Staat und Recht 1968, Seite 1244

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1244 (StuR DDR 1968, S. 1244); jedoch, daß das Sowjetrecht über große potentielle Möglichkeiten zur Unterbindung gesellschaftswidriger Tätigkeit verfügt und sie für diese Zwecke erfolgreich nutzt. Es handelt sich dabei nicht nur um die Funktionen des Strafrechts. Viele Normen des Zivilrechts hängen ebenfalls eng mit der Notwendigkeit zusammen, eventuelle negative Folgen der Wertfaktoren auszuschalten. Selbst die Aufgabe, den Kampf gegen gefährliche gesellschaftsfeindliche Erscheinungen zu verstärken, rührt aus der Notwendigkeit her, den spontanen Wirkungsformen des Wertgesetzes regulierende Grundsätze entgegenzustellen. Der zweite Gesichtspunkt der Wechselwirkung zwischen dem juristischen Überbau und der ökonomischen Basis hängt mit der Weiterentwicklung und Vervollkommnung der sowjetischen Gesetzgebung und mit der Wahl der optimalen Methoden der rechtlichen Regelung zusammen. Es gibt einen ausgedehnten Kreis von Gesetzgebungsproblemen, deren erfolgreiche Lösung in erheblichem Grade dadurch bestimmt wird, inwiefern die Rolle der Ware-Geld-Beziehungen im gesellschaftlichen Leben richtig berücksichtigt wird. Wie die auf sozialökonomischem Gebiet gewonnenen Erfahrungen zeigen, hielt die Rechtsform in der vorangegangenen Periode in vielen Fällen nicht mit der Entwicklung der Ökonomik Schritt. Gegenwärtig wird sie mit den Gesetzmäßigkeiten der planmäßigen W are-Geld-W irtschaf t in Einklang gebracht, es muß jedoch noch viel getan werden, um eine Übereinstimmung herbeizuführen. In der Literatur wird völlig zu Recht auf die Notwendigkeit verwiesen, den Weg der Vermittlung der echten wirtschaftlichen Rechnungsführung durch das Recht ständig weiter zu verfolgen, von den komplizierten und für die Werktätigen schwer verständlichen Normativen, die bei der Bildung der Betriebsfonds benutzt werden, zur einfachen Abführung eines bestimmten Prozentsatzes vom erzielten Gewinn an diese Fonds überzugehen, endgültig Schluß zu machen mit den verschiedenen „verborgenen“ Formen des bloßen Erfassens der Menge (beispielsweise bei der Berechnung des Lohnfonds) usw.7 Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Gesetzgebung, die die Nutzung der Naturreichtümer durch die Gesellschaft regelt (der Grundlagen für die Boden- und Wassernutzung, des Gesetzes über den Schutz der Natur usw.), ist es nach unserer Ansicht notwendig, den Wert der natürlichen Faktoren einzuschätzen, die Beziehungen zwischen Staat und Benutzer unbedingt auf der Grundlage einer Entschädigung aufzubauen sowie die reale materielle Verantwortlichkeit der Verletzer dieser überaus wichtigen volkswirtschaftlichen Maßnahmen festzulegen. Auf dem Gebiet der Landwirtschaft gibt es zahlreiche ungelöste Probleme, die nur unter Berücksichtigung der Wirkung der Wertfaktoren mit Erfolg gelöst werden können. In den Beziehungen zwischen Bürgern und Einrichtungen auf dem Gebiet der Dienstleistungen sollten die materiellen Grundsätze verstärkt werden (beispielsweise die Einführung einer erhöhten materiellen Verantwortlichkeit der Einrichtungen für die Verletzung ihrer Verpflichtungen). Ferner sind Garantien notwendig. Ersatz für Verluste genügt nicht; denn die Praxis zeigt, daß die Bürger ungern vom gerichtlichen Schutz ihrer Rechte in dieser Sphäre Gebrauch machen (das Verfahren ist kompliziert, die Entschädigungssumme für den erlittenen Verlust häufig unbedeutend) und es vor- 7 vgl. W. A. Rsheschewskij, Die Wirtschaftsreform und die Rechte der Betriebe, Moskau 1967, S. 51; G. Kulagin, „Die Reserven der Reform“, Prawda vom 5. 8. 1967. 1244;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1244 (StuR DDR 1968, S. 1244) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1244 (StuR DDR 1968, S. 1244)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer objektiven Beurteilung der Aussagetätigkeit Beschuldigter kann richtig festgelegt werden, ob eine Auseinandersetzung mit ihm zu führen ist. Zur Einschätzung der Aussagetätigkeit ist sicheres Wissen erforderlich, das nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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