Staat und Recht 1968, Seite 101

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 101 (StuR DDR 1968, S. 101); Der Zweck der Abführung von den Grundmittelabschreibungen besteht vor allem darin, die Stellung der Betriebe, die mit neuen (aus staatlichen Mitteln angeschafften) Produktionseinrichtungen ausgestattet sind, in der Weise auszugleichen, daß sie gegenüber Betrieben mit veralteten Einrichtungen, die nach dem 1. Januar 1967 mit Eigenmitteln investieren, nicht im Vorteil sind. Die Grundlage für die Festlegung der Abführung ist der Bestandswert der Grundmittel und der Umfang der unvollendeten Investitionen nach dem Stand vom 31. Dezember 1966. Die Abführung erfolgt in jedem Jahr in gleicher Höhe, solange die Gesamtsumme der abgeführten Abschreibungen nicht den Anschaffungspreis der Grundmittel erreicht hat. Nach Abzahlung des Bestandspreises erlischt die Abführungspflicht. Die VI. Anordnung über die planmäßige Leitung der Volkswirtschaft zählt die Fälle auf, in denen den Betrieben sogenannte Nachtragsabführungen auferlegt werden können. Es handelt sich dabei z. B. um eine Abführung zur Abschöpfung von Mitteln, die der Betrieb durch Verletzung der Preis Vorschriften erlangt hat, um Abführungen, die von autorisierten Prüfstellen auferlegt werden, wenn sie bei Pflichtprüfungen eine unzureichende Qualität von Erzeugnissen feststellen, und um Abführungen für den Fall, daß Arbeitsschutzeinrichtungen nicht angebracht oder nicht richtig benutzt werden oder wenn eine betriebliche Einrichtung nicht den Arbeitsschutz- oder Hygienevorschriften entspricht. Das Bruttoeinkommen oder den Gewinn muß der Betrieb in erster Linie zur Erfüllung seiner Verpflichtungen verwenden, und zwar a) vor allem für die Abführungen an den Staatshaushalt, b) zur Bezahlung der Versicherungsbeiträge, Gebühren, Zinsen, Mankos, Schadenersatzverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen sowie der Geldbußen, Konventionalstrafen und anderen Sanktionen, c) zur Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus Lohnkrediten ergeben, d) für Abführungen an die Fachdirektion (siehe weiter unten). Nach Erfüllung der oben angeführten Verpflichtungen verwendet der Betrieb das Bruttoeinkommen oder den Gewinn insbesondere zur Bildung und Ergänzung der Betriebsfonds, und zwar des Reservefonds, des Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse, des Aufbaufonds, weiterer zweckgebundener Fonds und des Fonds der Werktätigen (bei Betrieben, die ihre Abführungen vom Bruttoeinkommen leisten) oder des Entlohnungsfonds (bei Betrieben, die ihre Abführungen aus dem Gewinn leisten). Der Betrieb ist verpflichtet, den Reservefonds zur Deckung von Schwankungen in der Wirtschaftstätigkeit zu bilden. Seine Mindesthöhe bestimmt die Regierung. Solange der Reservefonds nicht diese Mindesthöhe erreicht hat, können seine Mittel nur zur Auffüllung des Fonds der Werktätigen verwendet werden, um die Zahlung des Lohns und Gehalts für die individuellen Arbeitsergebnisse sicherzustellen. Für andere Zwecke kann nur der Teil des Reservefonds in Anspruch genommen werden, der die Mindesthöhe übersteigt. Der Betrieb darf Anteile an den wirtschaftlichen Ergebnissen nur dann auszahlen, wenn die Mindesthöhe des Fonds erreicht ist. Der Betrieb ist weiter verpflichtet, den Aufbaufonds zur Finanzierung des Investitionsaufbaus, der dazu erforderlichen Projektierungsleistungen und der anderen Investitionen zu bilden. Der Aufbaufonds wird durch Zuweisung aus den Grundmittelabschreibungen, durch Zuweisung aus dem Bruttoeinkommen oder dem Gewinn und weiter aus Einkünften (Erlösen) aus dem Verkauf von Grundmitteln und Investitionen bzw. auch aus anderen, aufgrund besonderer Vorschriften zu schaffenden Quellen gebildet. Er kann durch Zuweisungen übergeordneter Organe (einschließlich zweckgebundener Dotationen aus dem Staatshaushalt), durch Beiträge anderer Betriebe und;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 101 (StuR DDR 1968, S. 101) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 101 (StuR DDR 1968, S. 101)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen derartiger Handlungen einzudringen. Die kriminologische Analyse des Zustandekommens feindlichnegativer Handlungen, ihrer Angriffsrichtungen, Erscheinungsformen. Begehungoweisen, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Staaten oder gegen die Volksbewegung für Frieden und Demokratie in den kapitalistischen Ländern und demokratischen Nationalstaaten darstellen.

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