Staat und Recht 1968, Seite 1147

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1147 (StuR DDR 1968, S. 1147); rungskomplex eng verflochten, jedoch von der Stellung der Partner zueinander zu unterscheiden. Eine weitere Unterscheidung ist zu treffen zwischen den Beziehungen der Gemeinschaftsarbeit zur Plankoordinierung und zur Koordinierung von Leitungsmaßnahmen und den Beziehungen gemeinsamer Geschäftstätigkeit, insbesondere bei der Durchführung der geplanten Aufgaben. Im ersteren Fall geht es um ein komplexes Zusammenwirken aller Beteiligten mit dem Ziel, in allen Bereichen (Betriebe, Einrichtungen des Verkehrswesens und des Handels, Auftragnehmer für Investitionen, örtliche Organe u. a.) übereinstimmende Planaufgaben im Interesse der Sicherung einer abgestimmten Entwicklung im Rationalisierungskomplex und der effektiven Nutzung aller territorialen Produktionsbedingungen zu gewährleisten; die gegenseitigen Verpflichtungen der Beteiligten beziehen sich auf die Übernahme entsprechender Aufgaben in ihre Pläne und die Durchführung entsprechender Leitungsmaßnahmen in ihrem Bereich. Im zweiten Falle geht es um die Gestaltung von notwendigen und zweckmäßigen Ware-Geld-Beziehungen zwischen verschiedenen Beteiligten bei der Durchführung der übereinstimmend geplanten Aufgaben, so z. B. um die gemeinsame Durchführung von Investitionen oder die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Einrichtungen. Diese Beziehungen entstehen in der Regel nur zwischen verschiedenen Gruppen von Beteiligten; es werden jeweils diejenigen zusammengeführt, die an der bestimmten Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit beteiligt sind. Beide Arten von Beziehungen bedingen sich gegenseitig, da insbesondere die Beziehungen der sozialistischen Geschäftstätigkeit nur auf der Grundlage der gemeinsam geplanten Aufgaben entstehen können und selbst der Planung und Leitung bedürfen. Der territoriale Rationalisierungskomplex ist somit eine spezielle Form der harmonischen Verbindung von Zweig- und Territorialaspekten in der Entwicklung der Volkswirtschaft. Er vermittelt die Wechselwirkungen zwischen Betrieben, Zweigen und Territorien als Komplex vielschichtiger, sich wechselseitig bedingender Beziehungen. Die objektiven Bedingungen eines Konzentrations- (oder Ballungs-) Gebietes der Industrie führen in diesem Territorium bei der Durchführung der wissenschaftlich-technischen Revolution zuç Herausbildung eines Koordinierungssystems mit den angedeuteten spezifischen Strukturen und Funktionen, das notwendiger Bestandteil der allseitigen Einordnung der eigenverantwortlichen Wirtschaftseinheiten, Städte, Gemeinden und anderen territorialen Einheiten in das gesellschaftliche Gesamtsystem ist. Aus dieser Erkenntnis des Systemcharakters der Koordinierung in territorialen Rationalisierungskomplexen folgt die Notwendigkeit, geeignete rechtliche Systemregelungen zu schaffen und anzuwenden. II Trotz positiver Einzelerfahrungen wird die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und Territorien gegenwärtig insgesamt noch nicht den Anforderungen an eine durchgängige komplexe sozialistische Rationalisierung gerecht.6 Die Zusammenarbeit ist z. T. noch recht sporadisch, und die Kräfte und Mittel werden zersplittert eingesetzt. Nur durch planmäßiges und beiderseitig verbindliches Zusammenwirken der Beteiligten sowie durch die Koordinierung und Konzentration aller zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel ist 6 Vgl. W. Ostwald / W. Protze, „Für sozialistische Beziehungen zwischen Betrieben, Städten und Gemeinden“, Die Wirtschaft vom 20. 3. 1968, S. 3 f. 47;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1147 (StuR DDR 1968, S. 1147) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1147 (StuR DDR 1968, S. 1147)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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