Staat und Recht 1968, Seite 1043

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1043 (StuR DDR 1968, S. 1043); Walter Oberthür, Ministerium der Justiz, in der VR Bulgarien in der Zeit vom 25. März bis 4. April 1968 zu dem Thema „Die sozialistische Verfassung der DDR ein Manifest des sozialistischen Friedensstaates deutscher Nation“ ; ebenfalls zu diesem Thema Dr. Duckwitz, Institut für Staatsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, in der VR Polen in der Zeit vom 25. bis 30. März 1968, Dr. habil. Gottschling, Institut für Staatsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, in der VR Ungarn in der Zeit vom 25. bis 30. März 1968 und Martin Baumann, Ministerium der Justiz, in der CSSR in der Zeit vom 15. bis 20. April 1968; Wolf gang Peiler, Ministerium der Justiz, in der Zeit vom 22. bis 27. April 1968 in der VR Polen zu dem Thema „Sozialistische Verfassung Krönung der umfassenden sozialistischen Rechtsordnung in der DDR“. (D. Red.) * Vom 15. bis 19. April 1968 veranstaltete das Ministerium für Chemische Industrie in Zusammenarbeit mit dem Institut für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg ein Seminar zu politischen, ökonomischen und rechtlichen Problemen der internationalen Lizenzbeziehungen. Es nahmen 42 Lizenzbeauftragte aus dem Bereich des Ministeriums für Chemische Industrie teil. Nach einem einleitenden Vortrag von Prof. Dr. Seiffert, Direktor des Instituts für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung, über „Einige Entwicklungstendenzen der internationalen Lizenzbeziehungen“ sprachen Dr. habil. Feige, Justitiar der WB Elektroprojektierung und Anlagenbau, über Probleme der Planung von Lizenzvergaben und Lizenznahmen, Wolf gang Kretschmer, Mitarbeiter des Zentralen Lizenzbüros, zur Anbahnung von Lizenzbeziehungen, 1043 Günter Schönfeld, Institut für aus- ländisches Recht und Rechtsvergleichung, zur Gestaltung von Lizenzverträgen, Dr. Freytag, Institut für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung, zu Wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen der kapitalistischen Länder und ihrer Beachtung bei der Gestaltung internationaler Lizenzvertäge und Prof. Dr. Schönrath, Institut für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung, zu Problemen des Internationalen Privatrechts und ihrer Bedeutung für internationale Lizenzbeziehungen. In anschließenden Diskussionen tauschten die Teilnehmer ihre Erfahrungen über die Lizenzbeziehungen aus. (W. S.) и*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1043 (StuR DDR 1968, S. 1043) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1043 (StuR DDR 1968, S. 1043)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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