Staat und Recht 1968, Seite 1318

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1318 (StuR DDR 1968, S. 1318); sozialistisch ausgebaut werden, desto größer sind die Ges taltungsmöglich-ketten der Bürger der Stadt, desto stabiler ist sie als Teilsystem und desto effektiver ist ihr Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems. Ihre gesellschaftliche Punktion ist also die Gestaltung „der notwendigen Bedingungen für 'eine ständig bessere Befriedigung der materiellen, sozialen, kulturellen und sonstigen gemeinsamen Bedürfnisse ihrer Bürger“ (Art. 43 der Verfassung). Die Stadt 1st ohne gesamtstaatliche Leitung nicht existenzfähig. Die zentrale staatliche Leitung muß andererseits alle Möglichkeiten erschließen, damit die Bürger der Stadt eigenverantwortlich das gesellschaftlich Erforderliche tun und so unmittelbar an der weiteren Entfaltung des demokratischen Zentralismus mit wirken. Daraus folgt die Notwendigkeit, der Stadt geeignete Führungsgrößen ökonomisch, informativ und rechtlich für eigenverantwortliches Handeln vorzugeben. Das geschieht einmal durch entsprechende Leitungsakte der übergeordneten staatlichen Organe. Zum anderen ist in diesem Zusammenhang die eigenverantwortliche Zusammenarbeit der Organe der Staatsmacht mit den in der Stadt ansässigen oder das Leben der Stadt wesentlich bestimmenden Betrieben von volkswirtschiaftlicher Tragweite und die Zusammenarbeit der Stadt mit anderen Städten und Gemeinden bedeutungsvoll. Dem Wirken der sozialistischen Stadt kommt namentlich bei der Überwindung der noch bestehenden Unterschiede zwischen Stadt und Land, Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern herausragende Bedeutung zu. Im Kapitalismus ist die Stadt Ausdruck und Verwirklichung der Herrschaft der Bourgeoisie über die werktätige Bauernschaft: Sie hindert die Entwicklung der Lebens Verhältnisse auf dem Lande, indem sie es unter die Macht des Kapitals beugt. In der sozialistischen Gesellschaft dagegen ist die Stadt als Konzentrationspunkt der führenden Arbeiterklasse Zentrum der ökonomischen, geistig-kulturellen und sozialen Entwicklung auch des Landes, der umfassenden Hilfe für die Freisetzung aller produktiven Kräfte der Genossenschaftsbauern und der Förderung einer sozialistischen Lebensweise auf dem Lande. Die Vielfalt der Beziehungen kommt heute in Gestalt umfassender Kooperationsbeziehungen zwischen den Staatsorganen und Einrichtungen der Städte einerseits und den umliegenden Gemeinden andererseits zum Ausdruck. Die sozialistische Stadt als Menschengemeinschaft und damit als Teilsystem der sozialistischen Gesellschaft wird in ihrer Stabilität und Dynamik also nicht dadurch bestimmt, daß sie etwa von den gesamtgesellschaftlichen Prozessen isoliert ist. Im Gegenteil, das städtische Leben erhält sein Profil maßgeblich aus seinen Wechselbeziehungen zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Ihre Stabilität dient der Stabilisierung des Gesamtsystems. Die Effektivität des Wirkens der Stadt erweist sich daran, in welchem Maße der Reifeprozeß der Bürger zu sozialistischen Persönlichkeiten voranschreitet; sie drückt sich in der Gemeinschaftlichkeit ihres Handelns aus. Deshalb bedeutet Eigenverantwortung der Städte im Sinne der Verfassung nicht kommunale Selbstverwaltung. Das würde zur Gesellschaftsblindheit und Selbstgenügsamkeit der Bürger in der Stadt führen, ihre Persönlichkeitsentwicklung hemmen und das gesellschaftliche Leben (in den Städten stagnieren lassen. Eigenverantwortuing der Städte bedeutet vielmehr bewußte Verwirklichung der gesellschaftlichen Erfordernisse als 'eigene Interessen der Bürger und ihrer Gemeinschaften. Deshalb ist jede Wiederbelebung einer Trennung von Aufgaben der Städte in eigene Angelegenheiten und in Auftragsangelegenheiten abzulehnen. In jeder ihrer Existenz- und Wirkungsformen nimmt die sozialistische Stadt gesamtgesellschaftliche Funktionen wahr. 1318;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1318 (StuR DDR 1968, S. 1318) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1318 (StuR DDR 1968, S. 1318)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat unverändert auf der Grundlage der in meinen Befehlen und Weisungen, insbesondere den in der Richtlinie enthaltenen Grundsätzen, zu erfolgen.

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