Staat und Recht 1968, Seite 1214

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1214 (StuR DDR 1968, S. 1214); Jahren 1968 bis 1978 gewählter und bestätigter Wohnungsstandort der Überprüfung im Jahre 2100 standhalten muß. Hieraus wird deutlich, daß an die Investitions- und Standortplanung nicht nur des Wohnungsbaus, sondern auch der damit in engem Zusammenhang stehenden Betriebe und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitaus höhere Maßstäbe als bisher gesetzt sind, denen nur durch eine höhere Stufe der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden entsprochen werden kann. Wie die Kooperation in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft das Denken und Handeln der . Genossenschaftsbauern, Landarbeiter und der Werktätigen der Verarbeitungsindustrie und des Handels weit über die Grenzen ihrer Produktionskollektive und Betriebe hinausführt, so erfordern die Weiterentwicklung und Umgestaltung der ländlichen Siedlungssysteme ein analoges Verhalten aller Volksvertreter und Bürger der Landstädte und Gemeinden. Die neuen Aufgaben verlangen ein Denken und Handeln, Planen und Gestalten über die Gemeindegrenzen hinaus. Die Erfordernisse der wissenschaftlich-technische Revolution erzwingen die Summierung der Kräfte der Gemeinden und die gemeinsame, miteinander abgestimmte Lösung der Aufgaben im Rahmen des gesamten ländlichen Siedlungssystems. In besonderem Maße trifft das für die Planung und den Einsatz der Investitionen im infrastrukturellen Bereich zu. Die weitgehende Konzentration, Zentralisierung und Spezialisierung dieser Betriebe und Einrichtungen im Zentrum des Siedlungssystems, dem Siedlungsschwerpunkt, ist erforderlich, um zu ausreichend großen betrieblichen Einheiten zu gelangen, die den Einsatz moderner Produktionsinstrumente und effektiver Technologien erlauben und eine hohe Fondseffektivität der ökonomischen Ausstattung der Einrichtungen der Volksbildung, des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports ermöglichen. Nur auf diese Weise kann ihre volkswirtschaftliche und gebietsdienende Effektivität auf das notwendige Niveau gehoben und zugleich ihre Wirtschaftlichkeit gesichert werden. So sind beispielsweise die sanitär-hygienischen Erfordernisse des modernen Wohnens nur durch den Anschluß des Siedlungsschwerpunktes an die Trink- und Brauchwasserversorgung und das Netz der Abwasserreinigung voll zu gewährleisten. Aus diesen und anderen Gründen ist es richtig, die mögliche Funktion von Städten als ländliche Siedlungsschwerpunkte vorrangig vor ländlichen Siedlungen zu untersuchen. In jedem Fall sollte vermieden werden, in unmittelbarer Nähe von Städten zusätzliche Siedlungsschwerpunkte zu entwickeln. Darüber hinaus ist jedem Schematismus bei der Herausbildung von Siedlungsschwerpunkten entgegenzuwirken. Das Denken im Rahmen des gesamten ländlichen Siedlungssystems, das ständige Erfassen der Einheit von Siedlungssystem und seinem Schwerpunkt bewahren am ehesten vor dieser Gefahr. Jede Gemeinde hat auch in Zukunft im Rahmen des Siedlungssystems spezifische Funktionen zu erfüllen, die sich allerdings im Prozeß der sich über Jahre hinziehenden Umgestaltung des ländlichen Siedlungssystems verändern können und von den örtlichen Organen der Staatsmacht gemeinsam mit den Bürgern prognostisch eingeschätzt und perspektivisch geplant werden müssen. Die Versorgung der Bevölkerung eines ländlichen Gebietes mit materiellen Gütern, Dienstleistungen aller Art einschließlich der medizinischen und kulturellen Betreuung erfolgt in einem abgestuften Versorgungssystem. Entsprechend der unterschiedlichen Häufigkeit der Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen ergeben sich unterschiedliche Versorgungsstufen aus dem täglichen, periodischen und aperiodischen Bedarf. Die Einrichtungen für den täglichen Bedarf müssen in möglichst geringer Entfernung erreichbar sein, zur Deckung des periodischen Bedarfs ist eine etwas weitere Entfernung zu- 1214;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1214 (StuR DDR 1968, S. 1214) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1214 (StuR DDR 1968, S. 1214)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der insbesondere bei den Treffs erlblgt,;I abei sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Erziciurigründ Befähigung hat differenziert, der Individualität der jeweiligen ängepaßt.

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