Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 984

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 984 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 984); Art. 62 Die Volkskammer zum Schluß der Lesung zurückgezogen werden (§11 Abs. 1 und 2 Geschäftsordnung von 1974). 17 d) Gesetzesvorlagen und Anträge müssen dem Präsidium der Volkskammer schriftlich eingereicht werden. Nur Anträge zur Geschäftsordnung dürfen mündlich eingebracht werden (§11 Abs. 3 Geschäftsordnung von 1974). (Wegen des Gesetzgebungsverfahrens, einschließlich der Berechtigung, Gesetzesvorlagen einzubringen, s. Rz. 8 ff. zu Art. 65). (Wegen des Anfragerechts s. Rz. 4 ff. zu Art. 59). 18 4. Ein dem Art. 62 Abs. 1 der Verfassung von 1949 entsprechender Satz über das Verbot, jemanden für wahrheitsgetreue Berichterstattung über öffentliche Sitzungen der Volkskammer oder ihre Ausschüsse zur Verantwortung zu ziehen, fehlt in der Verfassung von 1968/1974. Offenbar wird dieses für überflüssig gehalten. 19 5. Teilnahme des Präsidenten des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts. An den Tagungen der Volkskammer nehmen der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt teil. Die Teilnahme des Generalstaatsanwalts ist normativ festgelegt6, die des Präsidenten des Obersten Gerichts - im Gegensatz zur früheren Regelung7 - im GVG von 1974 8 nicht mehr, ergibt sich aber aus der Bestimmung der Geschäftsordnung von 1974 (§ 9 Abs. 3, s. Rz. 14 zu Art. 62), derzufolge auch der Präsident des Obersten Gerichts zu den Tagungen der Volkskammer einzuladen ist. 20 6. Ort der Tagungen. Die Volkskammer tagt in Berlin (Ost). (Wegen der Zahl der Tagungen der Volkskammer s. Rz. 16 zu Art. 48). 6 § 7 Abs. 1 Satz 1 a.a.O. wie Fußnote 5. 7 § 11 Abs. 3 Satz 2 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 17. 4. 1963 (GBl. I S. 45). 8 A.a.O. wie Fußnote 4. 984;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

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