Staat und Recht 1968, Seite 1209

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1209 (StuR DDR 1968, S. 1209); der Konfliktkommissionen, die Vorsitzenden der Arbeitsschutzkommissionen, der Brandschutzkommissionen, der Verkehrssicherheitsaktivs usw. teilnehmen. Im VEB Uihrenkombinat Ruhla wurden zur Sicherheitskonferenz des Betriebes auch Bürgermeister der Gemeinden des Einzugsbereichs des Betriebes eingeladen, um mit ihnen gemeinsam bestimmte einheitliche Positionen und Grundsätze für das Zusammenwirken bei der Betreuung und Erziehung aus der Strafhaft Entlassener oder auf Bewährung Verurteilter und bei der Bekämpfung von Arbeitsbummelei festzulegen. Wertvolle Erfahrungen vermittelte die Beratung hinsichtlich der Entwicklung von Wechselbeziehungen zwischen den Betrieben und der Stadtverordnetenversammlung und ihren Organen. Diese bestehen gegenwärtig überwiegend in Gestalt der Berichterstattungen der Betriebsleiter in der Stadtverordnetenversammlung oder im Rat, der Arbeit der Ständigen Kommission für Inneres, Volkspolizei und Justiz der Stadtverordneteriver Sammlung in den Betrieben und der gemeinsamen Rechtspflegekonferenzen, aber auch in der Festlegung von Aufgaben der Betriebe in den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu den einheitlichen Schwerpunkten von Stadt und Betrieben. Mit besonderem Interesse wurden die Darlegungen des Kreisstaatsanwalts von Perleberg und des Bürgermeisters von Wittenberge auf genommen, in denen sie über ihre ersten Vorstellungen und praktischen Schritte berichteten, um die Vorbeugungsprobleme in die sich herausbildenden Vertragsbeziehungen zwischen Stadt und Betrieb zur Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen, zur gemeinsamen Realisierung von Investitionsvorhaben u. ä. einzubauen und diese neue Rechtsform für die Organisierung der komplexen Vorbeugung zu nutzen. Diese Praxis muß sorgfältig verfolgt werden, um ihre Möglichkeiten und ihre Effektivität ein-schätzen zu können. Die Vertreter der Rechtspflegeorgane brachten zum Ausdruck, daß die bedeutende Stellung der Stadt im Vorbeugungssystem und ihre wachsende Eigenverantwortung neue Anforderungen an ihre Leitungstätigkeit mit sich gebracht haben. Als Kreisorgane können die Rechtspflegeorgane ihre Beziehungen nicht allein auf den Kreistag und den Rat des Kreises beschränken, sondern sie müssen unmittelbare Kooperationspartner der bedeutendsten kreisangehörigen Städte ihres Kreisgebietes sein, weil die Städte in wesentlichen Schwerpunkten die sachkundigste Leitungsebene sind, um den Vorbeugungsprozeß wirksam zu gestalten. Übereinstimmend wurde zum Ausdruck gebracht, daß sich infolge der hohen Verantwortung der Städte deren Informationsbedürfnis erhöht hat und die Statistik und Analyse diesen neuen Anforderungen Rechnung tragen müssen. Dabei muß beachtet werden, daß die Zunahme der Leitungsbeziehungen nicht zu einer Zersplitterung in der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane im Kreis führt. Vielmehr müssen sie sich auf die Grundfragen konzentrieren, deren Lösung den Organen der Städte und der Betriebe hilft, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Die Vertreter der Rechtspflegeorgane brachten mit Recht zum Ausdruck, daß sie es als Bestandteil ihrer Verantwortung ansehen, bei der Gestaltung der oben dargelegten Teilsysteme durch die Stadtverordnetenversammlung und ihre Organe aktiv mitzuwirken und ihre Funktionsfähigkeit durch die Ergebnisse ihrer spezifischen Tätigkeit zu aktivieren. Im dritten Beratungskomplex ging es nicht so sehr darum, bestimmte Erfahrungen darzulegen, die auf der Leitungsebene des Kreises bei der komplexen Organisierung der Vorbeugung gesammelt wurden, sondern darum, aus der gewachsenen Eigenverantwortung der Städte und ihrer Leitungsorgane zu neuen Fragestellungen und ihrer Beantwortung durch die Kreistage und 1209 ihre Organe vorzudringen. Ohne daß der Gedanke ausgesprochen wurde,;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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