Staat und Recht 1968, Seite 1172

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1172 (StuR DDR 1968, S. 1172); Der Umfang des Warencharakters wissenschaftlich-technischer Ergebnisse6 nimmt zu, weil sich die produktive Tätigkeit immer mehr in den Bereich der Produktionsvorbereitung und damit immer mehr in die Richtung der Grundlagen-, ja sogar der Erkundungsforschung verschiebt. Die Ware wissenschaftlich-technische Leistung oder Ergebnis als solche nimmt außerdem an Zahl zu. Das sprunghafte Anwachsen wissenschaftlich-technischer Ergebnisse zu Beginn der wissenschaftlich-technischen Revolution und deren weiteres exponentielles Wachstum erfordert die Spezialisierung der Forschungseinrichtungen, insbesondere dann, wenn bahnbrechende Ergebnisse erzielt werden sollen. Außerdem sind derartige Ergebnisse nur noch durch das organisierte Zusammenwirken mehrerer Wissenschaftszweige und zumeist einer Vielzahl von Wissenschaftlern zu erzielen. Hinzu kommt, daß die Finalprodukte der Tendenz nach komplexer werden. Die Entwicklungsarbeiten umfassen ebenfalls große Komplexe und können regelmäßig nur in großangelegter Kooperation bewältigt werden. Daraus ergibt sich, daß die wissenschaftlich-technische Leistung stark aufgegliedert und in den Stufen dieser Aufgliederung als Ware ausgetauscht wird. Auch das wissenschaftlich-technische Ergebnis wird zunehmend als Teilergebnis in einer Kooperationskette ausgetauscht, ähnlich wie eine materielle Zulieferung für ein komplexes Finalerzeugnis. Wie in der materiellen Produktion vertieft sich dabei die Arbeitsteilung, und zwar mehr als dort international.7 Das bedeutet, daß vom Prinzip her die Kooperation bei wissenschaftlich-technischen Leistungen und der Austausch ihrer Ergebnisse in gleicher Weise wie bei materiellen Produkten zu regeln sind. Diese Erkenntnis haben allerdings das Vertragsgesetz und seine 3. DVO längst gewonnen. Es ist im wesentlichen auch gelungen, die Besonderheiten der geistig-schöpferischen Leistung in der Kooperation empirisch zu erfassen. Es wird darauf ankommen, aus deren theoretischer Erkenntnis für die Rechtsetzung Schlußfolgerungen zu ziehen, die zu einer Vereinfachung der verhältnismäßig unübersichtlichen Regeln führen können. Die beachtlichen Besonderheiten wissenschaftlich-technischer Leistungen liegen in folgendem : 1. Sie erfordern in der Regel eine stufenweise vertragliche Ausgestaltung mit zunehmender Präzisierung, wie sie der Eigenart schöpferischer, in die Zukunft projizierter Leistungen und dem kontinuierlichen Übergang von der prognostischen Einschätzung über die Perspektivplanung bis zur Jahresplanung entspricht. 2. Der wissenschaftlich-technische Prozeß bei der Erbringung derartiger Leistungen erfordert in der Regel eine eng verflochtene Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Partner. Die zunehmende Komplexität des Finalprodukts verlangt, daß es prognostisch konzipiert wird, wenn es z. Z. der Fertigstellung ö Zum Warencharakter wissenschaftlich-technischer Ergebnisse vgl. G. Feige / W. Seif-fert, Internationale Rechtsprobleme der Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse, Hab.-Schr., Berlin 1966 (nicht veröffentlicht), Teil I, S. 18 ff. ; R. Osterland, „Lizenzwirtschaftliche Beziehungen zwischen VEB“, a. a. O. ; ders., „Lizenzvergabe durch WB und Betriebe innerhalb der DDR“, a. a. O. ; R. Kastler / K. Lengwinat / H. Pogodda / E. Winklbauer, „Der Austausch wissenschaftlich-technischer Ergebnisse innerhalb der sozialistischen Wirtschaft“, Staat und Recht, 1967, S. 567 ff. ; dies., „Der Austausch wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in der kapitalistischen Wirtschaft“, Staat und Recht, 1966, S. 1721 ff., mit abweichenden Auffassungen zu Feige / Seiffert und Osterland. 7 vgl. dazu G. Feige / W. Seiffert, Internationale Lizenzen, Berlin 1965, S. 20 ff. ; dies., a. a. O. (Fußn. 6), Teil I, S. III ff., S. 1 ff., 5 ff. und 22 ff.; H. Nathan, „Die Nutzung und rechtliche Sicherung von Erfindungen in der Epoche der wissenschaftlich-technischen Revolution“, der neuerer, 1966, Sonderheft, S. 3. 1172;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1172 (StuR DDR 1968, S. 1172) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1172 (StuR DDR 1968, S. 1172)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die Stabilität der Bereitschaft zur operativen Arbeit, die feste Bindung an den Beziehungspartner und die Zuverlässigkeit der von ausschlaggebender Bedeutung.

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