Staat und Recht 1968, Seite 1007

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 1007 (StuR DDR 1968, S. 1007); keit eine Entschädigung erhalten müssen. Wünschenswert sei jedoch dabei, nicht vom Streitwert, sondern von der aufgewandten Zeit auszugehen. Beim Thema „Die Entwicklung des Internationalen Handelsrechts zur Erleichterung einer verstärkten Inanspruchnahme der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit“ wurde davon ausgegangen, daß die Fragestellung eigentlich gerade umgekehrt werden müßte, nämlich durch eine größere Verbreitung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit die Entwicklung des Internationalen Handelsrechts zu fördern. Das setzt allerdings voraus, daß die Schiedssprüche unbedingt mit einer ausführlichen Begründung versehen werden. Die Schiedssprüche müßten zudem der Öffentlichkeit zugänglich sein. Über beide Fragen gab es allerdings völlig unterschiedliche Auffassungen. So wurde z. B. sowohl eine Begründung der Schiedssprüche als auch deren Publikation strikt abgelehnt. Die Mehrheit trat jedoch für die Publikation von Schiedssprüchen ein, wofür allerdings die Einwilligung der Parteien Voraussetzung sei. Als Minimalprogramm zur Förderung der Entwicklung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit wurde der Austausch der Schiedssprüche zwischen den institutionellen Schiedsgerichten der verschiedenen Länder vorgeschlagen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Internationalen Handelsrechts wurden auch die Gründung und die Aufgaben der UNCITRAL behandelt sowie Fragen des Internationalen Privatrechts, speziell der Parteiautonomie. Bei den Erörterungen zum „Ort des Schiedsverfahrens bei internationalen kommerziellen Streitigkeiten“ ging es im wesentlichen darum, daß die Vertreter der asiatischen Staaten bisher eine Benachteiligung, wenn nicht gar Diskriminierung darin erblicken, daß in Verträgen mit europäischen und amerikanischen Firmen fast ausschließlich europäische und amerikanische Schiedsgerichte vereinbart werden. Man ist der Meinung, daß nach Ausarbeitung der ECAFE-Rules of International Commercial Arbitration in den meisten asiatischen Ländern gute Voraussetzungen für die Durchführung von Schiedsverfahren gegeben seien. Im Anschluß an die Regeln der Wirtschaftskommission für Asien und den Fernen Osten sollten sich die Parteien bei der Festlegung des Ortes des Schiedsverfahrens u. a. von folgenden Kriterien leiten lassen : dessen Annehmlichkeit; der Lage der Waren und maßgeblichen Dokumente; der Erhältlichkeit von Zeugen, Inspektionen und Voruntersuchungsberichten; der Anerkennung und Durchsetzung der Schiedsvereinbarung und des Schiedsspruchs; den eventuellen Vorteilen, die mit einem Schiedsgericht im Lande des Verklagten verbunden sind. Gegen eine allgemeine Vereinbarung des Schiedsgerichts am Sitz des Verklagten wurde eine Reihe bedeutsamer Einwendungen erhoben, insbesondere daß durch die entsprechende Nichterfüllung des Vertrages die Klage des Partners provoziert werden könne sowie daß der Ort des Schiedsgerichts am günstigsten von den Umständen des Einzelfalles, besonders vom Charakter des jeweiligen Streites abhängig gemacht werden solle. In diesem Zusammenhang gab es noch eine interessante Auseinandersetzung zu der Frage, wann der Ort bestimmt werden soll: zur Zeit des Vertragsabschlusses oder nach Entstehen des Streites, wobei auch über diese Fragen keine Einigkeit erzielt werden konnte. Hierzu wurden die gleichen Argumente vorgebracht, die schon beim Zeitpunkt der Wahl der Schiedsrichter erwähnt wurden. Auch die Frage, wer den Ort festlegen soll, nämlich die Parteien selbst oder Dritte, wurde nicht einheitlich beantwortet. Es wurde vorgeschlagen, daß alle wichtigen Schiedsgerichtsorganisationen der Welt Schiedsgerichtsabkommen miteinander schließen sollten, in denen nicht nur 1007 gegenseitige Hilfsdienste vereinbart, sondern auch gemeinsame Schiedsaus-;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch zu nutzen. Zugleich ist ferner im Rahmen der Zusammenarbeit mit den zuständigen anderen operativen Diensteinheiten zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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