Staat und Recht 1968, Seite 1190

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1190 (StuR DDR 1968, S. 1190); ein ungenügendes System der Rechnungslegung und Kontrolle erst der Boden geschaffen wird. Es ist weiter zu beachten, daß zwar der Grundsatz, daß man Volkseigentum nicht stehlen darf, allgemein anerkannt ist, daß es aber in bestimmten Bereichen oder Kollektiven noch spezielle Auffassungen und Verhaltensnormen gibt, die in vielen Fällen diese allgemeine Regel in Frage stellen und zu Straftaten oder Verfehlungen führen. Es ist hier nur auf die doch noch recht verbreitete „Deputatideologie“ hinzuweisen, die die Grundlage für eine große Zahl meist geringfügiger Entwendungen von sozialistischem Eigentum in verschiedenen Bereichen darstellt. Das macht die Notwendigkeit deutlich, für das Verhalten zum sozialistischen Eigentum unter den konkreten Bedingungen des jeweiligen Bereichs exakte Normen zu schaffen, die den allgemein anerkannten Grundsatz der Unantastbarkeit des sozialistischen Eigentums durchsetzen helfen. Die Bedeutung der Ausarbeitung exakter Verhaltensnormen zeigt sich auch bei der Verhütung des Alkoholmißbrauchs und der Alkoholkriminalität. Die bisherigen Untersuchungen ergaben, daß in vielen Kollektiven sozialistische Verhaltensregeln und eine feste innere Einstellung hierzu fehlen.12 In verschiedenen Städten vorgenommene Untersuchungen weisen aus, daß die rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs noch sehr unvollkommen sind und keine ausreichende Grundlage für die Entwicklung eines Systems der Vorbeugung und Bekämpfung der Alkoholkriminalität darstellen. So gibt es z. B. nur erst bestimmte Anfänge zur Einführung eines Vergütungssystems für Gaststättenpersonal, das der Begünstigung von Alkoholmißbrauch entgegenwirken soll. Das trägt zur Konservierung bagatellisierender, duldsamer oder gar billigender Einstellungen zum Alkoholmißbrauch bei. Hierin liegt eines der ernsthaftesten Hemmnisse bei der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs und der Alkoholkriminalität. Auch für die Bekämpfung der Sexualkriminalität wirkt sich nachteilig aus, daß es noch weitgehend an sozialistischen Verhaltensnormen auf diesem Gebiet fehlt. Lekschas weist darauf hin, daß „dort die Gesetzmäßigkeiten des normalen Lebens kaum bekannt sind, geschweige denn die des kriminellen Sexuallebens“.13 Buchholz leitet daraus die Notwendigkeit ab, eine sozialistische Sexualethik auszuarbeiten und sie auch mit Hilfe von Rechtsnormen durchzusetzen.14 Es gibt sicher noch viele andere Beispiele, die die Bedeutung sozialistischer Verhaltensnormen (nicht nur Rechtsnormen) für die verschiedensten Bereiche und Lebenssituationen unterstreichen. III Mit der immer schneller voranschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung und dem sich in großem Tempo vermehrenden und rasch veraltenden menschlichen Wissen entstehen auch neue Probleme der Rechtsetzung. Damit die sozialistische Rechtsordnung in optimaler Weise gesellschaftsgemäßes Verhalten stimulieren und gesellschaftswidrigem Verhalten entgegenwirken kann, ist es nötig, daß sie mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt hält. Dieses Problem läßt sich nicht einfach dadurch lösen, daß in Kampagnen mit großem Kraftaufwand bestimmte Gebiete des Rechts auf die Höhe der 12 vgl. G. Ebert / E. Wittkopf, „Probleme der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs und der Alkoholkriminalität“, Neue Justiz, 1967, S. 281. 13 j. Lekschas, „Zur Feststellung der Ursachen der Straftat durch die Gerichte“, Neue Justiz, 1965, S. 479 14 Vgl. E. Buchholz / R. Hartmann / J. Lekschas, a. a. O., S. 221 f. 1190;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1190 (StuR DDR 1968, S. 1190) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1190 (StuR DDR 1968, S. 1190)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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