Staat und Recht 1968, Seite 1202

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1202 (StuR DDR 1968, S. 1202); träge und anderer Formen des Zusammenwirkens zwischen den städtischen Organen und den ihnen nicht unterstellten Betrieben nach dem Beschluß des Staatsrates vom 15. September 1967. Der Vertrag wurde als die Hauptform der Beziehungen zwischen den städtischen Organen und den nichtunterstellten Betrieben, der gemeinsamen Regelung dieser Wechselbeziehungen charakterisiert. Eine andere Form sind die einseitigen, für den Betrieb verbindlichen Leitungsakte der staatlichen Organe der Stadt, wie Genehmigungen, Zustimmungen, Auflagen u. a. m., die erforderlich sind, um die einheitliche Entwicklung des Territoriums in Übereinstimmung mit den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen zu sichern. Zwischen einer gemeinsamen Regelung der gegenseitigen Beziehungen und den einseitigen, für die Betriebe verbindlichen Leitungsakten besteht kein Widerspruch. Die Synthese besteht darin, daß durch das Zusammenwirken von Stadt und Betrieb eine Regelung erzielt wird, die letztlich in dem einseitigen Leitungsakt ihre staatsrechtlich verbindliche Ausgestaltung erfährt. In der Diskussion wurden die Vorzüge des Vertrages bei der Regelung der gegenseitigen Beziehungen erörtert. Der Vertrag ist geeignet, die beiderseits zu erbringenden ökonomischen und sonstigen Leistungen konkret zu vereinbaren. Mit seiner Hilfe kann nach exakten Berechnungen ein hoher ökonomischer Nutzeffekt gesichert werden. Er ist ein bewegliches Instrument, um zur Harmonisierung und Abstimmung der gegenseitigen unterschiedlichen Interessen gelangen zu können. Er fixiert konkret die gemeinsame Verantwortung der Vertragspartner für die Entwicklung bestimmter Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Im Hinblick auf die Verträge zur Verbesserung der Arbeite- und Lebensbedingungen wurde der Gesichtspunkt hervorgehoben, daß sowohl die Organe der Stadt, als auch der Betrieb jeweils auf spezifische Weise für die ständige Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft verantwortlich sind. Einseitige staatliche Leitungsakte allein vermögen hier nichts auszurichten. Einer Überprüfung bedürfe die Anwendung von Sanktionen bei der Durchsetzung von Leitungsakten der städtischen Organe bzw. zur Gewährleistung der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen. Es wurde die wachsende Bedeutung betont, die den gesellschaftlichen Formen der Verwirklichung des Vertrages und der darauf gerichteten Kontrolle zukommt. Berichterstattungen vor der Stadtverordnetenversammlung oder der Vertrauensleutevollversamm-lung bzw. einem anderen betrieblichen Kollektiv, die in einigen Städten und Betrieben in diesem Zusammenhang schon praktiziert wurden, haben den Vorzug, daß gegebenenfalls weitere Maßnahmen getroffen werden können, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Diskussionsbeiträge zur Problematik des Vertrages zeigten, daß die neuen Schritte zur Weiterentwicklung des ökonomischen Systems des Sozialismus, die auf der 8. Tagung des Staatsrates und der 9. Sitzung der Volkskammer erörtert worden sind, auch für die Beziehungen zwischen den Organen der Stadt und den ihnen nicht unterstellten Betrieben maßgebende Bedeutung haben. Der Entwicklung des Perspektivplanes zum Hauptinstrument der Leitung in der Volkswirtschaft entspricht es, daß auch die Städte als Teilsysteme des gesellschaftlichen Gesamtsystems zur perspektivischen Planung übergehen. Zwar bedarf der Inhalt des Perspektivplanes noch der weiteren Klärung wobei sicher auch die konkreten Bedingungen der Stadt von Bedeutung sind , doch unabhängig hiervon bildeten sich in der Aussprache weitgehend übereinstimmende Auffassungen zur Rolle der Verträge in der perspektivischen Planung der Stadt heraus. Sie mündeten in die These ein, daß zum Perspektivplan der Stadt die Festlegung der gemeinsamen Aufgaben gehöre, 1202;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1202 (StuR DDR 1968, S. 1202) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1202 (StuR DDR 1968, S. 1202)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

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