Sozialistischer Strafvollzug 1972, Seite 24

Sozialistischer Strafvollzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972, Seite 24 (Soz. SV DDR 1972, S. 24);  Es verläuft um so günstiger, je besser es die durchführenden Strafvollzugsangehörigen verstehen (auch wenn das sicher manchmal schwerfällt), bei aller Korrekheit eine gewisse Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen. Die Form eines „Verhörs“ oder einer „Befehlsausgabe“ ist unbedingt zu vermeiden. Jedes Einweisungsgespräch bedarf der gründlichen Vorbereitung, um seinen Erfolg möglichst tiefgründig zu sichern. Es ist individuell zu gestalten. Dabei ist es wichtig, das gesamte Ausdrucksverhalten der aufzunehmenden Strafgefangenen während des Gesprächs zu beobachten. Seine Durchführung muß mit einer zielgerichteten strafvollzugserzieherischen Einwirkung verbunden sein. Eine ungenügend erläuterte Bekanntgabe notwendiger Forderungen reicht dazu nicht aus. Das Einweisungsgespräch findet nach Einschätzung der Persönlichkeit der aufzunehmenden Strafgefangenen und Erarbeitung der Erziehungsprogramme praktisch in der Durchführung des Aufnahmegesprächs seine Fortsetzung bzw. weitere Präzisierung. Von der belehrenden Seite her umfaßt das Einweisungsgespräch insbesondere: die Information der zu Strafen mit Freiheitsentzug Verurteilten über den Verlauf und die Zeitdauer des Aufnahmeverfahrens sowie über die Vollzugsbedingungen entsprechend den jeweiligen Vollzugsarten; die Belehrung der Strafgefangenen über ihre sich aus §§43 bis 50 SVWG ergebenden Pflichten und Rechte, die in den Hausordnungen der Strafvollzugseinrichtungen konkretisiert sind; die Belehrung über strafrechtliche Bestimmungen (insbesondere §§ 235 bis 237 StGB), deren Kenntnis für die Verurteilten im Interesse einer geregelten Durchführung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug von besonderer Bedeutung sind17; die Bekanntgabe der Namen der Strafvollzugsangehörigen, der Zivilangestellten des Strafvollzuges sowie der Betriebsangehörigen, die während des Aufnahmeverfahrens mit der Erziehung, Anleitung und Beaufsichtigung der Strafgefangenen beauftragt sind. Im Einweisungsgespräch ist darüber hinaus auf die sozialen und rechtlichen Probleme einzugehen, die persönliche und familiäre Angelegenheiten der Strafgefangenen betreffen. Bei Vorhandensein sind sie schriftlich zu erfassen und zu klären. 17 17 Vgl. dazu auch „Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik“, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. II, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969, S. 272-275. 24;
Sozialistischer Strafvollzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972, Seite 24 (Soz. SV DDR 1972, S. 24) Sozialistischer Strafvollzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972, Seite 24 (Soz. SV DDR 1972, S. 24)

Dokumentation: Sozialistischer Strafvollzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1972. Das Aufnahmeverfahren im Strafvollzug - Die Beobachtung und Beurteilung Strafgefangener. Ministerium des Innern (MdI), Publikationsabteilung (Hrsg.), Oberstleutnant des SV Heinrich Mehner (Lektor), Berlin 1972 (Soz. SV DDR 1972, S. 1-94).

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