Staat und Recht 1968, Seite 1123

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1123 (StuR DDR 1968, S. 1123); braucherpreise in normalen Grenzen zu halten und dem Druck der Monopole größeren Widerstand entgegenzusetzen. Derartige demokratische Bestrebungen im Bereich der ländlichen Genossenschaften würden selbstverständlich auf den entschiedenen Widerstand der Monopole und des Bonner Staates, aber wohl auch der Genossenschaftäbüro-kratie in den Verbänden und Zentralen stoßen, und zwar aus den bereits geschilderten Verhältnissen in diesen Ebenen. Das würde aber dazu beitragen, vielen Bauern deutlicher werden zu lassen, wer ihre Verbündeten und wer ihre Gegner sind. Das könnte den notwendigen politischen Klärungsprozeß auch unter der westdeutschen Bauernschaft fördern. Zur Reform des westdeutschen Genossenschaftsrechts Entsprechend der Rolle, die dem ländlichen Genossenschaftswesen in Westdeutschland bei der Durchsetzung der Bonner Agrarpolitik zugedacht ist, soll das geltende Genossenschaftsrecht, insbesondere das Genossenschaftsgesetz, geändert werden. Das Monopolkapital will das Genossenschaftsrecht so ausgestaltet wissen, daß einmal die Verwertungsbedürfnisse der Monopole noch zuverlässiger als bisher befriedigt werden. Zum anderen wird dieser ökonomische gleichzeitig mit einem bedeutsamen politischen Aspekt verknüpft. Die Reform des Genossenschaftsrechts bezweckt die nahtlose Integration des westdeutschen Genossenschaftswesens in das staatsmonopolistische Formierungsprogramm der herrschenden Kreise. Die ländlichen Genossenschaften speziell sollen die Ausrichtung der westdeutschen Landwirtschaft auf die Erfordernisse der expansiven und aggressiven Politik des westdeutschen Finanzkapitals wirksam fördern. Es ist daher kein Zufall, sondern entspricht diesen Zusammenhängen, wenn parallel zur Beseitigung der Reste der bürgerlichen Demokratie, zum Übergang zu reaktionären, autoritären Herrschaftsformen im staatlichen Bereich, wie sie besonders eklatant mit der Verabschiedung der Notstandsgesetzgebung durch den Bonner Bundestag vollzogen wird, die Reform des Genossenschaftsrechts den weiteren Abbau der Reste einer innergenossenschaftlichen Demokratie vorsieht. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Genossenschaftslebens durch die bäuerlichen Mitglieder, eines der tragenden Prinzipien des bürgerlichen Genossenschaftswesens, soll damit endgültig der Vergangenheit angehören. Es ist bemerkenswert, daß die Bestrebungen nach einer Reform des Genossenschaftsrechts gar nicht von den Genossenschaften selbst ausgehen in bestimmtem Maße widersetzen sie sich sogar einer solchen Reform , sondern von den herrschenden Gruppen des Monopolkapitals und' dessen Staat. So weist Albrecht darauf hin, daß insbesondere die westdeutschen Großhandelsmonopole aus Konkurrenzgründen die Forderung nach einem neuen Genossenschaftsgesetz erhoben haben.24 Dieser Forderung ist der Bonner Staat um so bereitwilliger nachgekommen, als ihm damit die Möglichkeit gegeben war, die Formierung der westdeutschen Landwirtschaft über ein verändertes, den ökonomischen und politischen Bedürfnissen des westdeutschen Finanzkapitals entsprechendes Genossenschaftswesen noch mehr zu forcieren. Es ist hier nicht der Platz, diese reaktionären Reformbestrebungen, wie sie in einem Referentenentwurf des westdeutschen Justizministeriums vom Februar 1962 (unveröffentlicht) ihren Niederschlag gefunden haben,25 in ihrer Totali- 24 Vgl. G. Albrecht, a. a. O., S. 195. 25 inzwischen befaßt sich bereits die EWG-Kommission in Brüssel mit einer Reform des Genossenschaftsrechts in den EWG-Ländern. Gegenwärtig wird dort eine vorbereitende Studie über ein einheitliches Genossenschaftrecht im EWG-Bereich ausgear- 5* 1123;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit zu gewinnen, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen und von ihrer politischen Überzeugung und Zuverlässigkeit her die Gewähr bieten, die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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