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Staat und Recht 1968, Seite 1213

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1213 (StuR DDR 1968, S. 1213); Die Herausbildung von ländlichen Siedlungssystemen, in denen die Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft industriemäßig produzieren, erfordert nicht nur neue Formen der industriemäßigen Planung und Leitung der Produktion, sondern auch eine höhere Qualität der Planung und Leitung der territorialen Produktionsbedingungen durch die Staatsorgane in den Städten und Gemeinden. Das trifft auch auf den Komplex der Arbeite-, Wohn- und Lebensbedingungen zu, für dessen Gestaltung die Städte und Gemeinden nach Art. 43 der neuen, sozialistischen Verfassung im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung die Verantwortung tragen. Infolge der immer größer werdenden Dimensionen der Leitungs- und Einflußbereiche der Betriebe und kooperativen Vereinigungen in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft können die Gemeindea ihre Aufgaben zur Sicherung der territorialen Produktionsbedingungen nicht isoliert bewältigen. Eine wesentlich höhere Stufe ihres Zusammenwirkens und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit besonders der zu einem ländlichen Siedlungssystem gehörenden Gemeindevertretungen und ihrer Räte bei der prognostischen und perspektivischen Tätigkeit sowie bei der Planung und Leitung der Gesamtentwicklung ihres Siedlungsgebiets wird objektiv notwendig. Wichtiger Gegenstand dieser Zusammenarbeit ist die Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus sowie der Betriebe und Einrichtungen der Infrastruktur als entscheidende Bestandteile der territorialen Produktionsbedingungen. Die Zielstellung des entwickelten Gesellschaftssystems des Sozialismus, vielseitig gebildete und schöpferisch tätige Persönlichkeiten herauszubilden, macht es notwendig, Disproportionen zwischen der stürmischen Entwicklung moderner Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft wie auch in den anderen Volkswirtschaftszweigen und dem Zurückbleiben der Wohn- und Lebensbedingungen der Landbevölkerung in kleinen Siedlungen mit wenigen Einwohnern systematisch entgegenzuwirken. Das ist zugleich ein entscheidender Schritt zur Überwindung des historisch entstandenen, sich unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen herausgebildeten Niveauunterschieds zwischen Dorf und Stadt, der allmählichen Annäherung beider Lebenssphären und der weiteren Festigung der politisch-moralischen Einheit des Volkes der DDR. Baukörperanalysen haben ergeben, daß die älteste und schlechteste Wohnungsbausubstanz meist auf dem Lande anzutreffen ist. Die Notwendigkeit des mit der Bevölkerungsentwicklung übereinstimmenden sukzessiven Ersatzwohnungsbaus bietet den örtlichen Staatsorganen große Möglichkeiten für die Steuerung der Siedlungsentwicklung und die Konzentration des Wohnungsbaus in mit den Werktätigen gemeinsam festgelegten Siedlungsschwer-punkten. Die Standortpolitik des Wohnungsbaus darf nicht aus Augenblickssituationen heraus erfolgen, sondern muß sich auf die wissenschaftliche Grundlage prognostischer Einschätzung besonders der Entwicklung und Verteilung der Arbeitskräfte und Wohnbevölkerung stützen. Dabei sind der im Prognosezeitraum erfolgende Rückgang der in der Landwirtschaft Beschäftigten, die Zunahme der in den Betrieben und Einrichtungen der Infrastruktur tätigen Bevölkerung und die eventuelle Neulokalisierung der Produktion anderer Volkswirtschaftszweige in Landwirtschaftsgebieten zur volkswirtschaftlich effektiven Erschließung der territorialen Produktionsbedingungen (Einsatz der aus der Landwirtschaft ausscheidenden Bevölkerung und anderer Ressourcen) zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Zielstellung des entwickelten Gesellschaftssystems des Sozialismus und den Umstand, daß die Nutzungsdauer eines Wohnblocks mit 1213 100 bis 150 Jahren veranschlagt wird, ist davon auszugehen, daß ein in den;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1213 (StuR DDR 1968, S. 1213) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1213 (StuR DDR 1968, S. 1213)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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