Staat und Recht 1968, Seite 1155

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1155 (StuR DDR 1968, S. 1155); Beteiligten geben übereinstimmende Willenserklärungen ab, die den Charakter von in der Regel mehrseitigen Vereinbarungen zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Planaufgaben haben. Die Erklärungen sind daher auch in entsprechender Form zu fixieren. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden dafür „Einigungsprotokolle“ angewendet, in denen fixiert wird, worauf sich die Beteiligten geeinigt haben. Dieses Protokoll sollte im Interesse der Beweiskraft nicht nur vom Leiter der Arbeitsgruppe, sondern von allen Beteiligten unterzeichnet werden. 3. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind entsprechend ihrer Aufgabenstellung und Arbeitsweise die beteiligten Betriebe, Organe und Einrichtungen, nicht etwa die von ihnen delegierten Einzelpersonen.24 Die Beteiligten müssen, da rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben sind, in der Arbeitsgruppe durch Mitarbeiter vertreten sein, die kraft der gesetzlichen Regelung über die Vertretung des Betriebes oder Organs oder aufgrund einer entsprechenden Bevollmächtigung zur Abgabe solcher Erklärungen befugt sind. 4. Die Erklärungen der Beteiligten begründen für die Beteiligten insbesondere die Rechtspflicht, die zur Durchführung des Gesamtvorhabens in ihrem Bereich notwendigen Aufgaben in ihre Pläne aufzunehmen sowie die zu ihrer Durchführung notwendigen Maßnahmen zu treffen, z. B. die notwendigen Wirtschaftsverträge mit Dritten abzuschließen, wofür jeder Beteiligte gegenüber der Gemeinschaft verantwortlich ist. Aus diesen Erklärungen kann aber auch die Rechtspflicht erwachsen, Gemeinschaften zur Sicherung der kooperativen Wirtschaftstätigkeit von Beteiligten bei der Durchführung der Aufgaben (z. B. ein Konsortium für die gemeinsame Investitionstätigkeit) zu bilden. Die Arbeitsgruppe kann in dieser Hinsicht Empfehlungen geben, ohne jedoch die in Frage kommenden Beteiligten zur Bildung einer solchen Wirtschaftsgemeinschaft verpflichten zu können. Die Gründung nehmen die Beteiligten durch einen besonderen Rechtsakt (Vertrag, Statut usw.) vor. Die Bildung, Organisation und Leitung dieser Gemeinschaftsformen liegt in der Verantwortung der an ihr Beteiligten; diese Fragen gehören nicht mehr zu den Aufgaben der Planungs- und Leitungsgemeinschaft, die in Form der hier behandelten Arbeitsgruppe tätig wird. 5. Die übernommenen Pflichten begründen zugleich für alle anderen Beteiligten das Recht, ihre Erfüllung zu verlangen, da nur durch die Erfüllung der Einzelpflichten das Gesamtvorhaben realisiert werden kann. Daraus folgt eine Kontrollfunktion der Arbeitsgruppe gegenüber den einzelnen Beteiligten. Sie nimmt diese Funktion im wesentlichen dadurch wahr, daß sie Berichte über die Erfüllung der übernommenen Pflichten entgegennimmt, Unterlagen anfordert und Auskünfte einholt. Problematisch ist die Statuierung einer materiellen Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen zwischen den Beteiligten der Arbeitsgruppe. Aufgrund der bisherigen Überlegungen sollte es zumindest möglich sein, eine Schadenersatzpflicht insofern zu begründen, als die Beteiligten gegenseitig zusätzliche Aufwendungen und andere Schäden auszugleichen haben, die dadurch entstehen, daß ein Beteiligter übernommene Pflichten verletzt. Es kann dafür auch ein von vornherein zu bestimmender Betrag (eine Art Vertragsstrafe) festgelegt werden. Eine solche Pflicht kann durch Vereinbarung in der Arbeitsgruppe begründet werden. Der konkrete Anspruch kann jedoch nur zwischen den Beteiligten (demjenigen, der Pflichten verletzt hat, und 24 Diese Arbeitsgruppe unterscheidet sich auch insofern von Arbeitsgruppen, die z. B. zur Ausarbeitung von Entscheidungsvarianten eines Organs (Werkleiter, Generaldirektor usw.) als dessen Hilfsorgan gebildet werden und in die Einzelpersonen (Experten usw.) berufen werden. 7* 1155;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1155 (StuR DDR 1968, S. 1155) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1155 (StuR DDR 1968, S. 1155)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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