Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 881

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 881 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 881); Die verfassungsrechtliche Stellung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) Art. 44 Die zentralistische Komponente des Doppelbegriffs wird insbesondere in den Sätzen von Werner Lucas (a.a.O., S. 13) evident: Bei den Leitungen und Funktionären muß volles Verständnis darüber bestehen, daß die Beschlüsse der Partei und des Bundesvorstandes des FDGB Gesetze der Organisation und der Klasse sind, daß die zentralen Beschlüsse den Ausdruck der kollektiven Weisheit der Führung der Klassenorganisation darstellen. c) Der Aufbau des FDGB wird durch seine Satzung bestimmt, deren letzte Fassung 12 auf dem 9. FDGB-Kongreß am 19.5.1977 angenommen wurde. Der FDGB gliedert sich in die Industriegewerkschaften und Gewerkschaften. Diese sind jedoch nicht selbständig, so daß die Bezeichnung Bund für den FDGB irreführend ist. Es gilt der Grundsatz: Ein Betrieb - eine Gewerkschaft. Als Fundament der Gewerkschaften werden die gewerkschaftlichen Grundorganisationen bezeichnet. Sie umfassen alle Mitglieder der Gewerkschaften, die in einem Betrieb oder einer Einrichtung tätig sind, wenn dort wenigstens zehn Mitglieder arbeiten. Diese Grundorganisationen sind: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (für Betriebe mit eigener Betriebsgewerkschaftsleitung - BGL); Schulgewerkschaftsorganisationen (mit eigener Schulgewerkschaftsleitung - SGL); Ortsgewerkschaftsorganisationen (für Mitglieder, die nicht in Betrieben mit eigener BGL tätig sind). In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsorganisationen gebildet. Diese bzw. die Betriebsorganisationen können noch in Gewerkschaftsgruppen unterteilt werden. Höchste Organe sind: 13 - die Mitgliederversammlung in gewerkschaftlichen Grundorganisationen, - die Vertrauensleutevollversammlung in Grundorganisationen, in denen die Einberufung einer Mitgliederversammlung für die gesamte Gewerkschaftsorganisation nicht möglich ist, - die Delegiertenkonferenz im Organisationsbereich der Kombinate mit Kombinatsgewerkschaftsleitungen bzw. Kreisvorständen der Industriegewerkschaften/Gewerkschaften sowie der Orte, Kreise, Stadtbezirke, der Städte, der Bezirke des FDGB und der IG/Gew. (in Ortsgewerkschaftsorganisationen kann wahlweise zur Mitgliederversammlung ebenfalls die Delegiertenkonferenz durchgeführt werden), - die Zentraldelegiertenkonferenz für den gesamten Organisationsbereich einer IG bzw. Gew., - der FDGB-Kongreß für den gesamten FDGB. Die Mitglieder der Gewerkschaftsgruppen, Abteilungs-, Betriebs- oder Ortsgewerk- 14 Schaftsorganisationen wählen in direkter Wahl ihre Gruppenfunktionäre (Vertrauensmann), ihre Abteilungs-, Betriebs- oder Ortsgewerkschaftsleitungen, die Revisionskommissionen sowie die Delegierten zu den Delegiertenkonferenzen. In den WB bestanden bis etwa 1971 Gewerkschaftskomitees, an deren Stelle Instrukteure der Zentralverbände traten. Die Delegiertenkonferenzen wählen ihre entsprechenden Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände, der Kongreß wählt den Bundesvorstand des FDGB und die Zentrale Revi-sionskomission des FDGB, jeweils entsprechend der vom Bundesvorstand erlassenen Wahlordnung. Bei der Wahl besteht die beschränkte Möglichkeit einer Personenauswahl. Der FDGB insgesamt wird vom Bundesvorstand geleitet. Dieser wählt zur Leitung der Gewerkschaftsarbeit zwischen den Bundesvorstandssitzungen das Präsidium und für die operative Arbeit und Kontrolle zur Durchführung der Beschlüsse des Bundesvorstandes 881;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Untersuchungsorgane des Bruderorgans der Bulgarien und der durch. Mit den bulgarischen Genossen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Leiter der Hauptverwaltung Untersuchung des der Bulgarien und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit befre.ündeten Sicherheitsorganen anderer Länder durchge führ erden - die vorwiegend oder ausschließlich durch leitende Angehörige Staatssicherheit einschließlich der Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteliigen undBezirksvei.

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