Staat und Recht 1968, Seite 1008

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1008 (StuR DDR 1968, S. 1008); schüsse vorgesehen werden sollten, die z. B. über den Ort des Schiedsverfahrens entscheiden könnten, für den Fall, daß sich die Parteien nicht darüber einigen können. Zum Thema „Förderung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit“ wurden vor allem Erklärungen dahingehend abgegeben, daß die Handelsschiedsgerichtsbarkeit in der ganzen Welt gefördert werden sollte und möglichst alle Staaten die entsprechenden internationalen Konventionen ratifizieren sollten. Die institutionellen Schiedsgerichte der verschiedenen Länder sollten in gleicher Weise miteinander verbunden sein, wie z. B. die verschiedenen Luftfahrtgesellschaften. Bisher wurde durch diskriminierende Klauseln in der New-Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 sowie auch in der Europäischen Konvention über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1961 der Beitritt der DDR unmöglich gemacht. Der Forderung, derartige Klauseln zu beseitigen und bei allen künftigen internationalen Konventionen allen Ländern den Zutritt zu ermöglichen, wurde von den Teilnehmern des Seminars völlig zugestimmt. Alle Teilnehmer waren sich einig, daß die Beratung nützlich und fruchtbar war und in ähnlicher Weise fortgesetzt werden sollte. Fritz Enderlein Information Leitungslunktionen und Leitungsorgan* W. G. Wischnjakow** Die vom Apparat der staatlichen Leitung zu lösenden Aufgaben verändern sich ständig, was eine Neuverteilung seiner Funktionen (Konzentrierung der einen, arbeitsteilige Delegierung der anderen, Verschmelzung dritter usw.) notwendig macht. Im Zusammenhang damit werden Ministerien, Komitees, Vereinigungen, Trusts und andere Leitungsorgane reorganisiert oder aufgelöst und .neue gebildet. Wenn man die konkreten Bedingungen und Faktoren, die die Entwicklung der organisatorischen Formen der Leitung be- * Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1968, Nr. 3, S. 30-40; übersetzt von A. Grotthuss, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ** Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Kandidat der Rechtswissenschaften stimmen, nicht ständig und eingehend erforscht, können zwei unterschiedliche, jedoch gleichermaßen schädliche Tendenzen entstehen: entweder das Zurückbleiben dieser Formen hinter den neuen Erfordernissen der Entwicklung der Ökonomik oder eine überstürzte, willkürliche Bildung neuer Leitungsorgane. Partei und Regierung leisteten und leisten eine große Arbeit, um den Leitungsapparat zu vervollkommnen. In den Beschlüssen des Septemberplenums (1965) des ZK der KPdSU und des XXIII. Parteitages wurde mit besonderem Nachdruck die Notwendigkeit hervorgehoben, stabile organisatorische Formen des Leitungsapparates der Volkswirtschaft zu schaffen und auf dieser Grundlage die Effektivität der Leitung zu erhöhen. Auf dem Septemberplenum wurde festgestellt, daß „die schnelle Entwicklung unserer sozialistischen Ökonomik auch in Zukunft unvermeidlich immer neue Probleme der Vervollkommnung der Leitung der Volkswirtschaft auf-werfen wird. Das erfordert, das Zu- 1008;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung der inoffiziellen Arbeit zu sichern. Deshalb muß die Überprüfung und Kontrolle zu einem ständigen Arbeitsprinzip der operativen Mitarbeiter werden und sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

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