Staat und Recht 1968, Seite 1204

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1204 (StuR DDR 1968, S. 1204); sitionen über Bau- und Reparaturkapazitäten anzustreben. Die vorrangige Entwicklung des Bauwesens in den nächsten Jahren wird dazu günstige Voraussetzungen bieten. Das Zusammenwirken zwischen den Organen der Stadt und dem Betrieb bei der Vorbereitung und dem Abschluß der Verträge bietet einen guten Ansatzpunkt, um die demokratischen Grundlagen dieser Beziehungen zu verstärken. Mit Recht wurde gefordert, daß bei der Vorbereitung der Verträge die Mitwirkung der betrieblichen Gewerkschaftsvertretung zu sichern sei. Sie nimmt maßgeblichen Einfluß auf die Verwendung des Kultur- und Sozialfonds. Sie wird sich insbesondere dafür einsetzen müssen, daß diese Mittel nicht in eine Vielzahl kleiner Vorhaben aufgehen, sondern durch eine kluge Disposition möglichst ergiebig die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen fördern. Die Vertragsbeziehungen werden sich freilich nicht auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen beschränken können. In der staatlichen Praxis zeichnet sich eine Anwendung des Vertrages auch auf andere Aufgaben ab. So wurden Verträge über den Bau und die Unterhaltung von Straßen unter dem Gesichtspunkt ihrer überwiegenden Nutzung für die wirtschaftliche Tätigkeit eines Produktionsbetriebes abgeschlossen. Auch andere derartige gemeinsame Aufgaben werden heute bereits durch Vertrag geregelt. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollten sorgsam ausgewertet werden. In größeren Städten werden auch bei der komplexen Unterstützung förderungswürdiger Betriebe Verträge angewandt. Sie erstrecken sich hinsichtlich des Entwicklungsziels des Betriebes nicht nur auf die Arbeits- und Lebensbedingungen im weitesten Sinne, sondern auch auf den Einsatz territorialer Ressourcen insgesamt, die Investkoordinierung u. a. m. Sowohl die Organe der Stadt als auch der Betrieb sind an einer möglichst komplexen Planung und Leitung interessiert. In diesem Zusammenhang wurden in der Diskussion Fragen zur Koordinierung und Abstimmung von Plänen der Städte und der nichtunterstellten Betriebe und zur Bedeutung dieser Abstimmung für die von der Stadt zu beschließenden Pläne erörtert. Diese Plankoordinierung und Abstimmung muß jene drei großen Beziehungskomplexe umfassen, bei denen es darum geht, die ökonomischen und gesellschaftlichen Potenzen zu größter Wirksamkeit zu vereinen: die effektive Nutzung der territorialen Ressourcen, die Übereinstimmung der zweiglichen und betrieblichen Entwicklung mit der Entwicklung der territorialen Infrastruktur und die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Gerade in diesen Bereichen können und müssen wesentliche Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung erschlossen werden. Die Plankoordinierung wird sich bei der Ausarbeitung der Perspektivpläne der Stadt als bedeutsames Planungs- und Leitungsinstrument erweisen. Zunächst aber ist es unerläßlich, ihren Inhalt und ihre Formen zu optimieren. Die für die Diskussion zur Verfügung stehende Zeit reichte nicht mehr aus, um die zahlreichen damit aufgeworfenen anderen Fragen noch zu beantworten. Die Aussprache ließ insgesamt erkennen, daß allerorts in den staatlichen Organen darum gerungen wird, die Beziehungen zwischen Stadt und Betrieb möglichst fruchtbar zu gestalten. Sie vermittelte allen Beteiligten aufschlußreiche Erfahrungen und gab auch für die Forschung und Lehre viele Anregungen. Werner Artzt,Werner Großmann/Hans Hof mann'Hans Dietrich Moschütz 1204 1204;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1204 (StuR DDR 1968, S. 1204) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1204 (StuR DDR 1968, S. 1204)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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