Staat und Recht 1968, Seite 1317

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1317 (StuR DDR 1968, S. 1317); Städte bed der Verwirklichung der Harmonie von Zweig- ond TemLtorialent-wicklung aber kommt es gerade am. Sie list zu eng, weit bisher vorwiegend meßbare ökonomische Zusammenhänge Gegenstand der Untersuchung waren, die Funktion der Stadt sich jedoch nicht im kaufmännisch-ökonomischen Bereich erschöpft; vielmehr muß ihr Platz dm gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß bestimmt werden. Dabei wird stets vom Reproduktionsprozeß dn seiner Gesamtheit und seinen vielschichtigen Wechselbeziehungen auszugehen sein. Andererseits ist der Hinweis darauf, daß die Stadt die sozialistische Menschengemeinschaft und die sozialistische Persönlichkeit zu entwickeln habe und darin ihre Funktion zu sehen sei, insofern unbefriedigend, als dies das Anliegen der gesamten sozialistischen Gesellschaft ist, innerhalb deren die Städte Teilsysteme sind. Die Frage lautet also: Welche Funktion hat die Stadt bei der Erreichung dieses Ziels der sozialistischen Gesellschaft; was kennzeichnet sie als Bürgergemeinschaft? Fragt man so, wird sogleich deutlich, daß es unzulässig ist, die Stadt nur als eine territoriale Einheit zu sehen. Territorial gebunden ist jede menschliche Tätigkeit. Das unterscheidet die Stadt nicht von anderen Gemeinschaften. Ihre gesellschaftliche Organisation, die Struktur der Gesellschaftsbeziehungen, die das städtische Leben bestimmen, machen ihr Wesen aus. Die sozialistische Stadt ist vor allem Ausdrucksfoirm der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Die Frage nach ihrer Funktion ist die nach ihren objektiven Möglichkeiten, als Organisationsform von Staatsbürgern zur allseitigen Festigung und Entwicklung dieser Verhältnisse beizutragen. Diese objektiven Möglichkeiten ergeben sich daraus, daß die Stadt eine spezifische Form menschlicher Siedlungen ist, in der die Menschen mehr und mehr alle wesentlichen Bedingungen für ihre Persönlichkeitsentwickiung vorfinden: sozialistische Arbeitsplätze, Bildungs- und kulturelle Betätigungsmöglichkeiten, soziale und hygienische Einrichtungen, Wohnbedingungen, Versorgungseinrichtungen und Verkehrsverhältnisse, die es ihnen bei minimalem Zeitaufwand gestatten, alle Vorzüge der städtischen Lebensweise zu nutzen. Das gilt auch für die anderen Kommunikationsmittel wie Telefon, Post und das Nachrichtenwesen überhaupt. Die Gemeinschaftlichkeit der Lebensbedingungen löst gemeinschaftliche Interessen der Bürger aus, stimuliert neue Interessen und weckt neue Kräfte zu ihrer Befriedigung. Unter sozialistischen Bedingungen stimmen diese Interessen mit denen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung igrundsätzlich übenein. Und aus dieser Übereinstimmung wächst 'das aktive Handeln der Staatsbürger für die stetige Verbesserung des Lebens in der Stadt als Teil der Republik und im Interesse der Republik. Damit diese Triebkraft wirken kann, muß sie zielstrebig eingesetzt werden. Deshalb muß die städtische auch staatliche Gemeinschaft, Teil des einheitlichen Staatsaufbaus sein, weil die Staatsmacht das wichtigste Instrument der von der Partei geführten Arbeiterklasse ist, um im Bündnis mit lallen Klassen und Schichten der sozialistischen Gesellschaft diese Triebkraft zu entfalten. Die Spezifik des Gemeinwesiens „Stadt“ bei 'der Herstellung der Übereinstimmung von gesamtgesellschaftlichen Interessen mit denen der Gruppen, Kollektive und Individuen besteht darin, die komplexe Entwicklung der Stadt und damit ihrer Bürger sowie die Kollektivität der Menschen im Rahmen der volkswirtschaftlichen Aufgaben zu fördern, alle Reserven zu erschließen und auf diese Weise die gesamtgesellschaftliche Entwicklung am wirksam-1317 sten voranzubringen. Je vielseitiger die Lebens Verhältnisse in der Stadt;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1317 (StuR DDR 1968, S. 1317) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1317 (StuR DDR 1968, S. 1317)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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