Staat und Recht 1968, Seite 1301

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1301 (StuR DDR 1968, S. 1301); komplexen Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems in der Planung und Wirtschaftsführung für .die Jahre 1969 und 1970.3 Diese Systemregelungen konkretisieren die in der Verfassung niedergelegten Prinzipien unserer ökonomischen Politik für den nächsten Entwicklungsabschnitt. Darüber hinaus sind вое zugleich bedeutsame Grundsatzregelungen auf wirtschiaftsrechtlichem Gebiet. Sie sind infolgedessen auch der maßgebliche Ausgangspunkt für das Abstecken der weiteren Aufgaben im Bereich der wirtschaftsirechtlichen Gesetzgebung. Das zu schiaffende Wirtschaftsrecht muß das ökonomische Modell unserer Volkswirtschaft zu seiner bestimmenden Grundlage nehmen. Es kann nur in Übereinstimmung mit den ökonomischen Priuziplösungen des ökonomischen Systems des Sozialismus als systemadäqiuates und maximal systemdienliches Führungsinstrument geschaffen werden. Dabei ist zu beachten, daß das Wirtschaftsrecht gegenüber der Ökonomie Besonderheiten aufweist erst sie ermöglichen seine spezifischen, nur idem Recht eigenen Funktionen bei der Leitung ökonomischer Prozesse und rechtfertigen seine Existenz , aber es hat keine von der Ökonomie losgelöste, verselbständigte Entwicklung. Die notwendigen wirtschiaftsrechtlichen Regelungen müssen linfolgedes-sen schrittweise, entsprechend der Entwicklung der ökonomischen Prinziplösungen und in einem hiermit sachlich und zeitlich synchron verlaufenden Prozeß erarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Hierin besteht ein wesentliches methodologisches Prinzip der wirtschaftsrechtlichen Gesetzgebung. Die ökonomische Determiniertheit des Wirtschaftsrechts mindert keineswegs seine aktiven Wirkungen auf die Gestaltung und Festigung der ökonomischen Verhältnisse. Sie schließt auch die Eigenständigkeit seiner Entwicklung nicht aus. Diese ist durch eigene, spezifische Merkmale und Elemente gekennzeichnet und ein in sich folgerichtiger Prozeß. Die Erkenntnis der objektiven Erfordernisse dieses Entwicklungsprozesisies ist eine wichtige Voraussetzung für eine planmäßige Gesetzgebung. Die wirtschiaftsrechtliche Gesetzgebung muß demzufolge sowohl mit der Gestaltung der ökonomischen Prinziplösungen synchron verlaufen als auch den Erfordernissen der Entwicklung des sozialistischen Rechts als Führungsinstrument des Staates unter den Bedingungen des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus entsprechen. Den inhaltlichen Schwerpunkten für die Gestaltung des ökonomischen Systems in den Jahren 1969/70 entsprechend, erweisen sich vor allem gesetzgeberische Maßnahmen zu folgenden Komplexen als vordringlich: 3 Vgl. Beschluß über die Grundsatzregelung für komplexe Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung für die Jahre 1969 und 1970 vom 26. 6. 1968, GBl. II S. 433 f.; VO über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Bilanzierung materialwirtschaftlicher Prozesse vom 26.6. 1968, GBl. II S. 481 ff. ; VO über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, volkseigenen Kombinaten, den WB (Zentrale) und Einrichtungen für die Jahre 1969 und 1970 vom 26. 6. 1968, GBl. II S. 490 ff. ; Dritte DB zur VO über die weitere Anwendung der Produktionsfondsabgabe im Bereich der volkseigenen Industrie und des volkseigenen Bauwesens vom 26. 6. 1968, GBl. II S. 493 f. ; АО über die Bildung und Verwendung von Fonds aus der Anwendung von Normativen der Gewinnabführung und der Amortisationsabführung in den Jahren 1969 und 1970 vom 26.6.1968, GBl. II S. 494 ff. ; Richtlinie zur Einführung des fondsbezogenen Industriepreises und der staatlichen normativen Regelung für die planmäßige Senkung von Industriepreisen in den Jahren 1969/1970 vom 26. 6. 1968, GBl. II S. 497 ff. ; АО Nr. 2 über die Kalkulationsrichtlinie für die Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen Betriebe vom 26. 6.1968, GBl. II S. 505 f. ; АО über die Bildung eines einheitlichen Betriebsergebnisses in den Jahren 1969 und 1970 vom 26. 6. 1968, GBl. II S. 507 ff. 1301;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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