Staat und Recht 1968, Seite 1220

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1220 (StuR DDR 1968, S. 1220); daraus ableitendes Problem, das im Gutachten des Sekretärs des Rates des Bezirkes Erfurt, K. Lerche, wie auch in der Diskussion eine Rolle spielte, war die Frage nach der Existenzberechtigung Ständiger Kommissionen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft neben den Räten für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Bezirkstagen. Nach Meinung des Habilitanden tragen die in verschiedenen Bezirken gebildeten Ständigen Kommissionen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Übergangscharakter. Sie sind geeignet, den Prozeß der Herausbildung der komplexen und einheitlichen Leitung dieses Bereichs der Volkswirtschaft zu fördern. Für den Habilitanden ist es unbestritten, daß die Bildung einer ständigen Kommission nicht an die Existenz eines entsprechenden Fachorgans gebunden ist. Das schon deshalb nicht, weil wie auch die Praxis bestätigt jene Kommissionen, die unter prognostischer Sicht komplexe Führungsprozesse erfassen, sich nicht eng auf fachlich spezialisierte Zweig- und Bereichsprobleme im operativen Leitungsproizeß beschränken können, wollen sie den Anforderungen an die Qualifizierung der staatlichen Führungstätigkeit am besten gerecht werden. Nachdrücklich wurde gerade in diesem Zusammenhang betont, daß die Tätigkeit der Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen in der von Walter Ulbricht in der Staatsratssitzung vom 22. April 1968 hinsichtlich des Wirksamwerdens der Ausschüsse der Volkskammer charakterisierten Richtung qualifiziert werden muß. Die Aussprache machte die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen deutlich, in deren Entscheidung es liegt, mit welcher Aufgabenstellung, für welchen Zeitraum und in welcher Zusammensetzung sie ständige oder zeitweilige Kommissionen bilden. Ausgangspunkt dafür ist nicht die alternative Fragestellung: Ständige Kommissionen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft oder Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, sondern die Frage, wie der Bezirkstag am besten' in die Lage zu versetzen ist, die Vorbereitung sachkundiger Entscheidungen in bezug auf die Übereinstimmung der planmäßigen Entwicklung des Zweiges mit der territorialen Gesamtentwicklung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollte erforscht und erprobt werden, ob künftig ständige Kommissionen für eine ganze Legislaturperiode oder zeitlich begrenzte, aufgabenbezogene Kommissionen den Regelfall bilden werden. Eine solche Überlegung ergibt sich auch aus Art. 83 der Verfassung, wo im Zusammenhang mij; den Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen die Bezeichnung „ständig“ nicht mehr gebraucht wird. In Weiterführung bewährter Formen des Zusammenwirkens der Bezirkstage, der Räte der Bezirke und der Bezirkslandwirtschaftsräte besteht ein generell zu beachtendes Problem darin, die Rechte und Pflichten des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft wie für jedes Organ des Bezirkstages so auszugestalten, daß er an der unmittelbaren Vorbereitung, Organisierung und Kontrolle der Durchführung komplex, prognostisch orientierter Beschlüsse, die der Regelung des gesellschaftlichen Lebens im Territorium dienen, aktiv mitzuwirken vermag. Eine ein- oder zweimalige Rechenschaftslegung im Jahr vor dem Plenum reicht dafür nicht aus. In Verbindung mit der Würdigung der inhaltlichen Fragen hoben die Gutachten und die Diskussion hervor, daß auch die Anlage der Arbeit und die Methoden ihrer Anfertigung neue Erkenntnisse und Erfahrungen vermitteln. Mit ihr beschreitet der Habilitand wie es Prof. Dr. Egler in seinem Gutachten bezeichnete neue Wege, die in der staatsrechtlichen Forschung verallgemeinert werden sollten. Prof. Dr. R. Arlt unterstrich in seinem Gutachten besonders die Tatsache, daß sich die Habilitationsschrift auf kollektiv erarbeitete Ergebnisse stützt. 1220;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1220 (StuR DDR 1968, S. 1220) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1220 (StuR DDR 1968, S. 1220)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der zweckmäßigsten Zusammensetzung sind die politisch-operativen Schwerpunktaufgaben der operativen Diensteinheit Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur massenhaften Erzeugung und - Ausprägung feindlich-negativer Einstellungen und zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung gestört. Zum anderen ergeben sich die Besonderheiten aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind.

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