Staat und Recht 1968, Seite 1142

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1142 (StuR DDR 1968, S. 1142); öder von „Kommunalverträgen“ gesprochen.3 Als Argument wird vor allem vorgebracht, daß es sich bei diesen Verträgen nicht um einen Austausch von Äquivalenten handle. Bei dieser Beweisführung wird übersehen, daß auch die Vertragsbeziehungen zwischen den Betrieben, also solche Beziehungen, die unzweifelhaft wirtschaftsrechtlicher Natur sind, in zunehmendem Umfange über den Äquivalenten austausch hinausgehen. Der Vertrag über einen Äquivalentenaustausch (Liefer- und Leistungsvertrag) reicht nicht mehr aus, um die zwischenbetrieblichen Beziehungen im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung rationell zu organisieren; er wird durch Organisations- und Koordinierungsverträge ergänzt. Die Erweiterung des Gegenstandes vertraglicher Beziehungen über Liefer- und Leistungsverpflichtungen hinaus ist einer der wichtigsten Gründe dafür, daß das Vertragsgesetz von 1965 den Erfordernissen des ökonomischen Systems des Sozialismus nicht mehr voll genügt und nach angemessener Vorbereitung durch eine komplexere wirtschaftsrechtliche Neuregelung ersetzt werden muß. Mit diesen Feststellungen soll nicht geleugnet werden, daß die Verträge zwischen Städten und Gemeinden und Betrieben bestimmte Besonderheiten aufweisen, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Wir kommen auf diese Besonderheiten noch zurück. Vielleicht rechtfertigen diese Besonderheiten sogar eine spezielle Bezeichnung für diese Art von Verträgen. Was sie jedoch nicht rechtfertigen und wogegen gerade in diesem Zusammenhang mit Nachdruck polemisiert werden soll, das ist die Auflösung des Vertragsbegriffs überhaupt, die Abschwächung der Prinzipien der Gegenseitigkeit und Verbindlichkeit, die den Vertrag auszeichnen. Bis zum Staatsratsbeschluß vom 15. September 1967 waren die Beziehungen zwischen Betrieben und Städten und Gemeinden im wesentlichen über „Vereinbarungen“ organisiert. Diese Vereinbarungen trugen kaum rechtsverbindlichen Charakter, ihre Erfüllung wurde hauptsächlich über gesellschaftliche Einwirkung gesichert. Es war das erklärte Ziel des Staatsratsbeschlusses, diese Form der Organisierung der gegenseitigen Beziehungen auf ökonomischem Gebiet durch den Vertrag als effektivere Form zu ersetzen, um den Nutzeffekt der Zusammenarbeit zu erhöhen. Das erfordert einerseits echte Gegenseitigkeit Koordinierung der beiderseitigen Maßnahmen und Interessen statt bloßer Gefälligkeit auf der einen, bloßer Anforderungen auf der anderen Seite und andererseits echte Verbindlichkeit für beide Partner. Nur verbindliche Regelungen, d. h. solche, die notfalls auch mit Hilfe staatlichen Zwangs durchsetzbar sind, geben den Partnern die genügende Sicherheit, um ihre ökonomischen Beziehungen rationell zu gestalten.4 Niemand übersieht, daß der Schritt von den alten Vereinbarungen zu echten Verträgen allmählich gegangen werden muß. Hier sind neben den ideologischen auch noch echte ökonomische Voraussetzungen zu schaffen. Mit der Umbenennung, auch mit dem Einfügen von Sanktionen allein ist noch nichts getan. Es wäre sicher falsch, alle Verträge, die jetzt abgeschlossen werden, an dem gleichen Maßstab zu messen und damit die Unterschiede in der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung der Städte und Gemeinden und der Betriebe zu mißachten. Eine gesetzliche Regelung dieses Komplexes muß 3 Vgl. H. D. Moschütz, a. a. O. ; vgl. auch K. Schubert, „Bericht über die Diskussion in der Arbeitsgruppe ,Die Rechtsbeziehungen zwischen den sozialistischen Betrieben und den örtlichen Organen der Staatsmacht4“, Vertragssystem, 1967, H. 12; W. Büch-ner-Uhder, Buchbesprechung zu Dieter Hösel / Joachim Misseiwitz, Die Anwendung von Vereinbarungen und Verträgen durch die örtlichen Organe der Staatsmacht, in: Staat und Recht, 1968, S. 136 ff. 4 Nicht umsonst hat der Staatsratsbeschluß gefordert, für den Fall der Nichterfüllung der Verträge Sanktionen festzulegen. 1142;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1142 (StuR DDR 1968, S. 1142) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1142 (StuR DDR 1968, S. 1142)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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