen zu schaffen.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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