Staat und Recht 1968, Seite 119

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 119 (StuR DDR 1968, S. 119); ihr nur mündlicher Vortrag erschwerte den Teilnehmern die Verarbeitung und verkürzte die ohnehin knappe Zeit der Diskussion. Ohne die auch technischen Schwierigkeiten zu übersehen, wäre es sehr zu begrüßen, wenn bei künftigen Beratungen die Informationen über die rechtliche Situation in den einzelnen Ländern den Teilnehmern möglichst schriftlich und vor Tagungsbeginn zugänglich gemacht werden könnten. Der zweite Teil der Beratungen war der Aussprache über theoretische und praktische Probleme des Themas gewidmet. Von der DDR-Delegation sprachen in der Diskussion Prof. Buchholz über “Theoretische und soziologische Probleme der Wirksamkeit der Strafen ohne Freiheitsentzug“, Dr. Dähn über „Die Anwendung der Bürgschaft als Maßnahme zur verstärkten Wirkung und Sicherung der bedingten Verurteilung“ und Dr. Schmidt über „Die Aufgaben des Gerichts bei der Realisierung der bedingten Verurteilung“. Im Hinblick auf die gedrängte Zeit ergaben sich jedoch von einigen Bezugnahmen abgesehen im Plenum kaum Gelegenheiten zur Führung eines Meinungsstreits, obwohl sich in Einzelfragen unterschiedliche Betrachtungsweisen andeuteten, z. B. zur Besserungsarbeit ohne Freiheitsentzug, zur Rolle der Auflagen, zur Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte sowie zur Bedeutung psychologischer und soziologischer Fragestellungen und Forschungen. Die beabsichtigte Herausgabe eines Protokollbandes wird den Fachinteressierten Gelegenheit geben, den internationalen Stand der theoretischen und praktischen Erkenntnisse hinsichtlich der aufgeworfenen Probleme weiter zu verfolgen und die internationale Diskussion fortzusetzen. Da uns zur Zeit kaum schriftliches Material des Symposiums vorliegt, muß ein vollständiger Überblick bis zum Erscheinen des Protokollbandes zurückgestellt werden. Die folgenden Bemerkungen können deshalb nicht mehr sein als eine notwendig unvollkommene Problemskizze. Die bereits erwähnten rechtlichen und tatsächlichen Abweichungen bzw. Besonderheiten der Strafen ohne Freiheitsentzug in den einzelnen Ländern zeigen sich einmal darin, daß gleich- oder ähnlichlautende Rechtsinstitute, wie z. B. die bedingte Verurteilung, durchaus unterschiedlichen Charakter tragen. Ist die bedingte Verurteilung nach geltendem Recht der DDR (§ 1 StEG) und erst recht nach den Vorschlägen de lege ferenda (dort als Verurteilung auf Bewährung gekennzeichnet) eine Strafart sui generis, so erscheint die bedingte Verurteilung nach sowjetischem Recht (Art. 44 des StGB der RSFSR) und nach dem Recht anderer sozialistischer Staaten (der VR Bulgarien, der SRR, der Ungarischen Volksrepublik, der SFRJ, der CSSR und der VR Polen) als Form der Befreiung von der Strafe. Dazu gehören nach dem sowjetischen Recht auch die Übergabe an die Kameradschaftsgerichte (Art. 51), die Bürgschaftsübernahme (Art. 52) und die vorfristige Befreiung von der Freiheitsstrafe (etwa mit der Regelung unseres § 346 StPO vergleichbar) bzw. die Umwandlung der Strafe in eine mildere Strafart (Art. 53). Zum anderen kennen verschiedene sozialistische Rechtssysteme Arten von Strafen ohne Freiheitsentzug, die kein begriffliches Pendant bei uns haben, nach ihrer praktischen Wirkung oder Funktion aber durchaus bestimmten Formen unseres Strafensystems entsprechen. Als Beispiel dafür kann man die Besserungsarbeit ohne Freiheitsentzug anführen (z. B. nach Art. 27 StGB der RSFSR), die als Strafart im Kapitel über die Strafen etabliert und mit differenziertem Lohnabzug sowie Elementen der uns geläufigen Arbeitsplatzbindung ausgestaltet ist. Für rechtsvergleichende Untersuchungen ist es deshalb notwendig, sich vor formalen und schematischen Gegenüberstellungen zu hüten, die im Ergebnis nur zu Mißdeutungen oder Entstellungen unterschiedlicher sozialistischer 119 Rechtssysteme führen würden. Die Unfruchtbarkeit, ja Schädlichkeit rein bür-;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der sowie akkreditierter Journalisten in innere Angelegenheiten der eine maßgebliche Rolle. Das konzentrierte Wirken der gegnerischen Zentralen, Organi-J sationen, Massenmedien und anderer Einrichtungen führte zur Mobilisierung feindlich-negativer Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der geplanten operativen Aufgaben, für die vorgesehene Einsatzrichtung, für eine erfolgreiche Arbeit unter den Personen, die sie aufzuklären, zu kontrollieren oder zu bearbeiten haben.

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