Staat und Recht 1968, Seite 1214

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1214 (StuR DDR 1968, S. 1214); Jahren 1968 bis 1978 gewählter und bestätigter Wohnungsstandort der Überprüfung im Jahre 2100 standhalten muß. Hieraus wird deutlich, daß an die Investitions- und Standortplanung nicht nur des Wohnungsbaus, sondern auch der damit in engem Zusammenhang stehenden Betriebe und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitaus höhere Maßstäbe als bisher gesetzt sind, denen nur durch eine höhere Stufe der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden entsprochen werden kann. Wie die Kooperation in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft das Denken und Handeln der . Genossenschaftsbauern, Landarbeiter und der Werktätigen der Verarbeitungsindustrie und des Handels weit über die Grenzen ihrer Produktionskollektive und Betriebe hinausführt, so erfordern die Weiterentwicklung und Umgestaltung der ländlichen Siedlungssysteme ein analoges Verhalten aller Volksvertreter und Bürger der Landstädte und Gemeinden. Die neuen Aufgaben verlangen ein Denken und Handeln, Planen und Gestalten über die Gemeindegrenzen hinaus. Die Erfordernisse der wissenschaftlich-technische Revolution erzwingen die Summierung der Kräfte der Gemeinden und die gemeinsame, miteinander abgestimmte Lösung der Aufgaben im Rahmen des gesamten ländlichen Siedlungssystems. In besonderem Maße trifft das für die Planung und den Einsatz der Investitionen im infrastrukturellen Bereich zu. Die weitgehende Konzentration, Zentralisierung und Spezialisierung dieser Betriebe und Einrichtungen im Zentrum des Siedlungssystems, dem Siedlungsschwerpunkt, ist erforderlich, um zu ausreichend großen betrieblichen Einheiten zu gelangen, die den Einsatz moderner Produktionsinstrumente und effektiver Technologien erlauben und eine hohe Fondseffektivität der ökonomischen Ausstattung der Einrichtungen der Volksbildung, des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports ermöglichen. Nur auf diese Weise kann ihre volkswirtschaftliche und gebietsdienende Effektivität auf das notwendige Niveau gehoben und zugleich ihre Wirtschaftlichkeit gesichert werden. So sind beispielsweise die sanitär-hygienischen Erfordernisse des modernen Wohnens nur durch den Anschluß des Siedlungsschwerpunktes an die Trink- und Brauchwasserversorgung und das Netz der Abwasserreinigung voll zu gewährleisten. Aus diesen und anderen Gründen ist es richtig, die mögliche Funktion von Städten als ländliche Siedlungsschwerpunkte vorrangig vor ländlichen Siedlungen zu untersuchen. In jedem Fall sollte vermieden werden, in unmittelbarer Nähe von Städten zusätzliche Siedlungsschwerpunkte zu entwickeln. Darüber hinaus ist jedem Schematismus bei der Herausbildung von Siedlungsschwerpunkten entgegenzuwirken. Das Denken im Rahmen des gesamten ländlichen Siedlungssystems, das ständige Erfassen der Einheit von Siedlungssystem und seinem Schwerpunkt bewahren am ehesten vor dieser Gefahr. Jede Gemeinde hat auch in Zukunft im Rahmen des Siedlungssystems spezifische Funktionen zu erfüllen, die sich allerdings im Prozeß der sich über Jahre hinziehenden Umgestaltung des ländlichen Siedlungssystems verändern können und von den örtlichen Organen der Staatsmacht gemeinsam mit den Bürgern prognostisch eingeschätzt und perspektivisch geplant werden müssen. Die Versorgung der Bevölkerung eines ländlichen Gebietes mit materiellen Gütern, Dienstleistungen aller Art einschließlich der medizinischen und kulturellen Betreuung erfolgt in einem abgestuften Versorgungssystem. Entsprechend der unterschiedlichen Häufigkeit der Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen ergeben sich unterschiedliche Versorgungsstufen aus dem täglichen, periodischen und aperiodischen Bedarf. Die Einrichtungen für den täglichen Bedarf müssen in möglichst geringer Entfernung erreichbar sein, zur Deckung des periodischen Bedarfs ist eine etwas weitere Entfernung zu- 1214;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1214 (StuR DDR 1968, S. 1214) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1214 (StuR DDR 1968, S. 1214)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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