Staat und Recht 1968, Seite 1311

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1311 (StuR DDR 1968, S. 1311); sozialistischen Gesellschaft zu heben. Mit diesem Ziel sollten einheitliche und allgemeinverbindliche Grundprinzipien und Normen für die wirt-schaftsrechtliche materielle Verantwortlichkeit in Form eines komplexen Sicherungsrechts zur Gewährleistung einer planmäßigen Entwicklung der materiellen und finanziellen Fonds und der Einhaltung einer sozialistischen Staatsdisziplin geschaffen werden. Ein komplexes Recht der materiellen Verantwortlichkeit müßte vor allem drei mögliche Arten systemwidrigen Verhaltens umfassen: die Beeinträchtigung der planmäßigen Fondsentwicklung gegenüber dem sozialistischen Staat (Staatshaushalt) insbesondere in Form des Unterschreitens festgelegter Abführungsnormative, die Verletzung von venmögensrechtlichen Interessen der Kooperationspartner (im umfassendien Sinne als materielle Verantwortlichkeit aus Wirtschaftsverträgen verstanden) und die Störung geschützter Vermögensrechte sonstiger Dritter. Für die Ausgestaltung eines solchen Systems von Sicherungsrechten sind m. E. insbesondere folgende Probleme von Bedeutung: idle Eingliederung der spezifischen wirtschaftsrechtlichen Sicherungsrechte in das System der Wiirkungsbedingungen und Führungsdostrumente des ökonomischen Systems mit idem Ziel, eine koordinierte und in ihren moralisch-politischen sowie materiellen Folgen potenzierte Einwirkung zu sichern, die konkrete tatbestandsmäßiige Bestimmung der Voraussetzungen zur Auslösung der materiellen Verantwortlichkeit bei volkswirtschaftlich sinnvoller Abgrenzung zur Wahrnehmung eigener Interessen und zum Handeln im volkswirtschaftlich vertretbaren Risikobereich. ■ die Arten und die definitive juristische Ausgestaltung der einzelnen Verantwortlichkeitstatbestände Innerhalb ieines komplexen Sicherungsrechts, das Verfahren zur Durchsetzung von Sicherungsrechten. * * * Die Aufgabe, ein dem ökonomischen System als Ganzes wesensgleiches Wirt-schaftsrecht auszuarbeiten und zu normieren, umfaßt auch die Klärung wichtiger methodologischer Fragen für die gesetzgeberische Arbeit. Sie verdienen um so größere Aufmerksamkeit, als durch jahrelanges Hintanstellen einer praxisnaben theoretischen Bearbeitung methodologischer Fragen ein ausreichender wissenschaftlicher Verlauf fehlt und selbst das Verständnis hierfür im wünschenswerten Umfange nicht immer gegeben ist. Indessen dürfte kaum bestritten werden, daß z. B. die Art und Weise der Rechtsgestaltung, die Form der Koddfiziierung, die methodische Anlage gesetzlicher Regelungen von wesentlichem Einfluß auf das qualitative Entwicklungs-niiveau rechtlicher Bestimmungen und deren Wirksamkeit in der Wirtschaftspraxis sind. Hierzu sollen zwei Gedanken zur Diskussion gestellt werden: ■ Die Entscheidung über methodologische Fragen kann nicht ohne eingehende Verständigung darüber erfolgen, wie der Regelungszustand des geltenden Rechts zu bewerten ist. Hier ist eine nüchterne Analyse notwendig. Sie darf insbesondere nicht übersehen, daß der heutige Bestand an wiirt-schaftsrechtlichen Regeln weitgehend uneinheitlich ist. Das geltende Wirtschaftsrecht ist in seiner Gesamtheit nicht als einheitliches System konzipiert. Es ist historisch vielmehr in Einzelakten je nach den praktischen Erfordernissen auf den einzelnen (Gebieten und in aller Regel als sachlich begrenzte Teilregelung gewachsen. Es besteht infolgedessen sowohl aus Normen, die ;im Zusammenhang mit der Entwicklung und Durchsetzung des ökonomischen Systems erlassen wurden als auch aus solchen, die vor dieser 1311 Periode in Kraft gesetzt wurden. In diesem Zusammenhang muß auch ge-;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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