Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 824

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 824 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 824); Art. 40 Grundrechte und Grundpflichten der Bürgei gehalten. Sorbisch ist dort Unterrichtsfach. Insgesamt wird in 60 Schulen die sorbische Sprache gelehrt. Es gibt zwei erweiterte Oberschulen sorbischer Nationalität. Zwei staatliche Sprachschulen für Sorbisch dienen der Erwachsenenbildung. IV. Die Organisation der Sorben und Einrichtungen zu ihrer Förderung 10 1. Die Massenorganisation der Sorben ist die Domowina (= Heimat), die 1912 zunächst als Heimatbewegung gegründet worden war und seit 1945 Dachorganisation aller sorbischen Vereinigungen ist. Sie wird wie alle Massenorganisationen von der SED gesteuert. Im Jahre 1980 hatte die Domowina etwa 11 000 Mitglieder, die in 282 Ortsgruppen und zehn Kreisverbände zusammengefaßt sind (Ostsee-Zeitung vom 17./ 18. 5. 1980). Als Tageszeitung erscheint NOWA DOWA (= Neue Zeit) in sorbischer Sprache. 11 2. Von den Abgeordneten in der Volkskammer waren in der Wahlperiode 1976-1981 sechs (zuvor vier) Sorben, die freilich nicht von der Domowina vorgeschlagen worden sind. (Zahlen für die am 14. 6. 1981 gewählte Volkskammer lagen im September 1981 noch nicht vor.) Die örtlichen Volksvertretungen hatten 1961 1336,1969 1791,1973 2130 und 1976 1868 Sorben als Mitglieder. Im ZK der SED und im Staatsrat sowie im Ministerrat sind die Sorben nicht vertreten. (Von 1961 bis 1971 war die Sorbin Maria Schneider Mitglied des Staatsrates.) (Hans Lindemann, Mehr Fragen als Antworten). 3. Sonstige Einrichtungen. 12 a) Die Domowina verfügt über einen eigenen Verlag, der in den ersten zehn Jahren seines Bestehens 1176 sorbische Publikationen, davon 332 belletristische Titel herausgegeben hat. 13 b) Seit 1948 besteht in Bautzen ein Deutsch-sorbisches Volkstheater, zu dessen Ensemble 25 sorbische Schauspieler gehören. 14 c) Es besteht ferner ein Institut für sorbische Volksforschung und ein Museum für sorbisches Volkstum. 15 4. Der Minister für Kultur verleiht in zwei Klassen an sorbische Künstler, Kulturschaffende und Kollektive den Cisinski-Preis für hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Kunstschaffens, die die demokratische Entwicklung der sorbischen nationalen Minderheit und der Deutschen Demokratischen Republik bedeutend gefördert haben.5 5 Ordnung über die Verleihung des üsinski-Preises (GBl. 1959 I, S. 190), bestätigt durch die Verordnung über die Bestätigung der Ordnungen über die Verleihung von staatlichen Auszeichnungen vom 22. 1. 1959 (GBl. I S. 181). 824;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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