Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 847

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 847 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 847); Die Funktionen, die Stellung und die Rechte des Kombinats und seiner Betriebe Art. 42 tionsbetriebes herausgearbeitet hatten, die seine Rechtsstellung verallgemeinernd erfassen und charakterisieren würden, die in kritischer Sicht als Kompetenzen im Sinne einer Kombination von Verpflichtung und Berechtigung zu verstehen sind (s. Erl. II 4 und 5 zu Art. 42 in der Vorauflage), ergeben sich derartige Kompetenzen auch für die Kombinate aus der Kombinatsverordnung, wobei deren Kreis allerdings weiter gespannt ist. Sie sind nicht identisch mit der Stellung von ökonomischen Aufgaben, die die Kombinats-VO den Kombinaten vielfach, auf den Gebieten Planung und Bilanzierung (§§ 9-11), der Wissenschaft und Technik (§§ 12, 13), der Grundfondswirtschaft und Rationalisierung (§ 14), der Materialwirtschaft (§ 15), der sozialistischen ökonomischen Integration (§§ 16, 17), der Finanzwirtschaft und Preise (§§ 18-20), der Arbeitsorganisation und Arbeits- und Lebensbedingungen (§21), der Kaderarbeit und Bildung (§ 22) sowie der Kooperationsbeziehungen (§ 23), aufträgt. Die Kompetenzen sind erforderlich, um diese zu erfüllen. Aufgabenstellung und Kompetenzen sind gesetzestechnisch meist nicht getrennt. An Kompetenzen sind folgende erkennbar: a) Die Planungskompetenz hat vor allem zum Inhalt, daß die Kombinate auf der 42 Grundlage des Fünfjahr- und des Volkswirtschaftsplanes ihre Pläne entsprechend den Rechtsvorschriften auszuarbeiten haben. Dafür gilt die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens vom 30. 11. 197917■ Grundlage für die Ausarbeitung der Pläne des Kombinats sind die staatlichen Plankennziffern und andere staatliche Planentscheidungen (§ 9 Abs. 1 und 2 Kombinats-VO) (s Rz. 32-35 zu Art. 9). (Wegen des Planungsablaufs s. Ralf Rytlewski, Hauptartikel Planung im DDR-Handbuch; Gernot Gutmann, Volkswirtschaftslehre, S. 124-128). Die Planung schließt auch die Verantwortung für die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung ein (§11 Abs. 2 Satz 1 Kombinats-VO). b) Die Fondskompetenz besteht darin, daß das Kombinat berechtigt ist, Fonds im 43 Rahmen der Rechtsvorschriften und des Planes zu bilden, zu besitzen, zu nutzen und über sie zu verfügen. Das Kombinat ist verpflichtet, die Fonds mit höchstmöglichem volkswirtschaftlichen Nutzeffekt einzusetzen (§ 3 Abs. 2 Sätze 2 und 4 Kombinats-VO). Die Kombinate sind verpflichtet, den örtlichen Räten Vorschläge über den gemeinsamen Einsatz von Mitteln und Kapazitäten zu unterbreiten18. c) Die Kooperationskompetenz geht auf die Schaffung effektiver Kooperationsbezie- 44 hungen mit anderen Kombinaten und Betrieben sowie wirtschaftsleitenden Organen auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern und anderer staatlicher Planentscheidungen (§ 23 Abs. 1 Kombinats-VO). d) Die Produktionskompetenz besteht vor allem in der Verpflichtung, die bedarfsge- 45 rechte Produktion der in den staatlichen Plänen festgelegten Enderzeugnisse in Menge, Qualität und Wert zu sichern, neue Erzeugnisse mit wissenschaftlich-technischem Höchststand zu entwickeln und sie kurzfristig in die Produktion zu überführen, den Reproduktionsprozeß des Kombinats auf die rationellste und effektivste Weise unter Anwendung modernster Technologien bei minimalem Bauaufwand zu organisieren und die 17 GBl. Sdr. Nr. 1021; zuvor: Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung der Betriebe und Kombinate der Industrie und des Bauwesens - Rahmenrichtlinie - vom 28. 11. 1974 (GBl. Sdr. Nr. 780). 18 § 4 Abs. 4 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I S. 313). 847;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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