Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 843

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 843 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 843); Die Funktionen, die Steilung und die Rechte des Kombinats und seiner Betriebe Art. 42 gefordert noch von ihr reflektiert. Die Kombinats-VO bezeichnet sie als Wirtschaftseinheiten der materiellen Produktion. Das haben sie nach derselben Rechtsgrundlage mit den Betrieben gemeinsam. Im Zusammenhang mit den Verfassungsbestimmungen über die Betriebe muß daher auch auf sie eingegangen werden. Wegen ihrer jetzigen Schlüsselstellung müssen sie sogar noch vor den VEB behandelt werden. Es kann angenommen werden, daß eine künftige Verfassungsnovellierung an dieser nicht Vorbeigehen kann. Weil sie selbst Wirtschaftseinheiten sind, können sie auch - im Gegensatz zu den WB - nicht als Vereinigungen von Betrieben im Sinne des Art. 42 Abs. 2 angesehen werden, die ihre Existenz der Entscheidung eines übergeordneten Organs verdanken. Sie bestehen aus Kombinatsbetrieben (oder Betriebsteilen), aber sie vereinigen solche nicht. Ob die Kombinate so zu wesensnotwendigen Bestandteilen der sozialistischen Ordnung geworden sind, wie es die Betriebe sind (s. Rz. 9-20 zu Art. 42), erscheint noch zweifelhaft. Sie könnten es aber werden,weil sie jetzt schon Bestandteile der sozialistischen Wirtschaftsordnung sind. Endgültiges wird erst gesagt werden können, wenn die Kombinate in ihrem jetzigen Charakter zu einer Dauereinrichtung geworden sind. 2. Entwicklung. Die erste rechtliche Regelung über die Kombinate war die Richtlinie 30 für die Bildung von Kombinaten und Vereinigten Betrieben in der volkseigenen Industrie im Bereich des Volkswirtschaftsrates vom 15. 10. 1963 n. Sie wurde abgelöst durch die bereits oben (s. Rz. 7 zu Art. 42) erwähnte Verordnung über die Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16.10. 196811 12, der die Beschlüsse vom 21. 5. 196913 und vom 10. 12. 196914 in einer Phase des Experimentierens folgten. Eine neue Rechtsgrundlage fanden die Kombinate im Abschnitt III der WB-VO. Ihre aktuelle Bedeutung fand die Kombinatsbildung im Zuge einer weiteren Wirtschaftsreform im Jahre 1978, die durch eine erneute Konzentration innerhalb der Wirtschaftsorganisation gekennzeichnet war (wegen der vorhergehenden Entwicklung s. Rz. 26-30 zu Art. 9). Nach dem Grundriß Wirtschaftsrecht (S. 69) sind sie wichtige Glieder des Wirtschaftsorganismus der DDR. Die SED stelle die Aufgabe, sie weiter zu festigen und ihre Arbeit zu qualifizieren. Nach Günter Mittag (Zielstrebige Verwirklichung der Hauptaufgabe, S. 995) waren die Bildung neuer und der Ausbau bestehender Kombinate besonders dadurch gekennzeichnet, daß im Kombinat die entscheidenden Phasen des Reproduktionsprozesses von der Forschung und Entwicklung, über die Projektierung, den Bau von Rationalisierungsmitteln bis zur eigentlichen Produktion einschließlich qualitätsbestimmender Zulieferungen und den Absatz der Erzeugnisse im In- und Ausland ökonomisch zusammengeschlossen werden. Am 1. 1. 1981 gab es 157 (am 1. 1. 1980 waren es schon 129) Kombinate, die den überragenden Anteil an industrieller Warenproduktion haben, über ein großes Forschungspotential verfügen und den größten Teil der Werktätigen in Industrie und Bauwesen beschäftigen (Günther Klinger, Die Kombinatsverordnung , S. 2/3). Die Entwicklung wurde zunächst auf der Grundlage der WB-VO vorangetrieben, die dafür genügend Spielraum gab, weil sie den zentralen Stellen eine umfang- 11 Verfügungen und Mitteilungen des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Nr. 12/1963, S. 215. 12 A.a.O. wie Fußnote 5. 13 A.a.O. wie Fußnote 6. 14 A.a.O. wie Fußnote 7. 843;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 843 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 843) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 843 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 843)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

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