Staat und Recht 1968, Seite 1106

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1106 (StuR DDR 1968, S. 1106); um endlich die Vorbehaltsrechte der Alliierten aus dem „Deutschlandvertrag“ abzulösen und die letzten „Souveränitätsdefekte“ der Bundesrepublik zu beseitigen. Gemeint ist damit Art. 5 Abs. 2 dieses Vertrages, der den westlichen Besatzungsmächten das Recht einräumt, den „Schutz“ ihrer in Westdeutschland stationierten Streitkräfte sowie die „Abwehr“ ernstlicher Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so lange zu übernehmen, bis die Bundesrepublik entsprechende gesetzliche Voraussetzungen geschaffen hat, um diese Funktionen in eigener Regie auszuüben. Der Fraktionsführer der CDU/CSU, Banzel, erklärte während der zweiten Lesung der Notstandsverfassung im Bundestag, daß die Westdeutschen nach Verabschiedung der Notstandsgesetze „Herr im eigenen Hause“ sein werden und im Falle eines Notstandes nicht erst in Washington, London und Paris anfragen müßten, was zu tun sei.13 Der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Hirsch, stellte während der gleichen Debatte fest, mit der Notstandsverfassung solle verhindert werden, „daß jemals eine Bundesregierung unter Berufung auf alliierte Vorbehaltsrechte oder übergesetzlichen Notstand sich zum Diktator auf schwingen kann“14. Alle diese Erklärungen sind in Verfälschung der Tatsachen auf die Irreführung der westdeutschen Bevölkerung gerichtet. Die gesamte Politik der bisherigen CDU/CSU-Regierungen zeigt deutlich, daß es den Herrschenden in Bonn niemals um die Souveränität der Bundesrepublik ging. Im Interesse der Sicherung der Herrschaft des Monopolkapitals hat bereits die Adenauer-Regierung bedenkenlos wesentliche Souveränitätsrechte an die Westmächte veräußert. In dem gleichen „Deutschlandvertrag“, dessen Art. 5 Abs. 2 angeblich durch die Notstandsverfassung abgelöst ist, wurde den Westmächten im Art. 2 ausdrücklich das Entscheidungsrecht über alle Fragen eingeräumt, die Deutschland als Ganzes und die Wiedervereinigung betreffen. Schon von der Adenauer-Regierung wurde die Bundesrepublik durch den Beitritt zur NATO bis zum Jahre 2005 ausländischer Besatzung unterworfen. Unter der Erhard-Regierung vollzog sich eine beispiellose Invasion amerikanischen Kapitals in Westdeutschland, die die staatliche Souveränität der Bundesrepublik weiter unterminierte. Die Kiesinger/Strauß-Regierung schließlich setzte diese anti-nationale Politik mit Unterstützung sozialdemokratischer Minister bis zur Eingliederung Westdeutschlands in die Globalstrategie des USA-Imperialis-mus fort. Das sind die eigentlichen „Souveränitätsdefekte“ der Bundesrepublik. Alber gerade sie wurden von den Notstandsplanern in Bonn bewußt aus der Debatte um die Notstandsverfassung ausgeklammert, weil es ihnen einzig und allein darum ging, die ehrlichen nationalen und demokratischen Gefühle der Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung für ihre demokratiefeindlichen Ziele auszunutzen und unter dem Vorwand der Ablösung alliierter Vorbehaltsrechte die Notstandsgesetze durchzupeitschen. Wenn es dazu noch eines letzten Beweises bedurft hätte, so hat ihn die Bonner Regierung nun selbst in aller Öffentlichkeit geliefert. In einer Verbalnote, die unmittelbar vor der Verabschiedung der Notstandsverfassung versandt worden war, wurden den westlichen Besatzungsmächten auch für die Zukunft Vorbehaltsrechte für Eingriffe in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik gewährt.15 Im Punkt 1 dieser Note verpflichtet sich die Bundesregierung, am Text der 13 vgl. Deutscher Bundestag, 175. Sitzung vom 15. 5. 1968, S. 9459. 14 vgl. a. a. O., S. 9469. 15 vgl. „Der deutsch-allüerte Notenwechsel über Ablösung der Vorbehaltsrechte“, Der Tagesspiegel vom 29. 5. 1968, S. 2. 1106;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Objektdienststellen durch die wurde qualifiziert, ihre Planmäßigkeit und Wirksamkeit erhöht. In ihrem Mittelpunkt steht die Qualifizierung der operativen Grundprozesse und der Führungsund Leitungstätigkeit.

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