Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 868

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 868 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 868); Art. 42 Betriebe, Städte und Gemeinden in der sozialistischen Gesellschaft tragsgericht als Organ des Ministerrats die Einhaltung der Staatsdisziplin bei der Vorbereitung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen. Darüber hinaus nimmt es weitere ihm durch Rechtsvorschriften übertragene Aufgaben zur Durchsetzung des sozialistischen Wirtschaftsrechts wahr (s. Rz. 13, 14 zu Art. 43). Es soll zur Verwirklichung der aktiven Rolle des sozialistischen Staates bei der Planung und Leitung der Volkswirtschaft beitragen. Es ist ein dem Ministerrat unterstelltes zentrales staatliches Organ, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird nicht nur judikativ tätig, sondern soll schon prophylaktisch tätig werden, um bereits auf die Vermeidung von Streitigkeiten hinzuwirken. Hierfür kann es den Leitern von Betrieben, Einrichtungen, WB und gleichgestellten Organen Auflagen erteilen, wenn es bei der Vorbereitung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen Mängel oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften feststellt. Ferner hat es Erkenntnisse auszuwerten, zu verallgemeinern und dem Ministerrat Vorschläge für notwendige Veränderungen zu unterbreiten sowie die zuständigen Staatsorgane durch Einzelinformationen, Berichte und Analysen zu unterrichten. Der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts wirkt bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften mit und erläßt grundsätzliche Feststellungen zu den Rechtsvorschriften des Vertragssystems. 103 b) Das Staatliche Vertragsgericht gliedert sich in: (1) Zentrales Staatliches Vertragsgericht, (2) Staatliche Vertragsgerichte in den Bezirken (Bezirksvertragsgerichte). Für die Entscheidung ist jeweils das Bezirksvertragsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Partner seinen Sitz hat, gegen den sich der Antrag richtet, soweit die Entscheidung nicht beim Zentralen Staatlichen Vertragsgericht liegt. Dieses entscheidet Streitfälle, die besondere Bedeutung für die planmäßige, proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft, die Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und die Steigerung der Arbeitsproduktivität haben und für die Durchsetzung des ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft besonders bedeutsam sind. Das Staatliche Vertragsgericht entscheidet in einem Schiedsverfahren durch Beschluß. Schiedsverfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht können zum Gegenstand haben: (1) den Abschluß, die Änderung und die Aufhebung eines Vertrages (Gestaltungsverfahren), (2) den Anspruch auf Leistungen aus Verträgen oder sonstige Leistungen (Leistungsverfahren), (3) die Festsetzung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Verantwortlichkeit von Vertragsverletzungen (Feststellungsverfahren) und seit dem 1. 4. 1970 (4) die Sicherung der Vertragserfüllung (Kooperationssicherungsverfahren), (5) den Anspruch auf Ausgleich ökonomischer Nachteile (Ausgleichsverfahren). Das Staatliche Vertragsgericht kann auch ohne Antrag tätig werden. Ein Rechtsmittel gegen den Beschluß ist nicht möglich. Es gibt jedoch ein Nachprüfungsverfahren, das durch Einspruch in Gang gesetzt wird. Aufgrund des Einspruchs hat der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht. Ein Nachprüfungsverfahren kann vom Vorsitzenden auch von Amts wegen eingeleitet werden. Der Vorsitzende des Ministerrats kann im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht den Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Das Nachprüfungsverfahren endet ebenfalls mit einem Beschluß, der unanfechtbar ist. 868;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 868 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 868) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 868 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 868)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Bestandsaufnahme der - im Verantwortungsbereich Erziehung der - zu einer bewußten und disziplinierten Zusammenarbeit legendierter Einsatz von - zur Überprüfung von Kandidaten Mitwirkung von bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie tgjrot werden, sind die Abteilungen verantwort! ich, älTo und Registrierung der Effekten hat nach der Kör-jcndurchsuchung der Verhafteten zu erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X