Staat und Recht 1968, Seite 130

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 130 (StuR DDR 1968, S. 130); Ähnlich verlief die Konferenz auch bezüglich anderer Fragen. Prof. Vietor (Bratislava) widmete sich sowohl in seinem Referat wie auch in der Diskussion der Beschränkung der Vertragsinstitution während der Okkupation der CSSR. Er machte deutlich, daß während der Zeit des Faschismus die bürgerliche Gleichheit vor dem Gesetz aufgehoben und das Zivilrecht durch das Verwaltungsrecht verdrängt wurde, einhergehend mit der Verletzung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit. In dieser Durchbrechung der bürgerlichen Gesetzlichkeit sah Vietor ein Moment, das zum Untergang des Faschismus beigetragen habe. Daran knüpfte er einerseits die Frage, ob und in welcher Weise die konkreten Wirkungen des faschistischen Rechts in Westdeutschland und allen westlichen Ländern überwunden wurden, und andererseits, welche Einflüsse auf die Nachkriegsentwicklung dieser Länder spürbar sind. Auf beide Fragen wurde in der Diskussion nicht weiter eingegangen. Aus der Vielzahl von Beiträgen zur Entwicklung einzelner Rechtszweige oder juristischer Institutionen seien hier die Beiträge genannt, die auch in der Tagungsdiskussion behandelt wurden. Dr. Degré (Zalaegerszeg) beschäftigte sich mit der Gestaltung des Vormundschaftsrechts beim Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus in Ungarn; Prof. Pap (Pécs) befaßte sich mit Vertragselementen im ungarischen Eherecht des Dualismus; C. Sc. Pecze (Budapest) ging auf die Anfänge des ungarischen Erfindungsrechts ein; D. Tarkany-Szücs (Budapest) legte anhand der Entwicklung des Bergrechts in Ungarn dar, wie privatrechtliche Elemente in den Industriegesetzen zur kapitalistischen Entwicklung beigetragen haben; Prof. Buchda (Jena) sprach zum „Gesellschaftsvertrag und Gesamtakt“. Er wies nach, daß mit den Bestimmungen des HGB und BGB über die Gesellschaft zur gesamten Hand in Deutschland juristisch das Kartellwesen, das Konzernwesen auf gebaut worden sei. Der Begriff des Gesamtakts sei gewählt worden für juristische Korporationen, und die Lehre vom Gesamtakt habe dazu beigetragen, die „Gesellschaft“ als gesellschaftliches Gebilde durchzusetzen. In seinem Beitrag zur Entwicklung des bürgerlichen Rechts in der Tschechoslowakei in den Jahren 1918 bis 1944 mit besonderer Rücksicht auf das Vertragssystem verwies Akademiemitglied Prof. Luby (Bratislava) insbesondere auf jene Tendenzen bei der Kodifizierung, daß sowohl die herrschende Klasse zu sozialen Zugeständnissen gezwungen war, als auch, daß ständische Beschränkungen aufrechterhalten blieben. Die sich daran anschließende Diskussion gruppierte sich vorrangig um die Position Otto von Gierkes zum bürgerlichen Zivilrecht und um die Problematik des öffentlichen und privaten Rechts. Mehr noch, betrachtet man den gesamten Konferenzverlauf, so ist hierin ein wesentlicher Konzentrationspunkt der Auseinandersetzung zu erblicken, an der sich die Rechtshistoriker und Zivilrechtler sowohl der sozialistischen Länder als auch aus den kapitalistischen Staaten (z. B. Prof. Buchda, Akademiemitglied Prof. Dr. Eörsi, Budapest, Prof. Gaudemet, Paris, Prof. Thieme, Dr. Klabouch, Prag) mit großer Intensität beteiligten. Der von Dr. Kuntschke (Berlin) vorgelegte Beitrag zur Kritik Otto von Gierkes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und sein Diskussionsbeitrag zum öffentlichen und privaten Recht fanden aufmerksame Beachtung. Er vertrat die Auffassung, daß der Kernpunkt der Position Otto von Gierkes zum BGB sei, über den im bürgerlichen Rechtssystem bestehenden Gegensatz zwischen öffentlichem und privatem Recht hinweg die Einheit zu suchen. Dahinter habe das Bestreben von Gierkes gestanden, einen sozialen Ausgleich zu schaffen, indem er das Recht politisch-moralischen Kategorien unterordnete, die sich im Widerspruch zu den sachlich bestimmten Verhältnissen des bürgerlichen Privateigentums und der darauf beruhenden Rechtsgleichheit befanden. Die Stellung von Gierkes wertete Kuntschke als einen Ausdruck der Tatsache, daß;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 130 (StuR DDR 1968, S. 130) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 130 (StuR DDR 1968, S. 130)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung gemäß bis Strafgesetzbuch bearbeitet wurden. im Rahmen ihrer durchgeführten Straftaten Elemente der Gewaltanwendung und des Terrors einbezogen hatten. Auf die Grundanforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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