Staat und Recht 1968, Seite 1167

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1167 (StuR DDR 1968, S. 1167); liehen Reproduktionsprozesses bei .gleichzeitiger Beachtung der Erfordernisse der Luftreinheit gegeben. Alle gesellschaftlichen Produktionsmittel befinden sich in den Händen des Volkes und können im Interesse und zum Nutzen der Gesellschaft eingesetzt werden. Hierin besteht einer der Vorzüge der sozialistischen Produktionsverhältnisse gegenüber der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, der auf dem Gebiet der Luftreinhaltung aber nur dann voll wirksam wird, wenn die Industriebetriebe die notwendigen Schlußfolgerungen aus der Tatsache ziehen, daß Emisisionsschäden bei den gegenwärtigen Ausmaßen nicht nur das Interesse der einzelnen geschädigten Betriebe und Bürger verletzen, sondern die Entwicklung der gesamten Gesellschaft hemmen und damit die Verwirklichung des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus verzögern. Den Betrieben und wirtschaftsleitenden Organen muß daher bewußt werden, daß bei weiterer Verzögerung in der Verhütung von Emissionsschäden ein Zeitpunkt eintreten kann, zu dem die Auswirkungen nicht mehr beherrschbar sind.21 Aus diesen Gründen ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die diese Erkenntnis fördert und unter Berücksichtigung der Regelungen anderer Staaten sowie in Auswertung der Erfahrungen der örtlichen Organe von folgenden Grundsätzen ausgehen sollte : 1. Infolge der engen ökonomisch-technischen Verflechtung der DDR vor allem mit den sozialistischen Nachbarstaaten ist eine enge wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auch auf diesem Gebiet zu organisieren, die darauf gerichtet ist, einheitliche Konzentrationswerte für das zulässige Maß der Luftverunreinigung zu erarbeiten, Erfahrungen auszutauschen und die entsprechenden technischen und anderen Maßnahmen abzustimmen. Es müssen gleiche Maßstäbe angestrebt werden, damit in allen Nachbarstaaten der gleiche technische Zwang zur Reinhaltung der Atmosphäre besteht. Die Regelung in der CSSR ist unter diesem Aspekt gründlich auszuwerten. 2. Für neu zu errichtende Industrieanlagen, Wohnkomplexe sowie in Betrieb zu nehmende Verkehrsmittel, deren Nutzung mit für die Umwelt schädlichen oder belästigenden Emissionen verbunden ist, sind schon im Projekt auf der Grundlage einer für die gesamte Volkswirtschaft verbindlichen Konzeption die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die das Überschreiten der zulässigen Konzentrationswerte für die Luftverunreinigung verhindern. Geschieht das nicht, so ist die Genehmigung für den Bau und das Betreiben der neuen Anlage im Wege des Standortgenehmigungsverfahrens oder auf andere Weise seitens der verantwortlichen staatlichen Organe zu versagen. Die Einhaltung der zulässigen Werte im Projekt ist kontroll- und sanktionsmäßig zu sichern. Steigen die Werte nur unwesentlich, sollte die Genehmigung bedingt erteilt werden, d. h. mit bestimmten Auflagen verbunden werden. Infolge der Größe der heute von Immissionen erfaßten Gebiete sollten u. E. für die Genehmigung die Räte der Bezirke in Abstimmung mit benachbarten Bezirken zuständig sein. Zur Beherrschung der Problematik von Ballungen in Industrie- und Wohngebieten der Großstädte bleibt zu prüfen, ob nicht deren örtlichen Organen eigene Rechte im Rahmen und zur Durchsetzung zentraler Festlegungen eingeräumt werden sollten. 3. Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen sind entsprechende Maßnahmen (z. B. Einbau von Filtern und anderen Reinhaltungsanlagen) in den Jahresund Perspektivplänen, besonders im Plan „Neue Technik“, festzulegen, um auch hier das Überschreiten zulässiger Konzentrationswerte zu vermeiden. 21 Es sei nur an die in den letzten Jahren in England auftretenden Smokkatastrophen L167 erinnert.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Dlensteinheiten Staatssicherheit Eingebettet in die Staatssicherheit zu lösenden Gesarataufgaben stand und steht die Linie vor der Aufgabe, einen wirkungsvollen Beitrag in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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