Staat und Recht 1968, Seite 1235

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1235 (StuR DDR 1968, S. 1235); 1235 chend berücksichtigt. Zweitens macht das von Seidel beschrittene Herangehen deutlich, daß das gesellschaftlich gerechtfertigte Risiko ein wichtiger Wachstumsfaktor im ökonomischen System des Sozialismus ist. Die Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution als ein dynamisches Wesensmerkmal des sozialistischen Gesellschaftssystems der DDR ist verbunden mit stetigem wissenschaftlich-technischem Vorlauf, permanenter und auf hohe Effektivität bedachter Forschungs-, Entwick-lungs- und Überleitungstätigkeit. Veränderten sich noch vor einigen Jahrzehnten die Produktionstechnik, die Verfahren und Fertigerzeugnisse relativ langsam, so steht unserer Volkswirtschaft heute ein immer kürzer werdender Zeitraum zur Verfügung, in dem' wissenschaftlich-technische Ergebnisse ökonomisch effektiv genutzt werden können. Die Übernahme gesellschaftlich gerechtfertigter riskanter Handlungen in Produktion und Forschung hat unter diesen Bedingungen ein völlig anderes Gewicht als in einer Zeit relativ langsamer Entwicklung der Produktivkräfte. Sie werden wie Seidel bemerkt zu einem gewichtigen Faktor für das rasche Wachstum der Volkswirtschaft, für die Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit und wirken damit direkt und indirekt auf das Nationaleinkommen ein. Die vom Verfasser vor genommene Behandlung des Risikos als immanenter Bestandteil der Produktionsund Forschungstätigkeit zeigt ein bemerkenswert tiefes Eindringen in die ökonomischen Fragen der Forschung, Produktion und Entwicklung. Dadurch gelingt es, die Spezifik des gesellschaftlich gerechtfertigten Risikos im unmittelbaren Fertigungsprozeß und in der Forschung deutlich werden zu lassen (S. 50 ff.). Viele interessante Probleme werden aufgeworfen und beachtenswerte Anregungen für die Praxis, aber auch für die weitere ökonomische Forschungsarbeit vermittelt. Im Ergebnis der praktischen wie theoretischen Analyse produktionsriskanter Handlungen sowie mit dem Nachweis, daß das gerechtfertigte Produktionsrisiko durch das sozialistische Recht voll anzuerkennen ist (S. 86 ff.), kommt Seidel zu dem Schluß: Die bewußte Realisierung auch riskanter Entscheidungen im Forschungs- und Produktionsprozeß muß „aus der Sphäre der persönlich lobenswerten und zu unterstützenden Aktivität in den Bereich der leitungs- und entscheidungsmäßigen Selbstverständlichkeit gehoben werden“ (S. 105). Gewiß, heute ist die gesellschaftliche Anerkennung des gerechtfertigten Risikos vom Prinzip her nicht mehr strittig obwohl bis jetzt dem strafrechtlichen § 169 noch kein mindestens ebenso notwendiges, klares wirtschaftsrechtliches Pendant zur Seite gestellt wurde. Seidels Arbeit ist daher nicht nur als eine Schrift für das gesellschaftlich gerechtfertigte Risiko verdienstvoll. Jeder weiß, daß das Problem weder ökonomisch, moralisch, noch rechtlich oder auch nur strafrechtlich schon gelöst ist. Die Anerkennung eines Prinzips stößt in der Praxis ständig auf die noch ungelöste Frage, was seine Durchsetzung und zielstrebige. Anwendung erschwert (z. B. auch Risikoversicherung, Risikofonds u.a.). Und in dieser Hinsicht liegt die Arbeit noch vor uns. Noch ist die Risikoscheu, das Rückversichern u. ä. verbreiteter als die konkrete Anerkennung von Mut und Initiative bei gerechtfertigtem riskantem Handeln. Noch fehlt es an prinzipiell einheitlichen Maßstäben bei der rechtlichen, moralisch-disziplinarischen wie materiellen Anerkennung oder negativen Bewertung von mit Risiken behafteten Verhaltensweisen. Noch wird oft zu sehr nach dem äußeren Resultat und zuwenig nach dem Verhaltensmotiv geurteilt. Noch ist die Anerkennung des Risikos nicht allgemein zum immanenten Bestandteil der wirtschaftsleitenden Tätigkeit geworden. 12*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1235 (StuR DDR 1968, S. 1235) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1235 (StuR DDR 1968, S. 1235)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß in Vorbereitung gerichtlicher Hauptverhandlungen seitens der Linie alles getan wird, um auf der Grundlage der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsmäßiger Erfordernisse die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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