Staat und Recht 1968, Seite 1203

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1203 (StuR DDR 1968, S. 1203); die von den städtischen Organen und den nichtunterstellten Betrieben zu lösen seien, und daß demgemäß auch die hierdurch bedingten Wechselbeziehungen in den Perspektivplan aufzunehmen seien. Es sei nach dem derzeitigen Stand der Entwicklung gar nicht mehr möglich, Verträge ohne perspektivische Plangrundlagen abzuschließen. Langfristige Verträge sind zwingend geboten; nur so sei es möglich, davon abzukommen, in die Verträge eine Vielzahl von Aufgaben von untergeordneter Bedeutung aufzunehmen, statt die Hauptaufgaben umfassend zu regeln. Dabei sei der Vertrag in Verbindung mit der Perspektivplanung im wachsenden Maße auch als ein Instrument der Planvorbereitunig zu nutzen. Auch die Stadt als gesellschaftlicher Organismus sei ein wichtiges Glied der Volkswirtschaft. Deshalb müsse sie sich langfristig mit dem nötigen Vorlauf in die Gesamtplanung einordnen. Auch in der Sicht der Betriebe ist eine solche Entwicklung unerläßlich. Sie erhalten Zwei jahresnormative im Rahmen der Eigenerwirtschaftung und für den Betriebsprämienfonds. Sie werden in die Lage versetzt, langfristige Investitionspolitik zu betreiben. Ihr Jahresplan wird sich als Realisierung der Aufgaben des Perspektivplans darstellen. Sie benötigen auch im Verhältnis zu den örtlichen Organen die Voraussetzungen für langfristige Dispositionen. Weitsichtige Entscheidungen und langfristige Verträge werden zur Stabilität ihrer Pläne beitragen. Verträge auf dieser Grundlage werden die Stadt auch befähigen, einem anderen Erfordernis bei der Anwendung des ökonomischen Systems gerecht zu werden: der Planung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Verfahren und Technologien als dem Kernstück der zentralen staatlichen Planung. In erster Linie von diesem Prinzip her bestimmt sich im Rahmen des Territoriums die Wahl des Zweiges, Kombinates und Betriebes, die durch Einsatz territorialer Ressourcen zu fördern sind. Das ist zugleich ein wichtiges Kriterium für die strukturelle Entwicklung des Territoriums der Stadt. Die darauf zielenden Entscheidungen können nur langfristig getroffen werden. Es war naheliegend, daß nicht nur das Erfordernis prognostischer Tätigkeit der Stadt diskutiert wurde, sondern auch Gedanken über die Art der Beziehungen zu den Produktionssystemen ausgetauscht wurden. Diese Beziehungen wurden als eine Art Gemeinschaftsarbeit mit der Wirtschaft gekennzeichnet, die es ermöglichen soll, bereits von beiderseitigen prognostischen Vorstellungen her in Verbindung mit dem Perspektivplan zur Gestaltung langfristiger Beziehungen zu gelangen. Bei einer derart umfassenden Einbeziehung der langfristigen Verträge in die Pläne der Stadt (und damit zugleich in die Planung des Betriebes) bestehen auch günstigere Voraussetzungen, um bestimmte Aufgaben unter Beteiligung mehrerer Betriebe lösen und komplexe Verträge abschließen zu können. In diesem Zusammenhang tritt die Frage auf, ob es sinnvoll ist, mit einer Vielzahl von Betrieben Verträge zu schließen. Auch in dieser Beziehung gilt für die Stadt das Erfordernis der Konzentration der Mittel in der ausgewie-senen Richtung. Es geht also darum, in den Verträgen die Hauptkriterien zu erfassen. Diese Hauptkriterien müssen sich von Schwerpunkten in Übereinstimmung mit der zentralen Planung, dem Erfordernis der Konzentration der Mittel und dem Erfordernis der Ökonomie der Zeit ableiten. Nur bei Abschluß langfristiger Verträge auf der Grundlage perspektivischer Planziele lassen sich alle diese Faktoren insgesamt abwägen. Wiederholt wurde darauf verwiesen, daß es für die perspektivische Planung und für den Abschluß langfristiger Verträge bestimmter Voraussetzungen be-1203 darf. Es wurde auf das Erfordernis aufmerksam gemacht, langfristige Dispo- 10*;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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