Staat und Recht 1968, Seite 105

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 105 (StuR DDR 1968, S. 105); VI Veränderungen wurden auch auf dem Gebiet der Handelsbeziehungen zwischen den sozialistischen Organisationen vorgenommen. Die Grundlage dieser Beziehungen bilden die freie Auswahl des inländischen Lieferers und Abnehmers und die gegenseitige Vereinbarung über Lieferungen oder Dienstleistungen wie auch über die Bedingungen der gegenseitigen Zusammenarbeit. Die wirtschaftsleitenden Organe dürfen die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit der Organisationen nicht einschränken, insbesondere nicht durch administrative Maßnahmen oder Vereinbarungen, z. B. durch Rayonierung des Absatzes oder durch Erteilung des Rechts auf ein Verkaufsmonopol. Die Produktions- und Dienstleistungsbetriebe sind berechtigt, im Rahmen des durch die Errichtungsurkunde abgegrenzten Gegenstandes ihrer Tätigkeit ihr Produktionsprogramm in Übereinstimmung mit den Marktbedürfnissen und mit den ihnen auferlegten verbindlichen Aufgaben und Limiten selbst zu bestimmen. Die Hauptmethode zur Ermittlung der Bedürfnisse der Volkswirtschaft sind die Marktforschung und Marktanalyse, die von den Liefer-und Abnehmerorganisationen ohne vorherige Anforderungen zu betreiben sind. Die früher festgelegten Bestellfristen (Einreichungsfristen) sind heute nur noch insoweit verbindlich, als der Lieferer aufgrund eines rechtzeitigen Verlangens des Abnehmers verpflichtet ist, einen Wirtschaftsvertrag abzuschließen; die Parteien können jedoch auch andere Fristen vereinbaren. Die sozialistischen Organisationen sind berechtigt, ihre Tätigkeit über das gesamte Territorium des Staates auszudehnen; territoriale Tätigkeitsbeschränkungen sind für die Organisationen ungültig. Zum Warenverkauf im Binnenhandel sind alle sozialistischen Organisationen berechtigt, die die Waren selbst erzeugen oder deren Tätigkeitsgegenstand im Warenverkauf besteht. Hierzu sind schließlich auch die übrigen sozialistischen Organisationen (insbesondere die Dienstleistungsorganisationen) berechtigt, bei denen der komplettierende Warenverkauf zu den durch besondere Vorschriften festgelegten Bedingungen eine Erweiterung ihrer Dienstleistungen über den Grundrahmen hinaus bedeutet. Die Handelstätigkeit schließt auch das Recht der Organisation ein, die verkauften Waren aufzubereiten oder anderweit zu bearbeiten und mit dem Verkauf zusammenhängende Dienstleistungen zu erbringen. Eine sozialistische Organisation, die die Regeln oder Gepflogenheiten des ökonomischen Wettbewerbs dadurch verletzt, daß sie ihre Stellung auf dem Markt allein oder in Verbindung mit einer anderen Organisation zur Erlangung unberechtigter oder unangemessener Vorteile auf Kosten dritter Organisationen mißbraucht, ist verpflichtet, der geschädigten sozialistischen Organisation den Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen. Sie kann sich von ihrer Verantwortlichkeit nicht durch eine Berufung darauf befreien, daß sie Maßnahmen übergeordneter Organe erfüllt hat. Sehr erheblich wurde die Pflicht zum Abschluß von Wirtschaftsverträgen eingeschränkt. Diese Pflicht erstreckt sich nur auf: a) Erzeugnisse, die auf der Grundlage eines Vertrages über die Vorbereitung von Lieferungen bestellt wurden, b) Erzeugnisse, deren Lieferung als verbindliche Aufgabe festgelegt wurde, und c) Lieferungen und Zulieferungen, die für die Gewährleistung der Verteidigung und Sicherheit des Staates und der staatlichen Investitionsaufgaben (einschließlich der Projektierungsdokumentation) unbedingt erforderlich sind. Fordert der Abnehmer den Abschluß eines Vertrages über die unter c) angeführten Lieferungen und Zulieferungen, so ist er verpflichtet, dem Lieferer die erhöhten Kosten (den tatsächlichen Schaden) zu ersetzen, 105 die ihm infolge des Vertragsabschlusses erwachsen. Der Lieferer kann diesen;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von in ät beizutragen. Das erfolgt durch den gezielten von Siche rungst chn Schaffuno von kriminalistischst? und Methoden solchen Umständen oder Situationen, die Feindhandlungen verhindern odfer;.

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