Staat und Recht 1968, Seite 1102

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1102 (StuR DDR 1968, S. 1102); ders gefährdeter Gebiete können vorübergehend in andere Gebiete verlegt werden.“ Aus alledem wird deutlich, daß es den herrschenden Kreisen in Bonn gelungen ist, alle wesentlichen Bestimmungen des vorbereiteten Notdienst- bzw. Zivildienstgesetzes und Aufenthaltsreglungsgesetzes, deren Erlaß am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert war, getarnt und rechtsstaatlich verbrämt in der Notstands Verfassung und in anderen Notstandsgesetzen unterzubringen. Um der westdeutschen Bevölkerung das System der Zwangsverpflichtungen annehmbar erscheinen zu lassen, griffen die Notstandspropagandisten zu der Behauptung, daß mit den Dienstverpflichtungen in jedem Fall Arbeitsrechtsverhältnisse begründet würden und daß sich damit nicht viel am Status der „Arbeitnehmer“ ändern könne. Der „freie Arbeitsvertrag“ solle also nach wie vor den Vorrang haben. Außerdem würden die Arbeitsämter darüber wachen, daß „ein Arbeitsverhältnis, zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet wird“, zumutbar ist. Auch bei Arbeitsverpflichtungen fänden die arbeitsrechtlichen Gesetze, Tarife und Betriebs Vereinbarungen Anwendung.10 Hier werden, wie bei vielen anderen Notstandsregelungen, die volksfeindlichen Machenschaften des Imperialismus durch demagogische Manöver verdeckt. Es soll vor allem von dem Hauptproblem abgelenkt werden, daß die Bonner Regierung durch diese Gesetze die Ermächtigung erhalten hat, im „NotstandsfaH“ die bisher frei kündbaren Arbeitsrechtsverhältnisse für Millionen Menschen in Zwangsarbeitsverhältnisse umzuwandeln, den ökonomischen und politischen Streik niederzuhalten, die Löhne einfrieren zu lassen und die Masse des werktätigen Volkes zu Dienstleistungen für die Verwirklichung einer friedensgefährdenden Politik zu zwingen. 4. Von den Urhebern der Notstandsverfassung wird weiter behauptet, die Rechte des Parlaments blieben selbst im sog. Verteidigungsfall gewahrt. Zweifellos sieht die Notstandsverfassung für verschiedene Punkte stärker, als das bei früheren Entwürfen der Fall war bestimmte Entscheidungsund Kontrollbefugnisse des Bundestages vor. Diese Befugnisse können aber in zweierlei Richtung überspielt werden: einmal durch die bereits erwähnte Ermächtigung für internationale „Bündnisorgane“ und zum anderen durch die Befugnis des sog. Gemeinsamen Ausschusses, den Ausnahmezustand zu erklären. Obgleich im Art. 115 a Abs. 1 der Notstands Verfassung dem Bundestag formell das Recht der Feststellung des „äußeren“ Notstandes eingeräumt ist, kann nicht übersehen werden, daß die Regelung dieses Artikels auf eine delegierende Bevollmächtigung des „Gemeinsamen Ausschusses“ hinausläuft. Gemäß der erwähnten Bestimmung bedarf es zur Verkündung des „Verteidigungsfalles“ der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens aber der Mehrheit der gesamten Mitglieder des Bundestages. Nach Abs. 2 des gleichen Artikels ist jedoch immer dann der „Gemeinsame Ausschuß“ befugt, diese lebenswichtige Entscheidung zu treffen, wenn „die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln erfordert“, „einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen“ oder dieser „nicht beschlußfähig“ ist. Diese Regelung bietet alle Möglichkeiten, um Bundestag und Bundesrat auszuschalten. Die dem „Gemeinsamen Ausschuß“ eingeräumten Befugnisse beweisen, daß er als parlamentarische Verbrämung für die Installierung der Ermächtigungsdiktatur der großen Monopole, des Militarismus und Neonazismus fungiert. In Anwendung der Art. 115 a Abs. 2 und Art. 53 a der Notstands Verfassung können faktisch 17 Mitglieder des aus 22 Abgeordneten des Bundestages und 1Ü Vgl. Die Welt vom 29. 5. 1968, S. 8. 1102;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1102 (StuR DDR 1968, S. 1102) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1102 (StuR DDR 1968, S. 1102)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher in der Regel mit Sachverhalten konfrontiert wird, die die Anwendung sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite verlangen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X