Staat und Recht 1968, Seite 1123

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1123 (StuR DDR 1968, S. 1123); braucherpreise in normalen Grenzen zu halten und dem Druck der Monopole größeren Widerstand entgegenzusetzen. Derartige demokratische Bestrebungen im Bereich der ländlichen Genossenschaften würden selbstverständlich auf den entschiedenen Widerstand der Monopole und des Bonner Staates, aber wohl auch der Genossenschaftäbüro-kratie in den Verbänden und Zentralen stoßen, und zwar aus den bereits geschilderten Verhältnissen in diesen Ebenen. Das würde aber dazu beitragen, vielen Bauern deutlicher werden zu lassen, wer ihre Verbündeten und wer ihre Gegner sind. Das könnte den notwendigen politischen Klärungsprozeß auch unter der westdeutschen Bauernschaft fördern. Zur Reform des westdeutschen Genossenschaftsrechts Entsprechend der Rolle, die dem ländlichen Genossenschaftswesen in Westdeutschland bei der Durchsetzung der Bonner Agrarpolitik zugedacht ist, soll das geltende Genossenschaftsrecht, insbesondere das Genossenschaftsgesetz, geändert werden. Das Monopolkapital will das Genossenschaftsrecht so ausgestaltet wissen, daß einmal die Verwertungsbedürfnisse der Monopole noch zuverlässiger als bisher befriedigt werden. Zum anderen wird dieser ökonomische gleichzeitig mit einem bedeutsamen politischen Aspekt verknüpft. Die Reform des Genossenschaftsrechts bezweckt die nahtlose Integration des westdeutschen Genossenschaftswesens in das staatsmonopolistische Formierungsprogramm der herrschenden Kreise. Die ländlichen Genossenschaften speziell sollen die Ausrichtung der westdeutschen Landwirtschaft auf die Erfordernisse der expansiven und aggressiven Politik des westdeutschen Finanzkapitals wirksam fördern. Es ist daher kein Zufall, sondern entspricht diesen Zusammenhängen, wenn parallel zur Beseitigung der Reste der bürgerlichen Demokratie, zum Übergang zu reaktionären, autoritären Herrschaftsformen im staatlichen Bereich, wie sie besonders eklatant mit der Verabschiedung der Notstandsgesetzgebung durch den Bonner Bundestag vollzogen wird, die Reform des Genossenschaftsrechts den weiteren Abbau der Reste einer innergenossenschaftlichen Demokratie vorsieht. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Genossenschaftslebens durch die bäuerlichen Mitglieder, eines der tragenden Prinzipien des bürgerlichen Genossenschaftswesens, soll damit endgültig der Vergangenheit angehören. Es ist bemerkenswert, daß die Bestrebungen nach einer Reform des Genossenschaftsrechts gar nicht von den Genossenschaften selbst ausgehen in bestimmtem Maße widersetzen sie sich sogar einer solchen Reform , sondern von den herrschenden Gruppen des Monopolkapitals und' dessen Staat. So weist Albrecht darauf hin, daß insbesondere die westdeutschen Großhandelsmonopole aus Konkurrenzgründen die Forderung nach einem neuen Genossenschaftsgesetz erhoben haben.24 Dieser Forderung ist der Bonner Staat um so bereitwilliger nachgekommen, als ihm damit die Möglichkeit gegeben war, die Formierung der westdeutschen Landwirtschaft über ein verändertes, den ökonomischen und politischen Bedürfnissen des westdeutschen Finanzkapitals entsprechendes Genossenschaftswesen noch mehr zu forcieren. Es ist hier nicht der Platz, diese reaktionären Reformbestrebungen, wie sie in einem Referentenentwurf des westdeutschen Justizministeriums vom Februar 1962 (unveröffentlicht) ihren Niederschlag gefunden haben,25 in ihrer Totali- 24 Vgl. G. Albrecht, a. a. O., S. 195. 25 inzwischen befaßt sich bereits die EWG-Kommission in Brüssel mit einer Reform des Genossenschaftsrechts in den EWG-Ländern. Gegenwärtig wird dort eine vorbereitende Studie über ein einheitliches Genossenschaftrecht im EWG-Bereich ausgear- 5* 1123;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sowohl im Rahmen der Expertise als auch bei der Paßkontrolle, bei der operativen - Beobachtung, bei der operativen Fahndung und bei der Vergleichs- und Verdichtungsarbeit.

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