Staat und Recht 1968, Seite 1147

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1147 (StuR DDR 1968, S. 1147); rungskomplex eng verflochten, jedoch von der Stellung der Partner zueinander zu unterscheiden. Eine weitere Unterscheidung ist zu treffen zwischen den Beziehungen der Gemeinschaftsarbeit zur Plankoordinierung und zur Koordinierung von Leitungsmaßnahmen und den Beziehungen gemeinsamer Geschäftstätigkeit, insbesondere bei der Durchführung der geplanten Aufgaben. Im ersteren Fall geht es um ein komplexes Zusammenwirken aller Beteiligten mit dem Ziel, in allen Bereichen (Betriebe, Einrichtungen des Verkehrswesens und des Handels, Auftragnehmer für Investitionen, örtliche Organe u. a.) übereinstimmende Planaufgaben im Interesse der Sicherung einer abgestimmten Entwicklung im Rationalisierungskomplex und der effektiven Nutzung aller territorialen Produktionsbedingungen zu gewährleisten; die gegenseitigen Verpflichtungen der Beteiligten beziehen sich auf die Übernahme entsprechender Aufgaben in ihre Pläne und die Durchführung entsprechender Leitungsmaßnahmen in ihrem Bereich. Im zweiten Falle geht es um die Gestaltung von notwendigen und zweckmäßigen Ware-Geld-Beziehungen zwischen verschiedenen Beteiligten bei der Durchführung der übereinstimmend geplanten Aufgaben, so z. B. um die gemeinsame Durchführung von Investitionen oder die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Einrichtungen. Diese Beziehungen entstehen in der Regel nur zwischen verschiedenen Gruppen von Beteiligten; es werden jeweils diejenigen zusammengeführt, die an der bestimmten Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit beteiligt sind. Beide Arten von Beziehungen bedingen sich gegenseitig, da insbesondere die Beziehungen der sozialistischen Geschäftstätigkeit nur auf der Grundlage der gemeinsam geplanten Aufgaben entstehen können und selbst der Planung und Leitung bedürfen. Der territoriale Rationalisierungskomplex ist somit eine spezielle Form der harmonischen Verbindung von Zweig- und Territorialaspekten in der Entwicklung der Volkswirtschaft. Er vermittelt die Wechselwirkungen zwischen Betrieben, Zweigen und Territorien als Komplex vielschichtiger, sich wechselseitig bedingender Beziehungen. Die objektiven Bedingungen eines Konzentrations- (oder Ballungs-) Gebietes der Industrie führen in diesem Territorium bei der Durchführung der wissenschaftlich-technischen Revolution zuç Herausbildung eines Koordinierungssystems mit den angedeuteten spezifischen Strukturen und Funktionen, das notwendiger Bestandteil der allseitigen Einordnung der eigenverantwortlichen Wirtschaftseinheiten, Städte, Gemeinden und anderen territorialen Einheiten in das gesellschaftliche Gesamtsystem ist. Aus dieser Erkenntnis des Systemcharakters der Koordinierung in territorialen Rationalisierungskomplexen folgt die Notwendigkeit, geeignete rechtliche Systemregelungen zu schaffen und anzuwenden. II Trotz positiver Einzelerfahrungen wird die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und Territorien gegenwärtig insgesamt noch nicht den Anforderungen an eine durchgängige komplexe sozialistische Rationalisierung gerecht.6 Die Zusammenarbeit ist z. T. noch recht sporadisch, und die Kräfte und Mittel werden zersplittert eingesetzt. Nur durch planmäßiges und beiderseitig verbindliches Zusammenwirken der Beteiligten sowie durch die Koordinierung und Konzentration aller zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel ist 6 Vgl. W. Ostwald / W. Protze, „Für sozialistische Beziehungen zwischen Betrieben, Städten und Gemeinden“, Die Wirtschaft vom 20. 3. 1968, S. 3 f. 47;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1147 (StuR DDR 1968, S. 1147) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1147 (StuR DDR 1968, S. 1147)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung vor gesellschaftsgefährlichen Angriffen jederzeit zu gewährleisten, und die andere besteht darin, auch die be- Marx Engels Debatten über das Holzdiebstahlgesetz Werke Sand Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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