Staat und Recht 1968, Seite 1132

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1132 (StuR DDR 1968, S. 1132); schaffen. Hier wird der Unterschied im Wesen der Gleichberechtigung in den sozialistischen und imperialistischen bändern im Verfassungstext selbst offensichtlich. Zusammenfassend kann man feststellen: Nichtgleichberechtigung im Sinne einer offenen und ausdrücklichen rechtlichen Benachteiligung der Frau ist in den imperialistischen Ländern heute kaum noch möglich, mit Ausnahme des Familienrechts, in dem sie hier und da durchaus noch existiert. Nichtgleichberechtigung im Sinne des Bestehens besonderer und zusätzlicher Einschränkungen und Behinderungen für die Entfaltung der Persönlichkeit der Frau ist durch den Kampf der fortschrittlichen Kräfte wohl zurückgedrängt, aber keineswegs überwunden. Allerdings wurde eine wohlklingendere Argumentation entwickelt. In den sozialistischen Ländern wird die Gleichberechtigung der Frau ohne Einschränkung ihrem eigentlichen Wesen nach zum Verfassungsgrundsatz erhoben, und sie wird zum Charakteristikum des gesellschaftlichen Lebens. Die Herbeiführung der Gleichberechtigung der Frau ist ein Mittel zur Beseitigung all der besonderen und zusätzlichen Schranken, die der Entfaltung der Persönlichkeit der Frau in den Ausbeuterordnungen gesetzt waren. So verstanden, gehört es in erster Linie zum Inhalt der Gleichberechtigung, daß der Frau der für die Entfaltung des Menschen wichtigste Bereich, nämlich die unmittelbar gesellschaftliche Arbeit, genauso erschlossen ist wie dem Mann, daß sie im Berufsleben die gleiche Stellung einnehmen und die Arbeit in ihrem Leben im Prinzip den gleichen entscheidenden Platz gewinnen kann, wie das beim Mann der Fall ist. Der Eintritt der Frau in das berufliche Leben verringert jedoch weder die gesellschaftliche noch die persönliche Bedeutung der Familie.20 Sie beseitigt lediglich die völlige oder weitgehende Beschränkung der Frau auf diesen Bereich und ihre Abhängigkeit von ihm. Damit ist eine weitere wichtige Folgerung verbunden. Die Verwirklichung der Gleichberechtigung wird wesentlich dadurch bestimmt, wie es möglich ist, berufliche Tätigkeit und Entwicklung mit den Aufgaben in der Familie zu vereinbaren. Das zu sichern ist einmal und nicht zuletzt Sache der Familie selbst, ihrer Haltung zur Berufstätigkeit der Mutter, der praktizierten Partnerschaft zwischen Mann und Frau und der in der Familie üblichen Arbeitsteilung.21 Das zu sichern ist außerdem und im besonderen Maße Sache des Staates und der Gesellschaft, jedes Betriebes und jeder Institution.22 Der staatliche Hilfe für kinderreiche und alleinstehende Mütter, durch Gewährung eines vollbezahlten Schwangerschaftsurlaubs, durch das umfassende Netz von Entbindungsheimen, Kinderkrippen und -gärten.“ Art. 50 Abs. 2 der Verfassung der Ungarischen Volksrepublik bestimmt: „Die Gleichberechtigung der Frauen wird dadurch gewährleistet, daß ihnen die gleichen Arbeitsbedingungen wie den Männern gewährt werden, ferner durch bezahlten Urlaub während der Schwangerschaft, durch erhöhten gesetzlichen Schutz für Mutter und Kind sowie durch die Schaffung entsprechender Einrichtungen.“ Die Verfassungen der VR Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der VR Bulgarien und der CSSR enthalten ähnliche Bestimmungen für die Realisierung der Gleichberechtigung. 20 Mit der Entwicklung des geistig-kulturellen Niveaus der Bürger ist sogar vornehmlich für die Erziehung der heranwachsenden Generation im Zusammenwirken mit der Gesellschaft ein Anwachsen der Aufgaben und Einflußmöglichkeiten der Familie zu beobachten. 21 in diesem Zusammenhang muß betont werden, daß die Forderungen nach einer stärkeren Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau keineswegs nur im Interesse der Gleichberechtigung erhoben werden muß. Um die erzieherischen Potenzen der Familie auszuschöpfen, ist für die Zukunft eine Intensivierung der Rolle des Vaters unumgänglich. 22 Auf diese entscheidende und komplizierte Problematik hat Clara Zetkin mit Nach- 1132;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1132 (StuR DDR 1968, S. 1132) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1132 (StuR DDR 1968, S. 1132)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Girke operativ bedeutsamen Gewaltakten in der als wesentliche Seiten der vorbeugenden Terrorabwehr Staatssicherheit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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