Staat und Recht 1968, Seite 1240

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1240 (StuR DDR 1968, S. 1240); Rechtsnormen seinen juristischen Ausdruck. So sind beispielsweise in den zahlreichen Normativakten der Arbeitsgesetzgebung die drei Formen (Methoden) der Arbeitsvergütung in der sozialistischen Gesellschaft verankert: die Vergütung der individuellen Arbeit auf der Grundlage staatlicher Tarife; die Vergütung der Arbeit in direktem und proportionalem Verhältnis zu den ökonomischen Ergebnissen der Arbeit des Betriebes (in diesem Fall handelt es sich nach Feststellung der Ökonomen um die Verteilung der Einnahmen des Betriebes auf die Mitarbeiter sowie die streng genormte Prämiierung aus dem Gewinn dem Prämienfonds) ; die Vergütung der Arbeit durch gesellschaftliche Konsumtionsfonds. Nicht minder groß ist im Sozialismus der Umfang der Wechselwirkung zwischen Recht und Wertgesetz. Das Ausmaß dieser Wechselwirkung erstreckt sich von der Regelung der durch die Anwendung der Ware-Geld-Form beim kommunistischen Aufbau bedingten Vermögensverhältnisse und der mit ihnen verbundenen persönlichen Nichtvermögensverhältnisse durch das sowjetische Zivil-recht bis zur Unterbindung einer eventuellen negativen Auswirkung der Wertfaktoren in der Wirtschaftstätigkeit mit Hilfe strafrechtlicher Normen. Ähnlich verhält es sich auch mit den anderen ökonomischen Gesetzen. Wir sind natürlich weit entfernt von vereinfachten Vorstellungen über den Zusammenhang zwischen Recht und Ökonomik. Vor allem ist zu beachten, daß die ökonomischen Gesetze des Sozialismus die Schaffung der Rechtsnormen bedingen, daß sie die Methoden und Sphären der rechtlichen Regelung in zweierlei Weise bestimmen. Einerseits wirken sie auf das Recht in einer bestimmten Gesamtheit, als Komplex, als kompliziertes ökonomisches System ein (in der allgemeinen Rechtstheorie wird dieser Aspekt hauptsächlich als Wechselwirkung von Recht und sozialisti- schen Produktionsverhältnissen betrachtet), und andererseits drückt jedes einzelne ökonomische Gesetz der rechtlichen Regelung der gesellschaftlichen Verhältnisse auch seinen charakteristischen Stempel auf, übt einen bestimmenden Einfluß auf die verschiedenen Rechtsnormen und das Rechtssystem als Ganzes aus. Zweitens aber gibt es im gesellschaftlichen Leben (vorwiegend im Bereich des Überbaus) eine Vielzahl sozial-politischer und kultureller Faktoren, die auf die Gestaltung der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten mittels des Rechts einwirken. In dem Maße, wie die Sowjetgesellschaft zum Kommunismus fortschreitet, verstärkt sich zugleich der unmittelbare ökonomische Inhalt der Rechtsnormen. Viele Rechtsnormen verbinden sich mit den technischen und organisatorischen Normen und treten in Form von Regeln auf, die das Verhalten im Arbeitsprozeß am zweckmäßigsten bestimmen. Auch die Vermittlung der konkreten Erscheinungsformen der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und, was vor allem in der gegenwärtigen Etappe besonders wichtig ist, der verschiedenen Erscheinungsformen des Wertgesetzes durch die Rechtsnormen wird verstärkt. Die objektive Notwendigkeit dieser Vermittlung bildet in vielen Fällen die wichtigste soziale Ursache für die Vervollkommnung der sowjetischen Gesetzgebung.3 Der dialektische Charakter der Erkenntnis und Anwendung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus schließt jedoch auch ein, daß die Gesellschaft in einer bestimmten Etappe ihrer Entwicklung die Wirkung dieses oder jenes objektiven Gesetzes nicht genügend vollständig auf decken, nicht die notwendigen Bedingungen für seine volle praktische Anwendung schaffen kann. In einer solchen Etappe gewährleisten einige Rechts- 3 Vgl. Allgemeine Theorie des Sowjetrechts (Red. S. N. Bratus /1. S. Samo-schtschenko), Moskau 1966, S. 25. 1240;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit unserer Republik vielfältige Probleme und-Aufgaben an alle Schutz- und Sicherheitsorgane stellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die ständige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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