Staat und Recht 1968, Seite 1100

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1100 (StuR DDR 1968, S. 1100); Das „Wirtschaftssi cher Stellungsgesetz“5 gewährt der Bundesregierung umfassende Vollmachten zur Einführung der Zwangsbewirtschaftung von Waren aller Art. Es ermöglicht im Interesse der Kriegsvorbereitungen die Lenkung der Produktion, die Verlagerung und Stillegung von Betrieben, die Herstellung, Instandhaltung, Abgabe und Verwendung von Produktionsmitteln usw. Die Bundesregierung erhält durch dieses Gesetz die Befugnis, den Geld- und Kapitalverkehr zu regulieren, Kreditinstitute zu schließen oder in ihren Geschäftsbetrieb einzugreifen. Durch Rechtsverordnung können Betriebe der gewerblichen Wirtschaft zur Buchführungs- und Meldepflicht hinsichtlich strategischer Güter und Leistungen sowie zu einer umfangreichen Lagerhaltung gezwungen werden. Das „Ernährungssicherstellungsgesetz“6 zielt mit seinem Inhalt darauf ab, die gesamte landwirtschaftliche Produktion den Erfordernissen eines Revanchekrieges unterzuordnen. Die Bundesregierung erhält mit diesem Gesetz die Ermächtigung, die Produktion und Erfassung aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu reglementieren und ihre Verteilung festzulegen. Ebenso wie in der Industrie können die Landwirtschaftsbetriebe zur Vorratshaltung gezwungen werden. Das „Verkehrssicherstellungsgesetz“7 ermächtigt die Bundesregierung zu umfassenden Eingriffen in das westdeutsche Verkehrsleben, die bis zur Beschlagnahme privater Kraftfahrzeuge, zur Umstellung von Reparaturbetrieben auf militärische Aufgaben und zu Eingriffen in die Gestaltung der Verkehrs- und Beförderungsbedingungen reichen. Damit sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, um das gesamte westdeutsche Verkehrs- und Transportsystem den Bedürfnissen der Bundeswehr und der NATO unterordnen zu können. Aus alledem geht klar hervor, daß die „Sicherstellungsgesetze“ der Bundesregierung alle Möglichkeiten geben, im „Notstandsfall“, d. h. zur Verwirklichung ihrer Revanchepolitik gegen sozialistische Länder, ein Zwangswirtschaftssystem nach dem Vorbild des Hitlerfaschismus einzuführen und die gesamte Wirtschaft zu regulieren. 3. Die Propagandisten der westdeutschen Notstandspolitik versuchten und versuchen immer wieder, der werktätigen Bevölkerung und insbesondere den Gewerkschaften einzureden, daß sich die Notstandsgesetzgebung nicht gegen deren Rechte richte. Um diese Behauptung glaubhaft zu machen, wurde in den Art. 9 der Notstandsverfassung der Satz auf genommen, daß sich Notstandsmaßnahmen „nicht gegen Arbeitskämpfe richten (dürfen), die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Hirsch, erklärte in der 2. Debatte der Notstands Verfassung, diese Regelung stehe einzigartig in der Welt da. Nach Meinung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion seien durch „diese Reglung auf jeden Fall die heutigen Rechte der Arbeitnehmer sogar für die Kriegszeit sichergestellt, sogar für den härtesten der Fälle, der denkbar wäre“8. Tatsächlich aber ist die Notstandsverfassung das bisher umfassendste Instrument zur Unterdrückung und staatsmonopolistischen Formierung der Gewerkschaften und anderer demokratischer Organisationen. Unter dem Vorwand, „eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ abwehren zu müs- 5 Vgl. BGBl. I S. 920; Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Drucksache V/2387. 6 Vgl. BGBl. I S. 938; Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Drucksache V/2361. 7 Vgl. BGBl. I S. 927; Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Drucksache V/2388. 8 Deutscher Bundestag, 174. Sitzung vom 15. 5. 1968, S. 9315 f. 1100;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1100 (StuR DDR 1968, S. 1100) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1100 (StuR DDR 1968, S. 1100)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen. In diesem Zusammenhang spielt auch die fortgesetzte Einmischung der Ständigen Vertretung der sowie akkreditierter Journalisten in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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