Staat und Recht 1968, Seite 1140

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1140 (StuR DDR 1968, S. 1140); Zur juristischen Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Bäten der Städte und Gemeinden und den Betrieben Klaus Heuer Mit dem Beschluß des Staatsrates vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden wurden wichtige Maßnahmen getroffen, um den Nutzeffekt der im Territorium aufgewendeten Arbeit einschließlich der eingesetzten Mittel rasch zu erhöhen. Ausgehend von diesem Ziel orientierte der Beschluß auf Kooperationsbeziehungen vielfältiger Art, darunter speziell auf Kooperationsbeziehungen der Städte und Gemeinden mit den in ihrem Territorium gelegenen Betrieben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Die sozialistische Verfassung der DDR unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden mit den Betrieben (Art. 43). Beide Seiten, sowohl die Städte und Gemeinden als auch die Betriebe, erfüllen wesentliche Aufgaben bei der Verbesserung der Anbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Durch die Zusammenführung der Kräfte über Kooperationsbeziehungen können große Reserven erschlossen werden. Die „Zusammenführung“ kann in der Koordinierung der beiderseitig geplanten Maßnahmen, in der gemeinsamen Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Planes und in der Schaffung gemeinsamer Fonds bestehen. Die zentrale staatliche Leitung muß die entsprechenden Rechtsformen zur verbindlichen Gestaltung der Beziehungen zur Verfügung stellen. Grundlage der Arbeit der Städte und Gemeinden wie auch der Betriebe bei der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen ist ihr Plan, insbesondere ihr Perspektivplan. Als Instrument zur Koordinierung der Pläne wurde die Rechtsform der Zustimmung entwickelt (Verordnung über Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds vom 15. Oktober 1967, § 10). So wichtig diese Form ist, so klar ist doch auch, daß sie nicht ausreichen kann, um alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erschließen. Sie hilft nur mittelbar die Kooperation zu organisieren, indem sie die Durchführung einseitiger, unkoordinierter Maßnahmen erschwert. Der Staatsratsbeschluß fordert deshalb „Verträge über gegenseitige Leistungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und den Betrieben. Diese Verträge sind auf vielen Gebieten am besten geeignet, dauerhafte Beziehungen herzustellen, weil sie echte Partnerschaft und damit die Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verbürgen. Sie erfüllen vor allem dort einen wichtigen Zweck, wo beide Seiten verpflichtet sind und verpflichtet bleiben, materielle und finanzielle Fonds einzusetzen (wie bei der Errichtung und Unterhaltung von Versor-gungs- und Betreuungseinrichtungen). Sie stellen ein Mittel dar, mit dessen Hilfe die Partner die gemeinsame Planung und Durchführung materieller Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen organisieren. Mitunter wird gegen den Abschluß von Verträgen zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und den Betrieben der Einwand vorgebracht, ein Vertrag auf gleichberechtigter Grundlage widerspreche dem Charakter der Beziehungen zwischen einem Staatsorgan und einem Betrieb. Von Moschütz, der mit anderen auf der Leipziger Konferenz der Rechtswissenschaftler eine sorgfältige Analyse der Rechtsformen der Zusammenarbeit zwischen Betr-ie- 1140;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1140 (StuR DDR 1968, S. 1140) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1140 (StuR DDR 1968, S. 1140)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft wurden auch solche Inoffiziellen Mitarbeiter entwickelt, die auf Grund ihrer politischen Zuverlässigkeit, Reife und tschekistischen Fähigkeiten bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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