Der Staat im politischen System der DDR 1986, Seite 283

Der Staat im politischen System der DDR (Deutsche Demokratische Republik) 1986, Seite 283 (St. pol. Sys. DDR 1986, S. 283); ?auf dem I. Gesamtrussischen Kongress der Volkswirtschaftsraete entwickelte, dass die Bedeutung dieser Organe um so groesser werde, je staerker die sozialistische Umwaelzung alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ergreift und je weiter sie vorankommt. Er bezeichnete die Volkswirtschaftsraete als Organe, denen es ?beschieden ist, zu wachsen, sich zu entwickeln, zu erstarken und die gesamte wichtigste Taetigkeit der organisierten Gesellschaft zu umfassen"35, und zwar gerade deshalb, weil sie sich nicht mit herkoemmlicher Verwaltung von Bestehendem, sondern mit aktiver Organisierung des Neuen, mit aktiver Gestaltung der Lebensprozesse der Gesellschaft befassen. In das Zentrum der staatlichen Taetigkeit rueckt die Leitung und Planung der Produktivkraftentwicklung. Diese ist nicht mehr wie in den imperialistischen Laendern Grundlage fuer hoehere Profite, fuer verschaerfte Ausbeutung der Werktaetigen und die Vermehrung der menschheitsbedrohenden Waffensysteme, sondern unabdingbares Fundament fuer die Erhoehung des materiellen und geistigen Potentials der Gesellschaft und dessen Nutzung durch alle Buerger. Der Fortschritt in der sozialistischen Gesellschaft, ?die Allseitigkeit ihrer Entwicklung und ihrer Taetigkeit" haengt in einem viel umfassenderen Sinne als in jeder anderen Gesellschaftsformation ?von Zeitersparung ab"36. Die gesellschaftliche und individuelle Konsumtion, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, das Mass an Freiheit, Gleichheit und anderen sozialen Werten, die Moeglichkeiten des Staates zur Loesung der globalen Probleme - all das wird vom Entwicklungsstand der Produktivkraefte bestimmt. ?Je ,dichter die Zeiteinheit ist, desto mehr materielle und geistige Werte werden je Zeiteinheit produziert, desto hoeher ist der Entwicklungsstand der Produktion, der Gesellschaft und jedes einzelnen Individuums. So lautet die allgemeine Formel, die den Zusammenhang des gesellschaftlichen Fortschritts und des Grades der Zeitersparung widerspiegelt."37 Aus dieser Sicht wird auch erst die volle Bedeutung des vom XI. Parteitag der SED in zehn Schwerpunkten zusammengefassten Wesens und Inhalts der auf die umfassende Intensivierung der Volkswirtschaft gerichteten oekonomischen Strategie erkennbar. Die oekonomische Strategie ist unabdingbares Kernstueck der Gesellschaftsstrategie der SED zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Sie ermoeglichte es, dass in der DDR von 1981 bis 1985 die Arbeitsproduktivitaet in der Industrie auf der Basis Nettoproduktion um insgesamt 38 Prozent anstieg. Die fuer das Wachstum des Nationaleinkommens wesentliche Senkung des spezifischen Verbrauchs an volkswirtschaftlich wichti- 35 W.L Lenin, Werke, Bd.27, Berlin 1978, S.404. 36 K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Oekonomie (Rohentwurf), Berlin 1974, S. 89. 37 V. Afanasjew, ?Ziele und Aufgaben der allseitigen Vervollkommnung des entwickelten Sozialismus", Gesellschaftswissenschaften (Moskau), 1985/4, S. 43. In diesem Sinne forderte der XI. Parteitag der SED, ?noch konsequenter nach dem Gesetz der Oekonomie der Zeit zu handeln" (XI.Parteitag der SED. Bericht , a.a.O., S.50). 283;
Der Staat im politischen System der DDR (Deutsche Demokratische Republik) 1986, Seite 283 (St. pol. Sys. DDR 1986, S. 283) Der Staat im politischen System der DDR (Deutsche Demokratische Republik) 1986, Seite 283 (St. pol. Sys. DDR 1986, S. 283)

Dokumentation: Der Staat im politischen System der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Autorenkollektiv unter der Leitung von Wolfgang Weichelt, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 (St. pol. Sys. DDR 1986, S. 1-320).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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