Staat und Recht 1968, Seite 1154

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1154 (StuR DDR 1968, S. 1154); Auch für den territorialen Rationalisierungskomplex Leipzig-Plagwitz sollen die Hauptbeteiligten zunächst über eine Arbeitsgruppe erfaßt werden; durch die Bildung von Untergruppen für Teilaufgaben sollen dann auch die weiteren Beteiligten in die Koordinierung einbezogen werden. Beim Rationalisierungsvorhaben im Raum Werdau/Fraureuth/Ruppertsgrün wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet: einmal für die Koordinierung zwischen den Betrieben und die Entwicklung der Kooperation (z. B. bei Hilfs- und Nebenprozessen) zwischen ihnen, zum anderen für die Koordinierung zwischen den Betrieben und den örtlichen Organen hinsichtlich der komplexen Entwicklung des Territoriums. Dadurch, daß das örtliche Organ und bestimmte Hauptbetriebe in beiden Arbeitsgruppen Leitfunktionen wahrnehmen, wird ihre einheitliche Tätigkeit gewährleistet. Die Arbeitsgruppen wurden zunächst wie in vielen Bereichen der Leitung als Beratungsgremien bestimmter Organe gebildet, woraus auch zu erklären ist, daß sie noch eine unterschiedliche Struktur und Arbeitsorganisation aufweisen. Ihre bisherige Tätigkeit läßt aber erkennen, daß sie sich mehr und mehr zur festen Organisationsform der Planungs- und Leitungsgemeinschaft entwickeln. Es zeichnen sich einige allgemeingültige Grundsätze ihrer Tätigkeit ab, die zu rechtlichen Konsequenzen bei der weiteren Entwicklung solcher Gemeinschaften führen müssen : 1. Die Zugehörigkeit zum Rationalisierungskomplex und zu der entstehenden Gemeinschaft folgt objektiv aus der territorialen Lage der Beteiligten. Die Rechtspflicht zur territorialen Koordinierung ergibt sich für die Betriebe und örtlichen Organe der Staatsmacht insbesondere aus den §§ 5 und 20 Abs. 2 der VEB-VO,23 aus Abschn. I Ziff. 6 des Beschlusses des Staatsrates der DDR über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden und aus dem Beschluß über die Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen (Anlage, Abschn. I Ziff. 7). Das dort den örtlichen Organen eingeräumte Recht, auf einzelnen Gebieten des Zusammenwirkens die Koordinierung von den einzelnen Beteiligten zu verlangen, ist so auszulegen (und sollte späterhin auch -ausdrücklich so geregelt werden), daß das örtliche Organ die Mitwirkung an der komplexen Koordinierung im Rationalisierungskomplex verbindlich fordern kann. Die Mitwirkung im Rationalisierungskomplex erfolgt in Form der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe. Der Arbeitsgruppe müssen daher alle in Betracht kommenden Partner angehören. Da das u. U. zu einer Organisationsform führen würde, die nicht operativ arbeitsfähig ist, erscheint es zweckmäßig, eine zentrale Arbeitsgruppe mit den Hauptbeteiligten (örtliches Organ, wichtigste, für das Territorium strukturbestimmende Betriebe oder wirtschaftsleitende Organe) und Untergruppen für Teilaufgaben zu bilden. Die letzteren erfassen dann auch die Beteiligten, die nur über mehr oder weniger begrenzte Teilaufgäben mit dem Gesamtvorhaben verbunden sind. 2. Wie bereits ausgeführt, ist es Aufgabe und Ziel der Tätigkeit der Gemeinschaft und damit der Arbeitsgruppe, übereinstimmende (koordinierte) Planaufgaben und Leitungsmaßnahmen in allen beteiligten Betrieben, Einrichtungen und Organen zu sichern. Im Ergebnis der Arbeit der Arbeitsgruppe müssen sich die Beteiligten rechtsverbindlich verpflichten, diese Aufgaben in ihre Pläne aufzunehmen und die erforderlichen Leitungsmaßnahmen zu treffen. Die Arbeitsgruppe selbst darf jedoch keine „Mehrheitsbeschlüsse“ fassen, die einzelnen Beteiligten einseitig Verpflichtungen auf erlegen. Die 23 vgl. Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967, GBl. II S. 121, 1154;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1154 (StuR DDR 1968, S. 1154) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1154 (StuR DDR 1968, S. 1154)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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